Rechtsprechung
   LG Berlin, 29.07.2005 - 34 O 200/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17448
LG Berlin, 29.07.2005 - 34 O 200/05 (https://dejure.org/2005,17448)
LG Berlin, Entscheidung vom 29.07.2005 - 34 O 200/05 (https://dejure.org/2005,17448)
LG Berlin, Entscheidung vom 29. Juli 2005 - 34 O 200/05 (https://dejure.org/2005,17448)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17448) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nicht vertragsgemäße Leistung durch mangelhafte Hausabdichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • bauverlag.de (Entscheidungsbesprechung)

    Reine Weiße Wanne stellt bei Einfamilienhaus einen Mangel dar

  • bauverlag.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die weiße Wanne - mit oder ohne zusätzliche Abdichtung?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Reine WU-Beton-Konstruktion für Keller eines Einfamilienhauses nicht ausreichend! (IBR 2006, 21)

Sonstiges

  • bauverlag.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsstreit zur Weißen Wanne: Vergleich vor dem Kammergericht

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1681 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.07.1998 - VII ZR 350/96

    Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen

    Auszug aus LG Berlin, 29.07.2005 - 34 O 200/05
    Ein Mangel der Werkleistung im Sinne von § 633 a.F. BGB liegt vor, wenn die Werkausführung von dem geschuldeten Werkerfolg abweicht und durch diesen Fehler die nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit gemindert wird, wobei es hinsichtlich der notwendigen Gebrauchstauglichkeit in erster Linie auf die vertraglichen Bestimmungen und im Übrigen darauf ankommt, welche Art des Gebrauchs nach der Art des Werks als gewöhnlich und üblich angesehen werden kann (BGH NJW 1998, 3707, 3708).

    Es ist anerkannt, dass die Vereinbarung einer bestimmten Ausführungsart der Annahme eines Mangels nicht entgegensteht, wenn diese Ausführungsart nicht geeignet ist, den geschuldeten Werkerfolg herbeizuführen (BGH, NJW 1998, 3707, 3708).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht