Rechtsprechung
   LG Berlin, 23.10.2006 - (514) 83 Js 153/04 KLs (1/06)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17748
LG Berlin, 23.10.2006 - (514) 83 Js 153/04 KLs (1/06) (https://dejure.org/2006,17748)
LG Berlin, Entscheidung vom 23.10.2006 - (514) 83 Js 153/04 KLs (1/06) (https://dejure.org/2006,17748)
LG Berlin, Entscheidung vom 23. Oktober 2006 - (514) 83 Js 153/04 KLs (1/06) (https://dejure.org/2006,17748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Vorbem. 4 Abs. 1 RVG
    Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Zeugenbeistand - Anwalt erhält Verfahrengebühr nach Nr. 4301 Nr. 4 VV RVG

  • Burhoff online

    Vergütung für die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Zeugenbeistand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 15.03.2006 - 5 Ws 506/05

    Vergütung des Zeugenbeistandes: Kein Anfall der Verfahrensgebühr

    Auszug aus LG Berlin, 23.10.2006 - 83 Js 153/04
    Ein Teil der Beschwerdesenate billigt dem Zeugenbeistand Grund-, Verfahrens- und Terminsgebühr aus dem 1. Abschnitt des 4. Teils des Vergütungsverzeichnisses zu, ein anderer Teil hält nur die Grund- und Terminsgebühr für berechtigt (vgl. im einzelnen die Nachweise in KG, Beschluss vom 15. März 2006 - 5 Ws 506/05 -).

    Soweit die obergerichtliche Rechtsprechung, zum Teil unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien (so auch KG, Beschluss vom 15. März 2006 a.a.O.), sich für ihre Auffassung darauf beruft, dass der Gesetzgeber ausdrücklich angeordnet habe, dass auf die in Vorbemerkung 4 Absatz 1 VV-RVG genannten Personen und damit auch auf den Zeugenbeistand die Vorschriften des für den Verteidiger geltenden Abschnitts anzuwenden seien, vermag dies die Kammer nicht zu überzeugen.

    Zutreffend hat der 5. Strafsenat des Kammergerichts in seinem Beschluss vom 15. März 2006 (a.a.O.) zu der von dem OLG Oldenburg vertretenen Position ausgeführt, dass diese für sich habe, dass sie den gegenüber den Rechtsvertretern anderer Verfahrensbeteiligter - wie des Angeklagten oder des Nebenklägers - in der Regel zeitlich und inhaltlich geringeren Arbeitsaufwand des Zeugenbeistands am sinnfälligsten und auch am gerechtesten widerspiegele.

  • OLG Oldenburg, 20.12.2005 - 1 Ws 600/05

    Beschwerde des Zeugenbeistandes gegen einen Beschluss vom Landgericht; Antrag auf

    Auszug aus LG Berlin, 23.10.2006 - 83 Js 153/04
    Die von der Bezirksrevisorin beim Landgericht Berlin geteilte Auffassung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wird, soweit ersichtlich, allein vom OLG Oldenburg vertreten (Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 - 1 Ws 600/05 - und vom 18. Juli 2006 - 1 Ws 363/06 -).
  • OLG Oldenburg, 18.07.2006 - 1 Ws 363/06

    Vergütung des Rechtsanwalts im Falle seiner Beiordnung als Zeugenbeistand für die

    Auszug aus LG Berlin, 23.10.2006 - 83 Js 153/04
    Die von der Bezirksrevisorin beim Landgericht Berlin geteilte Auffassung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle wird, soweit ersichtlich, allein vom OLG Oldenburg vertreten (Beschlüsse vom 20. Dezember 2005 - 1 Ws 600/05 - und vom 18. Juli 2006 - 1 Ws 363/06 -).
  • OLG Hamm, 07.11.2007 - 2 Ws 289/07

    Zeugenbeistand; Abrechnung; Einzeltätigkeit; vorher Verteidiger

    Für die Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 3 VV RVG treten u.a. ein: KG (Beschluss v. 18. Januar 2007, 1 Ws 2/07 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung, wie z.B. StraFo 2005, 439 = RVGreport 2005, 341; StraFo 2007, 41 = AGS 2006, 329), OLG Celle (Beschluss v. 21. Mai 2007, 1 Ws 195/07), OLG Dresden (Beschluss vom 15. Februar 2007, 1 Ws 28/07), OLG Frankfurt (Beschluss v. 26. Februar 2007. 5-1 BJs 333/85 [richtig: 5 - 1 BJs 322/85 - 2 - 3/05 - d. Red.] ), OLG Oldenburg (StraFo 2006, 130 = RVGreport 2006, 107), (auch noch) OLG Schleswig (NStZ-RR 2006, 255) sowie u.a. LG Berlin (Beschl. v. 23. Oktober 2006, (514) 83 Js 153/04 KLs 1/06), LG Bochum (Beschluss v. 22. Dezember 2006, 1 KLs 46 Js 77/05), LG Osnabrück (Beschl. v. 11. Oktober 2005, 3 KLs 30/04), und AG Lingen (AGS 2006, 175) sowie schließlich auch der hiesige 3. Strafsenat in einem nicht näher begründeten Beschluss vom 17. Juli 2007 in 3 Ws 307/07) sowie der hiesige 1. Strafsenat in den Beschlüssen vom 23. Oktober 2007 in 1 Ws 711/07 und 1 Ws 712/07 sowie in der Literatur Kroiß in Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2. Aufl., Nrn. 4100-4103 VV Rn. 3, allerdings ohne nähere Begründung).
  • OLG Hamm, 28.05.2008 - 4 Ws 91/08

    Zeugenbeistand; Beiordnung; Tätigkeit; Abrechnung; Einzeltätigkeit

    a) Eine Meinung folgert aus der Tatsache, dass die Beiordnung des Zeugenbeistandes - entweder ausdrücklich oder der Natur der Sache nach - ausschließlich für den Zeitpunkt der Vernehmung dieses Zeugen ausgesprochen werde, dass es sich um eine Einzeltätigkeit handelt, die nach Nr. 4301 Ziff. 4 VV-RVG zu vergüten sei (vgl. OLG Oldenburg, zuletzt Beschluss vom 21.03.2007 - 1 Ws 101/07 - und vom 02.07.2007 - 1 Ws 274/06 - OLG Celle, Beschuss vom 21.05.2007 - 1 Ws 195/07-; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.02.2007 - 5-1 BJs 322185-2 -3105; KG, Beschluss vom 18.01.2007 - 1 Ws 2/07 veröffentlicht jeweils unter www.burhoff.de; LG Berlin, Beschluss vom 23.10.2006 - (514) 83 Js 153/04 KLs (1/06), veröff.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht