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   LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14   

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LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14 (https://dejure.org/2015,30367)
LG Berlin, Entscheidung vom 30.07.2015 - 52 O 226/14 (https://dejure.org/2015,30367)
LG Berlin, Entscheidung vom 30. Juli 2015 - 52 O 226/14 (https://dejure.org/2015,30367)
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  • OLG Bamberg, 12.02.2014 - 3 U 192/13

    Unlauterer Wettbewerb: ergänzende bilanzierte Diät - Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14
    Das Kammergericht hat in seiner vorgenannten jüngsten Entscheidung hierzu unter Bezugnahme auf die Entscheidung OLG Bamberg WRP 2014, 609 ausgeführt:.

    "Gesundheitsbezogene Angaben dürfen aber ohnehin nur für den jeweiligen Nährstoff, die Substanz oder das Lebensmittel gemacht werden, für die sie zugelassen sind, nicht jedoch für das Lebensmittelprodukt, das diese enthält (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Der oben wiedergegebenen grundsätzlich unverbindlichen Rechtsauffassung der EU-Kommission ist zu folgen (vgl. auch OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn es danach zu der z.B. zugelassenen Angabe "Folat trägt zur normalen psychischen Funktion bei" unter der Überschrift "Bedingungen für die Verwendung der Angabe" heißt: "Die Angabe darf nur für Lebensmittel verwendet werden, die die Mindestanforderungen an eine Folatquelle ... erfüllen." besteht schon dem Wortlaut des Registers nach kein Anlass, dies so zu verstehen, dass der Name dieses Vitamins durch den Namen eines Produkts ersetzt werden kann, das dieses Vitamin enthält, (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Wenn die Kommission im Erwägungsgrund 9 der Verordnung (EU) Nr. 432/2012 gleichbedeutende Angaben in engem Rahmen zugelassen hat, bezieht sich dies lediglich auf sinngemäße Formulierungen wie z.B. "Folat leistet einen Beitrag zu einer normalen psychischen Funktion." (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Dieser Hinweis stützt die Auslegung, dass ausschließlich mit den gesundheitsbezogenen Angaben so wie in der Liste angeführt, also mit den einzelnen Nährstoffen oder Substanzen, geworben werden darf und eben nicht mit dem Lebensmittelprodukt, das diese Stoffe enthält, (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609).

    Diesen Vorgaben genügen die beanstandeten Werbeaussagen über das Produkt "N. V. Q." nicht, da ihnen nicht zu entnehmen ist, welche Nährstoffe in dem Produkt enthalten sind und gegen Frühjahrsmüdigkeit helfen sollen, (vgl. OLG Bamberg WRP 2014, 609) Das Informationsbedürfnis des Verbrauchers in diesem Punkt liegt auf der Hand.

  • BGH, 17.01.2013 - I ZR 5/12

    Vitalpilze

    Auszug aus LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14
    Der BGH habe im Zuge dieser Geschehnisse ein Grundsatzurteil "Vitalpilze" (GRUR 2013, 958) erlassen, worin er aufgezeigt habe, dass an den Verwender gesundheitsbezogener Angaben gemäß Art. 5 HCVO nicht dieselben Anforderungen zu stellen seien, wie an den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels oder einer bilanzierten Diät.

    Die genannte Vorschrift der HCVO stellen Marktverhaltensregeln i.S.d. § 4 Nr. 11 UWG dar (BGH GRUR 2013, 958 - Vitalpilze).

    Gesundheitsbezogene Angaben sind gem. Art. 2 Nr. 5 HCVO alle Angaben, mit denen erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht Nach dem Urteil des BGH vom 17.1.2013, (GRUR 2013, 958 - Vitalpilze-) ist der Zusammenhang dabei weit zu verstehen.

    Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit von auf spezifische Vorteile für die Gesundheit bezogenen Angaben, muss deshalb vom Verwender dargelegt und im Falle eines Bestreitens auch bewiesen werden (BGH GRUR 2013, 958 Rn. 18 - Vitalpilze; KG Urt. v. 15.4.2014, 5 U 61/13; KG Urt. v. 23.4.2014, 5 U 125/12).

    Die Beklagte trägt zwar zutreffend vor, dass an den Wirksamkeitsnachweis für pflanzliche Produkte nach Art. 5 HCVO nicht derselbe Maßstab anzulegen wie für den Nachweis der Wirksamkeit eines Arzneimittels oder einer bilanzierten Diät (BGH GRUR 2013, 958 Rn. 20 - Vitalpilze).

  • KG, 15.04.2014 - 5 U 61/13
    Auszug aus LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14
    Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulässigkeit von auf spezifische Vorteile für die Gesundheit bezogenen Angaben, muss deshalb vom Verwender dargelegt und im Falle eines Bestreitens auch bewiesen werden (BGH GRUR 2013, 958 Rn. 18 - Vitalpilze; KG Urt. v. 15.4.2014, 5 U 61/13; KG Urt. v. 23.4.2014, 5 U 125/12).
  • KG, 24.05.2013 - 5 U 34/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Lebensmitteln mit Krankheiten

    Auszug aus LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis auch im Geltungsbereich der HCVO grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006, 03996), die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (KG, Urteil vom 24. Mai 2013, 5 U 34/12, BeckRS 2013, 13083).
  • OLG Frankfurt, 12.01.2006 - 6 U 241/04

    Wettbewerbliche Beurteilung der Werbung für eine bilanzierte Diät:

    Auszug aus LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob ein wissenschaftlich fundierter Wirksamkeitsnachweis auch im Geltungsbereich der HCVO grundsätzlich die Vorlage einer randomisierten, placebokontrollierten Doppelblindstudie mit einer adäquaten statistischen Auswertung erfordert (so OLG Frankfurt, Urt. v. 12. Jan. 2006, 6 U 241/04, Priorin-Kapseln, BeckRS 2006, 03996), die durch eine Veröffentlichung in den Diskussionsprozess der Fachwelt einbezogen worden ist (KG, Urteil vom 24. Mai 2013, 5 U 34/12, BeckRS 2013, 13083).
  • OLG Hamm, 07.10.2014 - 4 U 138/13

    Oberlandesgericht Hamm untersagt gesundheitsbezogene Werbung für

    Auszug aus LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14
    So sei es auch vom OLG Hamburg (Urteil vom 21.06.2012 - 3 U 97/11-) und OLG Hamm (Urteil vom 04.07.2013 - I - 4U 20/13-) "Vitalisierend" (Entscheidung vom 07.10.2014-4 U 138/13-), auf die Bezug genommen werde, entschieden.
  • OLG Hamburg, 21.06.2012 - 3 U 97/11

    Fitness für die grauen Zellen, Ginkgo Kapseln, Fitness für die grauen Zellen -

    Auszug aus LG Berlin, 30.07.2015 - 52 O 226/14
    So sei es auch vom OLG Hamburg (Urteil vom 21.06.2012 - 3 U 97/11-) und OLG Hamm (Urteil vom 04.07.2013 - I - 4U 20/13-) "Vitalisierend" (Entscheidung vom 07.10.2014-4 U 138/13-), auf die Bezug genommen werde, entschieden.
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