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LG Berlin, 24.09.2002 - 102 O 66/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 16.11.1956 - I ZR 150/54
Lieferung von Arzneimitteln an Drogisten
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2002 - 102 O 66/02
Die Verletzung wertbezogener, dem Schutz der Volksgesundheit dienender Normen widerspricht schlechthin den guten Sitten im kaufmännischen Verkehr (BGH GRUR 1957, 131, 136 - Apothekenpflichtige Arzneimittel/Arzneifertigwaren; GRUR 1999, 512, 514 - Optometrische Messungen). - BGH, 10.12.1998 - I ZR 137/96
Optometrische Leistungen
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2002 - 102 O 66/02
Die Verletzung wertbezogener, dem Schutz der Volksgesundheit dienender Normen widerspricht schlechthin den guten Sitten im kaufmännischen Verkehr (BGH GRUR 1957, 131, 136 - Apothekenpflichtige Arzneimittel/Arzneifertigwaren; GRUR 1999, 512, 514 - Optometrische Messungen). - BGH, 01.02.1990 - I ZR 161/87
Notarieller Festpreis - Irreführung/Preisgestaltung
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2002 - 102 O 66/02
Die Mitglieder der Kammer, die zu den von derartigen Angeboten und solchen Angeboten geltender Werbung angesprochenen Verkehrskreisen gehören, und die damit das Verkehrsverständnis hinsichtlich solcher Angebote und werblichen Artikulationen aufgrund eigener Sachkunde beurteilen können (vgl. BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang; GRUR 1990, 532 [BGH 01.02.1990 - I ZR 161/87] - Notarieller Festpreis), können der Beklagten zunächst nicht darin folgen, dass es allgemein bekannt ist, dass Fertigbrillen in ihren Eigenschaften und ihrem Gebrauch einer individuell angepassten Brille keineswegs gleichzusetzen sind.
- BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83
Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung …
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2002 - 102 O 66/02
Dann ist es Sache des von dem Verband in Anspruch genommenen, die Vermutung zu erschüttern (BGH GRUR 1986, 320, 321 - Wettbewerbsverein l). - BGH, 20.06.1996 - I ZR 113/94
Fertiglesebrillen - Täuschung; Irreführung/sonst
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2002 - 102 O 66/02
Hier hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 20. Juni 1996 (GRUR 1996, 793 [BGH 20.06.1996 - I ZR 113/94] -Fertiglesebrillen) die Feststellung getroffen, dass der dortige Kläger, der mit dem hiesigen Kläger identisch ist, prozessführungsbefugt nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 DWG ist. - BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61
Rechtsmittel
Auszug aus LG Berlin, 24.09.2002 - 102 O 66/02
Die Mitglieder der Kammer, die zu den von derartigen Angeboten und solchen Angeboten geltender Werbung angesprochenen Verkehrskreisen gehören, und die damit das Verkehrsverständnis hinsichtlich solcher Angebote und werblichen Artikulationen aufgrund eigener Sachkunde beurteilen können (vgl. BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang; GRUR 1990, 532 [BGH 01.02.1990 - I ZR 161/87] - Notarieller Festpreis), können der Beklagten zunächst nicht darin folgen, dass es allgemein bekannt ist, dass Fertigbrillen in ihren Eigenschaften und ihrem Gebrauch einer individuell angepassten Brille keineswegs gleichzusetzen sind.
- VG Karlsruhe, 27.11.2003 - 9 K 1856/01
Polizeibehördliche Untersagungsverfügung - Abgabe von Prismenbrillen durch …
Zwar handelt es sich bei Prismenbrillen wohl um Medizinprodukte im Sinne von § 3 Nr. 1 b MPG (vgl. LG Berlin, Urteil vom 24.09.2002, GRUR-RR 2003, 94 zu Fertiglesebrillen).