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   LG Bochum, 14.07.2010 - I-7 T 266/10   

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https://dejure.org/2010,22523
LG Bochum, 14.07.2010 - I-7 T 266/10 (https://dejure.org/2010,22523)
LG Bochum, Entscheidung vom 14.07.2010 - I-7 T 266/10 (https://dejure.org/2010,22523)
LG Bochum, Entscheidung vom 14. Juli 2010 - I-7 T 266/10 (https://dejure.org/2010,22523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht einer sich ohne Visum in Deutschland aufhaltenden Person nach Ablehnung ihres Asylantrags; Rechtmäßigkeit der Anordnung und Aufrechterhaltung der Abschiebungshaft eines sich in Strafhaft befindenden Asylantragstellers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht einer sich ohne Visum in Deutschland aufhaltenden Person nach Ablehnung ihres Asylantrags; Rechtmäßigkeit der Anordnung und Aufrechterhaltung der Abschiebungshaft eines sich in Strafhaft befindenden Asylantragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 116/01

    Rüge einer Verletzung von Art. 36 Abs. 1 lit. b) des Wiener Übereinkommens über

    Auszug aus LG Bochum, 14.07.2010 - 7 T 266/10
    Denn eine Verletzung von Art. 36 b Abs. 1 WÜK berührt nicht den sachlichen Inhalt der Entscheidung über die Freiheitsentziehung selbst (überwiegende Auffassung, vgl. OLG Schleswig Beschl. v. 07.01.2004, 2 W 112/03, m. w. N., zitiert nach Juris; BGH Beschl. v. 07.11.2001, NStZ 2002, 168; Bundesverfassungsgericht NJW 1963, 1820, 1821).
  • BVerfG, 14.05.1963 - 2 BvR 516/62

    Verletzung der grundgesetzlich normierten Benachrichtigungspflicht bei

    Auszug aus LG Bochum, 14.07.2010 - 7 T 266/10
    Denn eine Verletzung von Art. 36 b Abs. 1 WÜK berührt nicht den sachlichen Inhalt der Entscheidung über die Freiheitsentziehung selbst (überwiegende Auffassung, vgl. OLG Schleswig Beschl. v. 07.01.2004, 2 W 112/03, m. w. N., zitiert nach Juris; BGH Beschl. v. 07.11.2001, NStZ 2002, 168; Bundesverfassungsgericht NJW 1963, 1820, 1821).
  • OLG Schleswig, 07.01.2004 - 2 W 112/03

    Abschiebehaft - zulässige Dauer von Sicherungshaft vor geplanter Zurückschiebung

    Auszug aus LG Bochum, 14.07.2010 - 7 T 266/10
    Denn eine Verletzung von Art. 36 b Abs. 1 WÜK berührt nicht den sachlichen Inhalt der Entscheidung über die Freiheitsentziehung selbst (überwiegende Auffassung, vgl. OLG Schleswig Beschl. v. 07.01.2004, 2 W 112/03, m. w. N., zitiert nach Juris; BGH Beschl. v. 07.11.2001, NStZ 2002, 168; Bundesverfassungsgericht NJW 1963, 1820, 1821).
  • OLG Rostock, 02.08.2005 - 3 W 85/05

    Zur Unverhältnismäßigkeit der Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus LG Bochum, 14.07.2010 - 7 T 266/10
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet es in solchen Fällen, die Verbüßung der Strafhaft abzuwarten und den Betroffenen danach in Abschiebungshaft zu nehmen, es sei denn, die Ausländerbehörde hat sich zuvor vergeblich darum bemüht, gemäß § 456 a StPO eine Abschiebung aus der Strafhaft heraus zu erreichen und so eine zusätzliche Inhaftierung zu vermeiden (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 02.08.2005, 3 W 85/05; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.06.2007, 11 Wx 77/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.06.2007 - 11 Wx 77/07

    D (A), Abschiebungshaft, Haftdauer, Verhältnismäßigkeit, Beschleunigungsgebot,

    Auszug aus LG Bochum, 14.07.2010 - 7 T 266/10
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verbietet es in solchen Fällen, die Verbüßung der Strafhaft abzuwarten und den Betroffenen danach in Abschiebungshaft zu nehmen, es sei denn, die Ausländerbehörde hat sich zuvor vergeblich darum bemüht, gemäß § 456 a StPO eine Abschiebung aus der Strafhaft heraus zu erreichen und so eine zusätzliche Inhaftierung zu vermeiden (vgl. auch OLG Rostock, Beschl. v. 02.08.2005, 3 W 85/05; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 14.06.2007, 11 Wx 77/07, zitiert nach Juris).
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