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   LG Berlin, 23.02.2011 - 533 Qs 7/11   

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https://dejure.org/2011,38803
LG Berlin, 23.02.2011 - 533 Qs 7/11 (https://dejure.org/2011,38803)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.02.2011 - 533 Qs 7/11 (https://dejure.org/2011,38803)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 533 Qs 7/11 (https://dejure.org/2011,38803)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Karlsruhe, 29.01.2007 - 3 Ss 205/06

    Feststellung der Fahruntüchtigkeit wegen des Genusses von Cannabis

    Auszug aus LG Berlin, 23.02.2011 - 533 Qs 7/11
    Da sich der Beschwerdeführer in einer qualifizierten Weiterbildungsmaßnahme befindet und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass er in vorwerfbarer Weise seine Arbeitskraft brachliegen ließe und deshalb ein höheres Einkommen erzielen könnte, kommt es allein auf das tatsächliche und nicht auf ein potentiell erzielbares Nettoeinkommen an - vgl. KG, Beschluss vom 10.8.2007, (1) 1 Ss 205/06 (19/07).

    Als unerlässlicher Lebensbedarf ist dabei der um 25% gekürzte Betrag des Lebensunterhalts von derzeit 359 Euro anzusehen - vgl. KG, Beschlüsse vom 28.10.2009, (2) 1 Ss 399/09 (34/09); vom 10.8.2007, (1) 1 Ss 205/06 (19/07); KG StV 2005, 89.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LG Berlin, 23.02.2011 - 533 Qs 7/11
    Vielmehr ist zu berücksichtigen, dass eine Geldstrafe Bezieher geringer Einkommen proportional stärker trifft als Bezieher höherer Einkommen oder Vermögende - vgl. Fischer, StGB, § 40, Rn. 2, 11a, 24 - , zumal der Leistungsumfang des ALG II auf die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums hin ausgestaltet ist und somit dem Leistungsbezieher lediglich einen sehr geringen finanziellen Spielraum ermöglicht - im Einzelnen vgl. BVerfGE 125, 175 ff.
  • KG, 31.03.2004 - 1 Ss 268/03

    Bemessung der Geldstrafe: Schätzung der Einkommensverhältnisse bei unzureichenden

    Auszug aus LG Berlin, 23.02.2011 - 533 Qs 7/11
    Als unerlässlicher Lebensbedarf ist dabei der um 25% gekürzte Betrag des Lebensunterhalts von derzeit 359 Euro anzusehen - vgl. KG, Beschlüsse vom 28.10.2009, (2) 1 Ss 399/09 (34/09); vom 10.8.2007, (1) 1 Ss 205/06 (19/07); KG StV 2005, 89.
  • OLG Jena, 27.10.2017 - 1 OLG 161 Ss 53/17

    Tagessatzhöhe bei Geldstrafe: Bemessung bei einem Bezieher von ALG II

    Dazu zählt namentlich, dass eine Geldstrafe die Bezieher geringer Einkommen proportional stärker trifft als Bezieher höherer Einkommen oder Vermögende (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 02.02.2012, III-3 RVs 4/12, bei juris; Fischer, a.a.O., § 40 Rdnr. 2), dass der auf die Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums hin ausgestaltete Leistungsumfang des ALG II dem Leistungsbezieher lediglich einen sehr geringen finanziellen Spielraum lässt (vgl. LG Berlin, Beschl. v. 23.02.2011, 533 Qs 7/11, bei juris) und dass dem Angeklagten auf jeden Fall das mit mindestens 70 % des Regelsatzes nach § 20 SGB II anzusetzende "physische Existenzminimum" verbleiben muss (vgl. OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.05.2014, 1 Ss 18/14, m.w.N., bei juris).
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