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   LG Bochum, 26.11.2002 - 10 T 110/02   

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https://dejure.org/2002,30463
LG Bochum, 26.11.2002 - 10 T 110/02 (https://dejure.org/2002,30463)
LG Bochum, Entscheidung vom 26.11.2002 - 10 T 110/02 (https://dejure.org/2002,30463)
LG Bochum, Entscheidung vom 26. November 2002 - 10 T 110/02 (https://dejure.org/2002,30463)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Witten - 3 C 508/00
  • LG Bochum, 26.11.2002 - 10 T 110/02
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.10.1991 - 22 U 220/90

    Methode zur Wertermittlung von Ziergehölz im Privatgarten

    Auszug aus LG Bochum, 26.11.2002 - 10 T 110/02
    Zwar schränkt eine wirksame Baumschutzsatzung nicht nur das Recht des Baumeigentümers, sondern auch die Rechte des beeinträchtigten Nachbarn ein; die Verbote wirksamer Baumschutzsatzungen sind von dem Nachbarn hinzunehmen (Staudinger-Roth, BGB , 2002, § 910 Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 458 [OLG Düsseldorf 18.10.1991 - 22 U 220/90] ; NJW 1989, 1807 [OLG Düsseldorf 20.04.1988 - 9 U 228/87] ; LG Dortmund, NJW-RR 1987, 1101).

    Ein Verstoß der Schuldnerin gegen die Baumschutzsatzung bei einer Erfüllung der in dem Vergleich eingegangenen Verpflichtung zu Ziffer 2 ist jedoch nicht feststellbar, was durch das Zivilgericht selbst überprüft werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1992, 458 f. [OLG Düsseldorf 18.10.1991 - 22 U 220/90] ).

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1988 - 9 U 228/87

    Auswirkung einer Baumschutzsatzung auf Nachbarrechte

    Auszug aus LG Bochum, 26.11.2002 - 10 T 110/02
    Zwar schränkt eine wirksame Baumschutzsatzung nicht nur das Recht des Baumeigentümers, sondern auch die Rechte des beeinträchtigten Nachbarn ein; die Verbote wirksamer Baumschutzsatzungen sind von dem Nachbarn hinzunehmen (Staudinger-Roth, BGB , 2002, § 910 Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 458 [OLG Düsseldorf 18.10.1991 - 22 U 220/90] ; NJW 1989, 1807 [OLG Düsseldorf 20.04.1988 - 9 U 228/87] ; LG Dortmund, NJW-RR 1987, 1101).
  • LG Itzehoe, 16.03.1987 - 2 O 489/86

    Unterlassung einer Fütterung von wild streunenden Katzen;

    Auszug aus LG Bochum, 26.11.2002 - 10 T 110/02
    Zwar schränkt eine wirksame Baumschutzsatzung nicht nur das Recht des Baumeigentümers, sondern auch die Rechte des beeinträchtigten Nachbarn ein; die Verbote wirksamer Baumschutzsatzungen sind von dem Nachbarn hinzunehmen (Staudinger-Roth, BGB , 2002, § 910 Rdnr. 21; OLG Düsseldorf, VersR 1992, 458 [OLG Düsseldorf 18.10.1991 - 22 U 220/90] ; NJW 1989, 1807 [OLG Düsseldorf 20.04.1988 - 9 U 228/87] ; LG Dortmund, NJW-RR 1987, 1101).
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