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   LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10   

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LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10 (https://dejure.org/2011,71635)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 02.03.2011 - 5 O 173/10 (https://dejure.org/2011,71635)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 02. März 2011 - 5 O 173/10 (https://dejure.org/2011,71635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Versicherungsgesellschaft in den Versicherungsvertrag im Falle einer fehlenden Vorlage der Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer; Wirksamkeit eines Lebensversicherungsvertrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Versicherungsgesellschaft in den Versicherungsvertrag im Falle einer fehlenden Vorlage der Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer; Wirksamkeit eines Lebensversicherungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Düsseldorf, 05.12.2000 - 4 U 32/00

    Unterlassung der Verbraucherinformation - Ende des Versicherungsvertrages -

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Die teilweise vertretene Ansicht, § 5 a VVG a.F. sei europarechtswidrig geht fehl ("schon im Ansatz verfehlt", so wörtlich OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 41).

    Erst mit Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Versicherungsvertrag endgültig wirksam (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 45; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2003, Az.: 7 U 15/03).

    Dies ist etwas strukturell Anderes, als die Konstruktion, dass der Vertrag zunächst wirksam ist und dann durch ein aktives Handeln des Verbrauchers wieder beseitigt werden muss (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 47; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2003, Az.: 7 U 15/03, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Aus diesen Gründen wird davon ausgegangen, dass die Klarstellungsfunktion des § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auch dem Schutz der Versicherungsnehmer dient (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2003, Az.: 7 U 15/03, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Es heißt dort jedoch nicht, was passiert, wenn das nicht geschieht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 49).

    Dieses Rechtsinstitut ist hier schon nicht anwendbar, weil es durch die Spezial-Regeln des § 5 a VVG a.F. verdrängt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005, Az.: 20 U 105/05, zitiert nach juris, Rn. 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 36).

  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Dies hat zur Folge, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherungsgesellschaft selbst dann in den Vertrag einbezogen werden können, wenn sie dem Versicherungsnehmer niemals vorlagen (OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2003, Az.: 7 U 15/03, zitiert nach juris, Rn. 23).

    Erst mit Ablauf der Widerspruchsfrist wird der Versicherungsvertrag endgültig wirksam (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 45; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2003, Az.: 7 U 15/03).

    Dies ist etwas strukturell Anderes, als die Konstruktion, dass der Vertrag zunächst wirksam ist und dann durch ein aktives Handeln des Verbrauchers wieder beseitigt werden muss (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 47; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2003, Az.: 7 U 15/03, zitiert nach juris, Rn. 18).

    Aus diesen Gründen wird davon ausgegangen, dass die Klarstellungsfunktion des § 5 a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auch dem Schutz der Versicherungsnehmer dient (OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 46; OLG Frankfurt, Urteil vom 10.12.2003, Az.: 7 U 15/03, zitiert nach juris, Rn. 23).

  • BGH, 25.11.2009 - VIII ZR 318/08

    Widerrufsrecht bei nichtigen und sittenwidrigen Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Das vom Kläger zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20.11.2009 (Az.: VIII ZR 318/08; Blatt 20 der Akten) ist für dieses Verfahren nicht nutzbar zu machen.
  • BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07

    Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Die Beklagte hat dem Kläger keine Beteiligung an den Fonds vermittelt (wie es im Fall von BGH, Urteil vom 12.05.2009, Az.: XI ZR 586/07, "Kick-Back-Entscheidung") der Fall war.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Ausreichend ist vielmehr, dass der Beklagte erkennt, dass seine Überschussbeteiligung und der Rückkaufswert schwanken kann, (BGH, Urteil vom 09.05.2001, Az.: IV ZR 121/00).
  • OLG Köln, 09.07.2010 - 20 U 51/10

    Möglicherweise ist das bis zum 31.12.2007 nach altem VVG geltende Policenmodell,

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Denn bei einem Lebensversicherungsvertrag handelt es sich nicht um ein Teilzahlungsgeschäft im Sinne des § 501 BGB (OLG Köln, Beschluss vom 09.07.2010, Az.: I-20 U 51/10, zitiert nach juris, Rn. 15 ff.).
  • OLG Nürnberg, 29.02.2000 - 3 U 3127/99

    Wirksamkeit der Überschußermittlung und -beteiligung und der Errechnung des

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Denn eine derartige, auf den konkreten Vertrag bezogene Information kann naturgemäß nicht den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgenommen werden (OLG Nürnberg, Urteil vom 29.02.2000, Az.: 3 U 3127/99, zitiert nach Juris, Rn. 111).
  • OLG Hamm, 31.08.2005 - 20 U 105/05

    Versicherungsnehmer haben regelmäßig keinen Anspruch auf vollständige Rückzahlung

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Dieses Rechtsinstitut ist hier schon nicht anwendbar, weil es durch die Spezial-Regeln des § 5 a VVG a.F. verdrängt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 31.08.2005, Az.: 20 U 105/05, zitiert nach juris, Rn. 27; OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.12.2000, Az.: 4 U 32/00, zitiert nach juris, Rn. 36).
  • EuGH, 04.03.2004 - C-303/02

    Haackert

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Das einzige Urteil, dass sich hiervon auch nur im weitesten Sinne mit Versicherungsvertragsrecht beschäftigt, ist das Urteil unter dem Aktenzeichen C-303/02.
  • OLG Hamm, 20.05.2009 - 20 U 110/08

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen;

    Auszug aus LG Bielefeld, 02.03.2011 - 5 O 173/10
    Das Gericht sieht sich mit seiner Rechtsauffassung auch nicht im Widerspruch zur Entscheidung des 20. Zivilsenates des OLG Hamm vom 20.05.2009 (Az.: 20 U 110/08).
  • OLG Köln, 09.06.2009 - 9 W 36/09

    Gerichtsstand für Ansprüche aus Versicherungsverträgen in Übergangsfällen

  • OLG Dresden, 10.11.2009 - 3 AR 81/09

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag;

  • OLG Rostock, 15.04.2010 - 5 W 179/09

    Anwendbarkeit des besonderen Gerichtsstandes gem. § 215 VVG in Übergangsfällen

  • OLG München, 17.12.2015 - 14 U 3409/14

    Gerichtsstand des § 215 Abs. 1 VVG: Zeitlicher und persönlicher Anwendungsbereich

    Erst recht gibt es keine sachliche Grundlage dafür, das alte Zuständigkeitsrecht im Wege der Analogie zu Art. 1 Abs. 2 EGVVG weiterhin anzuwenden, obwohl kein Versicherungsfall eingetreten ist (i.E. ebenso zu einer auf Zahlung eines Stornoabzuges für eine Rentenversicherung gerichteten Klage OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.5.2012 - 1 (Z) Sa 17/12 BeckRS 2012, 11698 unter II.3.; zum Fall eines Widerrufs des Versicherungsvertrages nach § 5a VVG a. F. LG Bielefeld, Urt. v. 2.3.2011 - 5 O 173/10, BeckRS 2013, 05243).
  • LG Bielefeld, 31.03.2011 - 7 O 329/10

    Bei Abschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist die Erkennbarkeit der

    Selbst wenn die AVB ( Allgemeine Versicherungsbedingungen) nicht übergeben wurden und die AVB nicht nach § 305 II BGB wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein sollten, führt dies nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, da die gesetzliche Regelung des § 5 a VVG a.F. als Spezialregelung den Regeln zur Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§ 305 f. BGB vorgeht ( Reiff VersR 1997, 267; LG Bielefeld 5 O 173/10).

    Die Kammer schließt sich insoweit den hierzu ergangenen Entscheidungen im Anschluss an die derzeitige obergerichtliche Rechtsprechung an ( vgl. des OLG Köln VersR 2011, 245 mwN ; auch LG Köln 26 O 609/09 und LG Bielefeld 5 O 173/10 mit eingehender Begründung).

    Vielmehr hat sie mit der Klägerin nur einen Versicherungsvertrag geschlossen, die Fonds hat dagegen die Beklagte selbst erworben (vgl. LG Bielefeld 5 O 173/10).

  • LG Dresden, 08.01.2014 - 8 O 109/13

    Versicherungsvertrag: Widerspruch nach kompletter Vertragsbeendigung

    Nach dieser "Rosinentheorie" erhält der Versicherungsnehmer lediglich Vorteile, der Versicherer nur die Nachteile, was zu einem massiven Ungleichgewicht der beiderseitigen Leistungspflichten führt (OLG Celle vom 02.02.2012, 8 U 125/11 Rn 47, zitiert nach JURIS; LG Bielefeld v. 02.03.2011, 5 O 173/10; LG Hamburg v. 23.12.2010, 306 O 208/10; AG Braunschweig v. 09.02.2011, 115 C 1928/19).
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