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   LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14   

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LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14 (https://dejure.org/2015,47882)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.06.2015 - 21 O 121/14 (https://dejure.org/2015,47882)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. Juni 2015 - 21 O 121/14 (https://dejure.org/2015,47882)
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  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Dies kann der Fall sein, wenn die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung oder dem Vertrieb des Projekts über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, wenn sie einen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft oder dessen Entstehung begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit Kreditgewährungen sowohl an den Bauträger, als auch an einzelne Erwerber in schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt oder wenn sie in Bezug auf spezielle Risiken des Bauvorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04).

    Die eigene Aufklärungspflicht auslösende Kenntnis der Bank von einer solchen arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet, wenn Verkäufer oder Fondsinitiatoren, die von ihm beauftragten Vermittler und die finanzierende Bank in institutionellisierter Art und Weise Zusammenwirken, auch die Finanzierung der Kapitalanlage vom Verkäufer oder Vermittler angeboten wurde und die Unrichtigkeit der Angaben des Verkäufers, Fondsinitiators oder der für sie tätigen Vermittler bzw. des Verkaufs oder Fondsprospekts nach den Umständen des Falles evident ist so dass sich aufdrängt, die Bank habe sich der Kenntnis der arglistigen Täuschung geradezu verschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 6/04 -).

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Der Mitarbeiter ist dann nach Treu und Glauben nicht berechtigt, seine Augen vor solchen Tatsachen zu verschließen (BGH WM 2010, 1448, 1450).

    Die Kenntnis der Bank bzw. die konkreten Umstände des Einzelfalles, nach denen sich einem zuständigen Bankmitarbeiter die Sittenwidrigkeit des Kaufpreises aufdrängen musste, sind vielmehr vom Bankkunden darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH WM 2010, 1448, 1450).

  • OLG Karlsruhe, 14.04.2015 - 17 U 57/14

    Verwirkung des Rechts auf Widerruf eines Darlehensvertrages bei Unwirksamkeit der

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Ein schutzwürdiges Vertrauen kann die Beklagte schon deshalb nicht in Anspruch nehmen, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, in dem sie dem Kläger keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat (vgl. BGH a. a. O; OLG Karlsruhe ZIP 2015, 1011, TZ 33, Juris).
  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Zu dem lag auch kein Verbundgeschäft entsprechend § a 358 Abs. 3 Satz 3 BGB vor (vgl. hierzu auch KG, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13 -, Seite 12); auch hat der Kläger die Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen unrichtiger Widerrufsbelehrung nicht dargelegt.
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Das gilt unabhängig vom konkreten Umfang der von ihm vorgenommenen inhaltlichen Änderungen, da sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. BGH NJW 2014, 2022, 2023).
  • BGH, 18.12.2007 - XI ZR 324/06

    Begriff des verbundenen Geschäfts; Sittenwidrigkeit eines zu Kapitalanlagezwecken

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Die Auswahl der geeigneten Wertermittlungsmethoden zur Feststellung des tatsächlichen Wertes einer Immobilie steht grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters, wobei im Falle des Vorhandenseins von Vergleichspreisen grundsätzlich die Vergleichswertmethode bei einer Wertermittlung von Wohnungseigentum im Vordergrund steht (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1436, 1438).
  • KG, 19.03.2008 - 24 U 91/07

    Bankenhaftung beim finanzierten Eigentumswohnungskauf: Voraussetzungen für

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Ein entsprechender Minderwert der erworbenen Wohnung ist durch Darlegung konkreter, dem Beweis zugänglicher Angaben zu den wertbildenden Faktoren substantiiert darzulegen (vgl. KG, Urteil vom 19.03.2008 - 24 U 91/07 - m. w. N.).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH NJW 2014, 2646, 2650).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Berlin, 25.06.2015 - 21 O 121/14
    Der Verbraucher wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, welche weiteren Umstände dies sind (vgl. BGH NJW-RR 2012, 183, 185).
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