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   LG Bonn, 03.09.2014 - 6 T 218/14   

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https://dejure.org/2014,27450
LG Bonn, 03.09.2014 - 6 T 218/14 (https://dejure.org/2014,27450)
LG Bonn, Entscheidung vom 03.09.2014 - 6 T 218/14 (https://dejure.org/2014,27450)
LG Bonn, Entscheidung vom 03. September 2014 - 6 T 218/14 (https://dejure.org/2014,27450)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Veräußerungsverbot in der Teilungsversteigerung hinsichtlich des Grundbesitzes einer GbR

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Veräußerungsverbot in der Teilungsversteigerung hinsichtlich des Grundbesitzes einer GbR

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2015, 191
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 92/09

    Pfändung des Anspruchs des Grundstücksmiteigentümers auf Aufhebung der

    Auszug aus LG Bonn, 03.09.2014 - 6 T 218/14
    Mit Schreiben vom 07.05.2014 beantragten die Notare Dr. S & Dr. H unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2010 (V ZB 92/09) und den Inhalt des Grundbuchs die Löschung des Versteigerungsvermerks gemäß § 28 ZVG mit der Begründung, dass das Eigentum an dem in Rede stehenden Grundbesitz auf den Beteiligten zu 1) umgeschrieben wurde (was sich aus dem Grundbuch ergibt).

    Angesichts der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2010 (V ZB 92/09) habe auch kein Veräußerungsverbot gemäß § 23 ZVG bestanden.

    Dem Amtsgericht ist darin zuzustimmen, dass im Falle der Übertragung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.02.2010, V ZB 92/09, vgl. auch BGH, Beschluss vom 29.11.2007, V ZB 26/07 zu einer Anteilsübertragung bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die Voraussetzungen des § 28 ZVG zu bejahen wären.

    Richtigerweise gelte das Veräußerungsverbot des § 23 Abs. 1 ZVG bei einer Teilungsversteigerung auch dann nicht, wenn das Verfahren von einem Pfändungsgläubiger als Antragsteller betrieben wird (BGH, Beschluss vom 25.02.2010, V ZB 92/09; ebenso Steiner/Teufel, aaO, § 180 Rdn. 123; Eickmann, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, 2. Aufl., § 30 II 1, S. 353; Gramentz, Die Aufhebung der Gemeinschaft nach Bruchteilen durch den Gläubiger eines Teilhabers, S. 175 ff.; Stöber, aaO, § 180 Anm. 6.6b; Böttcher, ZVG, 4. Aufl., § 180 Rdn. 63; Storz/Kiderlen, Praxis der Teilungsversteigerung, 4. Aufl., C 3.3, S. 270; Drischler, JurBüro 1981, 1441, 1447).

  • BGH, 29.11.2007 - V ZB 26/07

    Einstellung oder Aufhebung der Teilungsversteigerung bei Wechsel der Beteiligten

    Auszug aus LG Bonn, 03.09.2014 - 6 T 218/14
    Dem Amtsgericht ist darin zuzustimmen, dass im Falle der Übertragung der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 25.02.2010, V ZB 92/09, vgl. auch BGH, Beschluss vom 29.11.2007, V ZB 26/07 zu einer Anteilsübertragung bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) die Voraussetzungen des § 28 ZVG zu bejahen wären.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nach §§ 180 Abs. 1, 28 Abs. 1 ZVG nur in Betracht, wenn sich aus dem Grundbuch nicht nur das Recht als solches, sondern auch ergibt, dass es der Zwangsversteigerung oder ihrer Fortsetzung entgegensteht (BGH, Beschluss vom 29.11.2007, V ZB 26/07, wobei insoweit streitig ist, ob dies bei der Teilungsversteigerung überhaupt aus dem Grundbuch ersichtlich sein kann, vgl. Nachweise).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus LG Bonn, 03.09.2014 - 6 T 218/14
    Das Teilungsversteigerungsverfahren dient lediglich dazu, diese Auseinandersetzung vorzubereiten; es habe nicht die Funktion, sie zu ersetzen oder vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 42, 64, 75; Senat, Beschl. v. 7. Mai 2009, V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026, 1028).
  • BGH, 07.05.2009 - V ZB 12/09

    Zulässigkeit eines Einzelausgebot der Miteigentumsanteile bei einer

    Auszug aus LG Bonn, 03.09.2014 - 6 T 218/14
    Das Teilungsversteigerungsverfahren dient lediglich dazu, diese Auseinandersetzung vorzubereiten; es habe nicht die Funktion, sie zu ersetzen oder vorwegzunehmen (vgl. BVerfGE 42, 64, 75; Senat, Beschl. v. 7. Mai 2009, V ZB 12/09, NJW-RR 2009, 1026, 1028).
  • AG Bonn, 24.06.2014 - 23 K 208/12

    Verfahrensaufhebung wegen Eigentumsumschreibung

    Auszug aus LG Bonn, 03.09.2014 - 6 T 218/14
    Auf die sofortige Beschwerde wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.06.2014 - 23 K 208/12 - aufgehoben.
  • BGH, 15.09.2016 - V ZB 183/14

    Beschlagnahme in der Teilungsversteigerung: Veräußerungsverbot bei Pfändung eines

    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts, dessen Entscheidung in NZG 2015, 191 veröffentlicht worden ist, sind die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Teilungsversteigerungsverfahrens nicht erfüllt.
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