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   LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12   

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https://dejure.org/2014,64290
LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12 (https://dejure.org/2014,64290)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27.03.2014 - 6 O 545/12 (https://dejure.org/2014,64290)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 27. März 2014 - 6 O 545/12 (https://dejure.org/2014,64290)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 16/96

    Umfang eines Erbverzichts im Anwendungsbereich der HöfeO; Anpassung des

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Dagegen ist er abzulehnen, wenn das Geschäft außer der erstrebten Wirkung nicht erkannte oder gewollte Nebenwirkungen hat (Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Auflage 2014, § 119, Rn. 15 mwN; BGHZ 134, 152, Rn. 9 - zitiert nach juris).

    Sofern über den angestrebten Erfolg hinaus noch die weitere Nebenwirkung des Verzichts auch auf das weitere Nacherbenanwartschaftsrecht eintrat, ist dies nach den dargestellten Grundsätzen nicht ausreichend, um einen Inhaltsirrtum anzunehmen (vgl. hierzu BGH NJW 1997, 653).

  • BGH, 05.02.2009 - III ZR 164/08

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit im Mahnverfahren; Geltendmachung von Ansprüchen

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Ein schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten im Rahmen der gewillkürten Prozessstandschaft ist gegeben, wenn die gerichtliche Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage des Prozessführungsbefugten hat (BGH NJW 2009, 1213, 1215).
  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Auch ist nach der Rechtsprechung des BGH noch nicht einmal klar, ob eine standeswidrige Wahrnehmung widerstreitender Interessen durch einen Rechtsanwalt zu einer Unwirksamkeit der von dem Anwalt selbst vorgenommenen Handlungen führt (BGH NJW-RR 2010, 67 mwN).
  • BGH, 03.12.1987 - VII ZR 374/86

    Einbeziehung der ZVB-StB; Verkauf von Waren unter verlängertem

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Eine mögliche Überforderung mit dem Prozessstoff und der Kommunikation reicht dafür nicht aus (vgl. insoweit BGH NJW 1980, 2461, 2462; NJW 1988, 1210).
  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Eine mögliche Überforderung mit dem Prozessstoff und der Kommunikation reicht dafür nicht aus (vgl. insoweit BGH NJW 1980, 2461, 2462; NJW 1988, 1210).
  • OLG Düsseldorf, 05.09.2008 - 3 Wx 123/08

    Keine Ausschlagungsanfechtung wegen irrtümlicher Annahme eines überschuldeten

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Ein Irrtum über die Größe des Nachlasses berechtigt grundsätzlich nicht zur Anfechtung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2009, 12, 13 mwN).
  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 182/86

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine gewillkürte Prozess-Standschaft -

    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    c) Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich von dem in der vom Kläger vorgetragenen Entscheidung des BGH vom 02.10.1987 (Az. V ZR 182/86 = NJW-RR 1988, 126) insofern, als in dem dortigen Verfahren der Pflichtteilsanspruch der Klägerin nach ihrem zuvor verstorbenen Vater bereits entstanden war.
  • BGH, 22.09.1965 - VIII ZR 265/63
    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Die Teilabtretung ist damit unbestimmt und auch nicht bestimmbar, da der Schuldner der abgetretenen Forderung nicht weiß, welche Beträge er an den Kläger oder an dessen Mutter zu leisten verpflichtet wäre (vgl. BGH NJW 1965, 2197, 2198).
  • OLG Jena, 20.04.1994 - 4 U 452/93
    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    d) Der Kläger kann auch unter Berücksichtigung des Urteils des OLG Jena vom 20.04.1994 (Az. 4 U 452/93 = OLG-NL 1994, 135) kein ausreichendes rechtliches Interesse für sich beanspruchen.
  • LG Göttingen, 26.07.2011 - 2 O 1096/11
    Auszug aus LG Bielefeld, 27.03.2014 - 6 O 545/12
    Er ist so auszulegen, dass der Kläger anstelle seiner Sachanträge aus dem Schriftsatz vom 12.12.2013 nunmehr lediglich im Rahmen des § 280 Abs. 1 ZPO eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Klage begehrte (vgl. insoweit LG Göttingen, Zwischenurt. v. 26.07.2011, 2 O 1096/11).
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