Rechtsprechung
LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (2)
- dgkz.com (Rechtsprechungsübersicht)
Fehlerhafte Aufklärung bei der Leitungsanästhesie - ein Haftungsrisiko für Zahnärzte
- drschmitz.de (Kurzinformation)
Zur Aufklärungspflicht des Zahnarztes bei der Leitungsanästhesie
Besprechungen u.ä. (3)
- zm-online.de (Entscheidungsbesprechung)
Aufklärungspflicht des Zahnarztes: Risiken der Leitungsanästhesie
- rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an die Risikoaufklärung vor Leitungsanästhesie (RA Christoph-M. Stegers; Quintessenz 2008, 1113)
- rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)
Anforderungen an die Risikoaufklärung vor Leitungsanästhesie
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Koblenz, 13.05.2004 - 5 U 41/03
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, Zahnarzt
Auszug aus LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05
Eine Aufklärung über das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie ist daher notwendig (ebenso OLG Köln NJW-RR 1998, 1324, OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, anders OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751, das sich jedoch nicht mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzt). - OLG Köln, 22.04.1998 - 5 U 232/96
Umfang der Aufklärung vor der chirurgischen Entfernung des Weisheitszahns 48
Auszug aus LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05
Eine Aufklärung über das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie ist daher notwendig (ebenso OLG Köln NJW-RR 1998, 1324, OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, anders OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751, das sich jedoch nicht mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzt). - OLG Stuttgart, 17.11.1998 - 14 U 69/97
Aufklärungspflicht eines Zahnarztes
Auszug aus LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05
Eine Aufklärung über das Risiko einer dauerhaften Nervschädigung bei einer Leitungsanästhesie ist daher notwendig (ebenso OLG Köln NJW-RR 1998, 1324, OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1026, anders OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 751, das sich jedoch nicht mit der Rechtsprechung des BGH auseinandersetzt). - BGH, 07.07.1994 - III ZR 52/93
Amtspflichten im Rahmen einer staatlichen Schutzimpfung mit Lebendviren
Auszug aus LG Berlin, 12.04.2007 - 6 O 386/05
Es kommt dabei nicht auf die statistische Häufigkeit der Verwirklichung des Risikos an, sondern, ob das Risiko, neben den Auswirkungen auf die Lebensführung des Patienten, trotz seiner Seltenheit für den Eingriff spezifisch, aber für den Laien überraschend ist (BGH NJW 1994, 3012 f).