Rechtsprechung
LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigungsfähigkeit der Höhe des Restwertes eines Unfallfahrzeuges
Verfahrensgang
- AG Herne-Wanne, 25.07.2007 - 13 C 220/07
- LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07
- LG Bochum, 10.07.2008 - 5 S 204/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98
Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden
Auszug aus LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07
Für die Frage, in welcher Höhe der Restwert des Unfallfahrzeuges zu berücksichtigen ist, gilt grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitspostulat (BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 2000, 800; BGH NJW 1992, 903).Es besteht keine Verpflichtung für den Geschädigten, die gegnerische Versicherung von einem beabsichtigten Verkauf zu informieren und ihr Gelegenheit zu geben, ein höheres Restwertangebot abzugeben (BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 2000, 800).
Bei der Ermittlung des Restwertes muss nicht der Sondermarkt der spezialisierten Restewertaufkäufer berücksichtigt werden (BGH NJW 2005, 357; BGH NJW 2000, 800).
Sofern dem Geschädigten rechtzeitig vor dem Weiterverkauf ein wesentlich höheres verbindliches Restwertangebot zugeht, muss er das Angebot zunächst auf seine inhaltliche Akzeptanz prüfen und in der Regel annehmen (BGH NJW 2000, 800).
Darüberhinaus ist zu berücksichtigten, dass der Geschädigte im allgemeinen ein berechtigtes Interesse an einer alsbaldigen Schadensbehebung hat (BGH NJW 2000, 800).
- BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04
Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf
Auszug aus LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07
Für die Frage, in welcher Höhe der Restwert des Unfallfahrzeuges zu berücksichtigen ist, gilt grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitspostulat (BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 2000, 800; BGH NJW 1992, 903).Es besteht keine Verpflichtung für den Geschädigten, die gegnerische Versicherung von einem beabsichtigten Verkauf zu informieren und ihr Gelegenheit zu geben, ein höheres Restwertangebot abzugeben (BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 2000, 800).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90
Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution
Auszug aus LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07
Auch bei der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges handelt es sich um eine Form der Naturalrestitution (BGH NJW 1992, 302; BGH NJW 1992, 305; BGH NJW 1992, 1619).
- BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91
Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden
Auszug aus LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07
Auch bei der Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges handelt es sich um eine Form der Naturalrestitution (BGH NJW 1992, 302; BGH NJW 1992, 305; BGH NJW 1992, 1619). - BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91
Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …
Auszug aus LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07
Für die Frage, in welcher Höhe der Restwert des Unfallfahrzeuges zu berücksichtigen ist, gilt grundsätzlich das Wirtschaftlichkeitspostulat (BGH NJW 2005, 3134; BGH NJW 2000, 800; BGH NJW 1992, 903). - BGH, 07.12.2004 - VI ZR 119/04
Anrechnung eines überdurchschnittlichen Erlöses für den Unfallwagen; …
Auszug aus LG Bochum, 15.02.2008 - 5 S 204/07
Bei der Ermittlung des Restwertes muss nicht der Sondermarkt der spezialisierten Restewertaufkäufer berücksichtigt werden (BGH NJW 2005, 357; BGH NJW 2000, 800).