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   LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02   

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LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02 (https://dejure.org/2003,37203)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2003 - 27 O 1061/02 (https://dejure.org/2003,37203)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2003 - 27 O 1061/02 (https://dejure.org/2003,37203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Darlegungs- und Beweislast für Unterlassungs- und Richtigstellungsforderung, Voraussetzungen eines Anspruches auf Geldentschädigung, Begriff "Interview" (Fall: Ehemann von Uschi Glas)

  • gaius.legal

    Darlegungs- und Beweislast für Unterlassungs- und Richtigstellungsforderung, Voraussetzungen eines Anspruches auf Geldentschädigung, Begriff "Interview" (Fall: Ehemann von Uschi Glas)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02
    Dabei darf nicht isoliert auf die durch den Klageantrag herausgehobene Textpassage abgehoben werden (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005, BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Entscheidend ist weder die subjektive Absicht des Äußernden noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung Betroffenen, sondern das Verständnis, das ihr - unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs - ein unvoreingenommenes Durchschnittspublikum zumisst (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

    Bei mehreren Deutungen des Inhalts einer Äußerung ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem in Anspruch Genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BGH NJW 1998, 3047, 3048).

  • BVerfG, 25.08.1994 - 1 BvR 1423/92

    Soldaten sind Mörder

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02
    Dabei ist nicht nur vom Wortlaut auszugehen oder von der Bedeutung, die das Lexikon der Aussage zumisst, sondern es ist die Gesamtheit der äußeren und inneren Umstände mit zu berücksichtigen, in deren Kontext die Äußerung gefallen ist (BVerfG NJW 1995, 3003, 3005; NJW 1994, 2943; Löffler, Presserecht, 4. Aufl., Rdn. 90 zu § 6 LPG).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a.a.O., Rdn. 4.2).

  • BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91

    Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02
    Vielmehr ist bei der Ermittlung des Aussagegehalts auf den Gesamtbericht abzustellen (BGH a.a.O.; NJW 1992, 1312, 1313) und zu prüfen, welcher Sinn sich dem dafür maßgebenden Durchschnittsleser aufdrängt (BGH a.a.O.; Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl., Rdn. 4.4 und 4.5).

    Bei mehreren Möglichkeiten der Auslegung darf das Gericht sich nicht für die zur Verurteilung führende Auslegung entscheiden, ohne die anderen, zulässigen überzeugend ausgeschlossen zu haben (BVerfG NJW 1994, 2943; BGH NJW 1992, 1312, 1313; Wenzel, a.a.O., Rdn. 4.2).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864, BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864, BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02
    Ob eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts schwer ist, bestimmt sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls nach Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, dem Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns des Verletzers (BGH NJW 1996, 1131, 1134).
  • KG, 23.10.1973 - 9 U 344/73
    Auszug aus LG Berlin, 18.03.2003 - 27 O 1061/02
    Die Gewährung des Anspruchs auf eine Geldentschädigung findet ihre Rechtfertigung in dem Gedanken, dass der Verletzte andernfalls wegen der erlittenen Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts ohne Rechtsschutz und damit der vom Grundgesetz vorgesehene Schutz der Persönlichkeit lückenhaft bliebe (BGH NJW 1995, 861, 864, BVerfG NJW 1973, 1221, 1224; Kammergericht AfP 1974, 720, 721).
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