Rechtsprechung
   LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43335
LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16 (https://dejure.org/2016,43335)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.10.2016 - 102 O 73/16 (https://dejure.org/2016,43335)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. Oktober 2016 - 102 O 73/16 (https://dejure.org/2016,43335)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,43335) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 62/11

    Basisinsulin mit Gewichtsvorteil

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    a) Es entspricht zwar einhelliger Auffassung, dass im Wettbewerbsprozess die Partei, die ein Recht in Anspruch nimmt, die klagebegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss, mithin der jeweilige Antragsteller darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Irreführung ist (vgl. etwa BGH, GRUR 2013, 649, 653 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, GRUR 2007, 247, 251 - Regenwaldprojekt I; BGH, GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise).

    Dafür ist im Regelfall erforderlich, dass eine randomisierte, placebokontrollierte Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung vorliegt, die durch die Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (vgl. BGH, GRUR 2013, 649, 652 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil).

  • OLG Hamm, 20.05.2014 - 4 U 57/13

    Irreführende Heilmittelwerbung für umstrittene kinesiologische Behandlungen

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    c) Erweckt eine gesundheitsbezogene Werbeaussage den Eindruck, dass die der Behandlung zugeschriebenen Wirkungen wissenschaftlich abgesichert sind und dass der Verbraucher einen bestimmten Behandlungserfolg erwarten kann, und legt der Kläger schlüssig dar, dass die Wirksamkeit der angewiesenen Behandlungsmethode wissenschaftlich umstritten und ein bestimmter Behandlungserfolg ungewiss ist, so obliegt es dem Beklagten, die Wirksamkeit der von ihm beworbenen Behandlungsmethode und deren wissenschaftliche Absicherung darzulegen und unter Beweis zu stellen (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 2014, 1254, 1265; OLG Frankfurt in GRUR-RR 2005, 394 - 396, Rn. 7 zitiert nach juris).
  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 51/06

    Priorin

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    Der Wirksamkeitsnachweis muss jedoch durch Vorlage von Studien erbracht werden, die nach allgemein anerkannten Regeln und Grundsätzen wissenschaftlicher Forschung durchgeführt und ausgewertet worden sind (vgl. BGH, GRUR 2009, 75, 77f. - Priorin).
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 6 U 48/05

    Irreführende Schlankheitswerbung: Ermittlung von

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    c) Erweckt eine gesundheitsbezogene Werbeaussage den Eindruck, dass die der Behandlung zugeschriebenen Wirkungen wissenschaftlich abgesichert sind und dass der Verbraucher einen bestimmten Behandlungserfolg erwarten kann, und legt der Kläger schlüssig dar, dass die Wirksamkeit der angewiesenen Behandlungsmethode wissenschaftlich umstritten und ein bestimmter Behandlungserfolg ungewiss ist, so obliegt es dem Beklagten, die Wirksamkeit der von ihm beworbenen Behandlungsmethode und deren wissenschaftliche Absicherung darzulegen und unter Beweis zu stellen (vgl. etwa OLG Hamm, NJW-RR 2014, 1254, 1265; OLG Frankfurt in GRUR-RR 2005, 394 - 396, Rn. 7 zitiert nach juris).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    a) Es entspricht zwar einhelliger Auffassung, dass im Wettbewerbsprozess die Partei, die ein Recht in Anspruch nimmt, die klagebegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss, mithin der jeweilige Antragsteller darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Irreführung ist (vgl. etwa BGH, GRUR 2013, 649, 653 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, GRUR 2007, 247, 251 - Regenwaldprojekt I; BGH, GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise).
  • BGH, 16.03.2006 - I ZR 103/03

    Sammelmitgliedschaft IV

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    Damit gehört dem Antragsteller eine hinreichende Anzahl von Unternehmen an, die Waren gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, so dass die Antragsgegnerin zu diesen Mitgliedsunternehmen zumindest in einem abstrakten Wettbewerbsverhältnis steht, was im Rahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG ausreicht (vgl. BGH, GRUR 2006, 778 -Sammelmitgliedschaft IV).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall die Verantwortung für die uneingeschränkte Richtigkeit der getroffenen Aussage, die er im Streitfall dann auch beweisen muss (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 164/94

    Geburtstagswerbung II - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    Für die ausreichende personelle, sachliche und finanzielle Ausstattung des Antragstellers zur Verfolgung seiner satzungsmäßigen Zwecke spricht eine tatsächliche Vermutung (vgl. BGH WRP 1997, 439 "Geburtstagswerbung II").
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01

    Mondpreise?

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    a) Es entspricht zwar einhelliger Auffassung, dass im Wettbewerbsprozess die Partei, die ein Recht in Anspruch nimmt, die klagebegründenden Tatsachen darlegen und beweisen muss, mithin der jeweilige Antragsteller darlegungs- und beweispflichtig für das Vorliegen der Voraussetzungen einer Irreführung ist (vgl. etwa BGH, GRUR 2013, 649, 653 - Basisinsulin mit Gewichtsvorteil; BGH, GRUR 2007, 247, 251 - Regenwaldprojekt I; BGH, GRUR 2004, 246, 247 - Mondpreise).
  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

    Auszug aus LG Berlin, 12.10.2016 - 102 O 73/16
    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall die Verantwortung für die uneingeschränkte Richtigkeit der getroffenen Aussage, die er im Streitfall dann auch beweisen muss (vgl. BGH, GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II.; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht