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   LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01   

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https://dejure.org/2002,44743
LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01 (https://dejure.org/2002,44743)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.10.2002 - 13 O 551/01 (https://dejure.org/2002,44743)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 13 O 551/01 (https://dejure.org/2002,44743)
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  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01
    Zwar kannte die Beklagte die Höhe der Schulden des Gemeinschuldners nicht, doch lässt es der Gemeinschuldner - nicht zuletzt wegen der Strafandrohung des § 266 a StGB - eben erfahrungsgemäß zu Rückständen bei Sozialversicherungsträgern nur kommen, wenn er zur Erfüllung seiner übrigen Verbindlichkeiten tatsächlich nicht mehr in der Lage ist (vgl. BGH, ZIP 2002, 87, 90 [BGH 20.11.2001 - IX ZR 48/01] ).
  • BGH, 09.09.1997 - IX ZR 14/97

    Konkursanfechtung bezüglich die Pfändung von Geld

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stellt eine Befriedigung aufgrund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme bzw. einer zu ihrer Abwendung erbrachten Leistung jedenfalls dann eine inkongruente Leistung dar, wenn sie in der Zeit der materiellen Krise vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlangt wird (BGH NJW 1997, 3445 f. [BGH 09.09.1997 - IX ZR 14/97] ).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 17/01

    Benachteiligung der Gläubiger durch Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01
    Dies gilt auch insoweit, als sie auf Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung entfallen (vgl. BGH, ZIP 2001, 2235 [BGH 25.10.2001 - IX ZR 17/01] ; OLG Hamburg ZIP 2000, 708, 710).
  • BGH, 26.03.1984 - II ZR 171/83

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Behandlung kapitalersetzender

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01
    Insbesondere lässt die bloße vage Hoffnung des Gemeinschuldners, mit dem Entgegenkommen der Gläubiger oder durch die Aufnahme von Krediten eine Insolvenz abwenden und die Zahlungen wieder aufnehmen zu können, seinen Benachteiligungsvorsatz nicht entfallen (vgl. BGH NJW 1984, 1893, 1899 [BGH 26.03.1984 - II ZR 171/83] ; MünchKommInsO-Kirchhoff, a.a.O. § 133 Rnr. 37).
  • BGH, 30.04.1959 - VIII ZR 179/58
    Auszug aus LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01
    Für anfechtbare Rechtshandlungen ist grundsätzlich lediglich eine - in vorliegendem Fall gegebene - Handlung unmittelbar durch den Schuldner notwendig: seine bloße Mitwirkung bei der durch einen Gläubiger initiierten Zwangsvollstreckungsmaßnahme reicht aus (vgl. BGH WM 1959, 891; Weis in Hess/Weiss/Wienberg, InsO, 2. Aufl. § 133 Rnr. 8 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.11.1998 - 8 U 52/98

    Insolvenzrechtliche Anfechtung; Vorliegen einer Gläubigerbenachteiligung;

    Auszug aus LG Berlin, 31.10.2002 - 13 O 551/01
    Es genügt, dass der Gläubiger den benachteiligenden Erfolg als sicher voraussieht und ihn billigend in Kauf nimmt, sei es auch nur als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils (etwa der Begegnung der Strafandrohung des § 266 a StGB oder der Verhinderung der Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens) (vgl. OLG Brandenburg, ZIP 1999, 1015, 1017 [OLG Brandenburg 26.11.1998 - 8 U 52/98] ; Weis in Hess/Weis/Wienberg, a.a.O., § 133, Rnr. 50).
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