Rechtsprechung
LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Burhoff online
Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung
- Burhoff online
Bußgeldverfahren, Angelegenheiten, Prüfungsumfang, Kostenfestsetzung
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- LG Braunschweig, 19.07.2010 - 7 Qs 22/10
Ermittlungsverfahren als eigenständiger Rechtsfall mangels Verbindung mit anderen …
Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11
Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG). - LG Hamburg, 05.08.2008 - 622 Qs 43/08
Rechtsanwaltsgebühren: Gebührenansprüche des Strafverteidigers bei Verfolgung …
Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11
Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG). - AG Berlin-Tiergarten, 07.08.2009 - 81 Js 2862/08
Straf- und Bußgeldverfahren: Mehrfacher Anfall der Vorverfahrens- und Grundgebühr …
Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11
Zum Strafverfahren wird dabei - soweit ersichtlich einhellig - die Ansicht vertreten, dass dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden gegen einen Beschuldigten mehrere Ermittlungsverfahren führen, jedes eine eigene Angelegenheit ist, solange die Verfahren nicht miteinander verbunden worden sind (Aus der Rechtsprechung etwa: LG Braunschweig, Beschluss vom 19.07.2010, 7 Qs 22/10, StraFO 2010, 513f; LG Hamburg, Beschluss vom 05.08.2008, 622 Qs 43/08; AG Tiergarten, Beschluss vom 07.08.2009, (420) 81 Js 2862/08 Ls (1/09), StRR 2010, 120; so auch die ganz herrschende Kommentarliteratur zum RVG).
- BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06
Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren
Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11
Zur zivilprozessualen Kostenfestsetzung vertritt der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - IV ZB 18/06 m.w.N.) die Ansicht, dass im Kostenfestsetzungsverfahren über streitige Tatsachen und komplizierte Rechtsfragen nicht zu entscheiden ist. - OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07
Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer
Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11
Von dem Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" dürfte eine solche Tätigkeit nicht mehr gedeckt sein (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, NJW-RR 2008, 91 für das Strafverfahren). - LG Bonn, 01.03.2012 - 22 Qs 71/11
Prüfung der Frage des Schuldens des die Festsetzung beantragenden Betroffenen …
Auszug aus LG Bonn, 01.03.2012 - 12 Qs 71/11
22 Qs 71/11 LG Bonn.