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   LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11   

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https://dejure.org/2011,50041
LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11 (https://dejure.org/2011,50041)
LG Bochum, Entscheidung vom 24.05.2011 - 9 S 29/11 (https://dejure.org/2011,50041)
LG Bochum, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 9 S 29/11 (https://dejure.org/2011,50041)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Wertminderung und der Sachverständigenkosten nach dem Quotenvorrecht des Geschädigten i. R. der Schadensberechnung infolge eines Verkehrsunfalles; Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten betreffend die Geltendmachung des Schadens gegenüber der ...

  • verkehrsunfallsiegen.de

    Verkehrsunfall - Quotenvorrecht bei den Positionen Wertminderung und Sachverständigenkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung der Wertminderung und der Sachverständigenkosten nach dem Quotenvorrecht des Geschädigten i. R. der Schadensberechnung infolge eines Verkehrsunfalles; Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten betreffend die Geltendmachung des Schadens gegenüber der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wertminderung und Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 18.01.2005, Az. VI ZR 73/04 ausgeführt, dass, soweit es aus Sicht des Geschädigten erforderlich ist, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, dies grundsätzlich auch für die Anmeldung des Versicherungsfalles bei dem eigenen Versicherer gilt.
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 233/01

    Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift

    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
    Allerdings genügt es mit Rücksicht auf zum Teil bestehende Gerichtsgepflogenheiten, wenn der Rechtsmittelkläger nur den gegnerischen Streitgenossen, der in dem angefochtenen Urteil als erster bezeichnet ist ("Spitzenreiter"), in die Rechtsmittelschrift aufnimmt (BGH, Urteil vom 11.07.2003, Az. V ZR 233/01).
  • OLG Celle, 03.02.2011 - 5 U 171/10

    Ersatzfähigkeit von Prämiennachteilen in der Kaskoversicherung

    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
    Es werden aber auch die für die Begutachtung der Fahrzeugschäden aufgewandten Sachverständigenkosten zu den unmittelbaren Sachschäden gezählt, so dass auch diese an dem Quotenvorrecht teilnehmen (BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 26.06.2000, Az. 6 U 116/99; OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2001, Az. 6 U 42/01; OLG Celle, Urteil vom 03.02.2011, Az. 5 U 171/10).
  • BGH, 29.01.1985 - VI ZR 59/84

    Quotenvorrecht des Kaskoversicherten und Sachverständigenkosten

    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
    Das Quotenvorrecht bezieht sich nach herrschender Meinung, der die Kammer folgt, nur auf den unmittelbaren Sachschaden, nicht jedoch auf die Sachfolgeschäden (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 29.01.1985, Az. VI ZR 59/84).
  • OLG Hamm, 07.10.1982 - 27 U 161/82
    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
    Diese Ersatzpflicht soll nach einer Ansicht auch für die Kosten der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für die Verhandlungen mit dem Kaskoversicherer gelten, da auch diese Kosten adäquat auf das Schadensereignis zurückzuführen sein sollen (OLG Hamm, Urteil vom 07.10.1982, Az. 27 U 161/82).
  • OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 42/01

    Abwägung der Verursachungsanteile beim Zusammenstoß zwischen einem nach rechts in

    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
    Es werden aber auch die für die Begutachtung der Fahrzeugschäden aufgewandten Sachverständigenkosten zu den unmittelbaren Sachschäden gezählt, so dass auch diese an dem Quotenvorrecht teilnehmen (BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 26.06.2000, Az. 6 U 116/99; OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2001, Az. 6 U 42/01; OLG Celle, Urteil vom 03.02.2011, Az. 5 U 171/10).
  • OLG Hamm, 26.06.2000 - 6 U 116/99

    Haftungsverteilung bei einem Unfall im Bereich einer Grundstücksausfahrt

    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
    Es werden aber auch die für die Begutachtung der Fahrzeugschäden aufgewandten Sachverständigenkosten zu den unmittelbaren Sachschäden gezählt, so dass auch diese an dem Quotenvorrecht teilnehmen (BGH, a.a.O.; OLG Hamm, Urteil vom 26.06.2000, Az. 6 U 116/99; OLG Hamm, Urteil vom 21.05.2001, Az. 6 U 42/01; OLG Celle, Urteil vom 03.02.2011, Az. 5 U 171/10).
  • AG Bochum, 28.01.2011 - 38 C 364/10

    Schadensverteilung nach Verkehrsunfall bei Unaufklärbarkeit des Unfallhergangs

    Auszug aus LG Bochum, 24.05.2011 - 9 S 29/11
    Er beantragt, unter Abänderung des Tenors zu Ziffer II. des am 28.01.2011 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Bochum (38 C 364/10) die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 1.847,17 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2010 sowie als Nebenforderung 272, 87 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.09.2010 zu zahlen.
  • AG Solingen, 28.05.2015 - 10 C 262/14

    Leistungskürzung bei Rotlichtverstoß des Versicherungsnehmers

    Bei der Frage, ob die zur Durchsetzung des Anspruches gegenüber der eigenen Kaskoversicherung aufgebrachten vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sind, kommt es nach Auffassung des Gerichtes darauf an, ob die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes bei der Inanspruchnahme der Kaskoversicherung erforderlich und zweckmäßig war (vgl. bspw. LG Bochum, Urteil vom 24.05.2011, 9 S 29/11, Rn. 75).
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