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   LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07   

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https://dejure.org/2009,82771
LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07 (https://dejure.org/2009,82771)
LG Bonn, Entscheidung vom 17.12.2009 - 14 O 1/07 (https://dejure.org/2009,82771)
LG Bonn, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 14 O 1/07 (https://dejure.org/2009,82771)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung des Betriebs eines Ästhetik-Fachzentrums gegenüber einem Apotheker als Sachmangel oder Rechtsmangel; Möglichkeit des Anbietens, Bewerbens und Durchführens von Leistungen eines Ästhetik-Fachzentrums in separierten Räumen der Apotheke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 216/98

    Kompressionsstrümpfe; Anbieten von Mitteln zur Krankenpflege in Apotheken

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    So waren die Durchführungen von Blutdruckmessungen, die Anfertigung von physiologisch-chemischen Gutachten und die Anpassung von Kompressionsstrümpfen Gegenstand von Urteilen (vgl. BGH NJW 2001, 3411; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 233; LG Oldenburg WRP 2007, 1123, 1124).

    Demzufolge liegt ein regelungsbedürftiger Sachverhalt vor, dessen Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten war, so dass der Rückgriff auf die Generalklausel des § 14 OBG ausscheidet.§§ 2 Abs. 4, 25 ApoBetrO dürfen auch nicht erweiternd ausgelegt werden mit dem Ziel, dass nur solche Nebengeschäfte zulässig sind, die unmittelbar oder mittelbar der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen (vgl. LG Oldenburg WRP 2007, 1123, 1124; BGH NJW 2001, 3411, 3413 - Kompressionsstrümpfe - auch zur restriktiven Auslegung von § 25 ApoBetrO).

  • LG Oldenburg, 30.05.2007 - 5 O 663/07

    Weihnachtsengel in der Apotheke

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    So waren die Durchführungen von Blutdruckmessungen, die Anfertigung von physiologisch-chemischen Gutachten und die Anpassung von Kompressionsstrümpfen Gegenstand von Urteilen (vgl. BGH NJW 2001, 3411; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 233; LG Oldenburg WRP 2007, 1123, 1124).

    Demzufolge liegt ein regelungsbedürftiger Sachverhalt vor, dessen Regelung dem Gesetzgeber vorbehalten war, so dass der Rückgriff auf die Generalklausel des § 14 OBG ausscheidet.§§ 2 Abs. 4, 25 ApoBetrO dürfen auch nicht erweiternd ausgelegt werden mit dem Ziel, dass nur solche Nebengeschäfte zulässig sind, die unmittelbar oder mittelbar der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung dienen (vgl. LG Oldenburg WRP 2007, 1123, 1124; BGH NJW 2001, 3411, 3413 - Kompressionsstrümpfe - auch zur restriktiven Auslegung von § 25 ApoBetrO).

  • BVerfG, 03.06.2004 - 2 BvR 1802/02

    Unverhältnismäßige Beschränkung der Berufswahlfreiheit durch Erlaubnispflicht

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    Damit wird zwischen solchen Behandlungen differenziert, die unmittelbar durch die Behandlung und die Schwere des Eingriffs gesundheitliche Schäden verursachen können, und solchen, die mittelbare Folgen zeitigen können, indem eine notwendige heilkundliche Behandlung unterlassen wird (vgl. BVerfG NJW 2004, 2890).

    Im Einzelfall kann den mittelbar drohenden Gefahren, die durch die Versäumung der Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe drohen, durch eine hinreichende Aufklärung durch den Behandelnden sowie eine gewerberechtliche Überwachung wirksam begegnet werden (BVerfG NJW 2004, 2890 f).

  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 102/04

    Ausübung; Erlaubnis; Gefahrenabwehr; Gesundheitsgefahr; Heilkunde; heilkundliche

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    bb) Es bestand keine rechtliche Möglichkeit, die Nutzung des Ästhetik-Fachzentrums durch den Kläger aus den Gründen, die die Behörden, insbesondere das Gesundheitsamt E, vorgebracht haben, zu untersagen.Als Ermächtigungsgrundlage der Ordnungsbehörden wäre § 14 OBG NRW heranzuziehen gewesen, da weder die Apothekenbetriebsordnung noch das Apothekengesetz noch die Berufsordnung der Apotheker selbst eine Ermächtigungsgrundlage für ein behördliches Einschreiten enthalten (vgl. zum Apothekengesetz: OVG Münster NVwZ 2000, 216; zum HeilPrG: VG Braunschweig GewArch 2007, 150; OVG Münster GewArch 2006, 331; OVG Lüneburg, Urteil vom 20.07.2006, Anlage B6 = Blatt ### d. A.).

    Während erstere von § 1 Abs. 1 HeilPrG erfasst sind, kann auf letztere die Vorschrift lediglich erweiternd angewandt werden (vgl. VG Braunschweig GewArch 2007, 150).

  • OLG Nürnberg, 27.04.1995 - 3 U 665/95

    Ankündigung bestimmter Leistungen durch Apotheker als Wettbewerbsverstoß

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    So waren die Durchführungen von Blutdruckmessungen, die Anfertigung von physiologisch-chemischen Gutachten und die Anpassung von Kompressionsstrümpfen Gegenstand von Urteilen (vgl. BGH NJW 2001, 3411; OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 233; LG Oldenburg WRP 2007, 1123, 1124).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 73/90

    Sachmangel eines verkauften Hauses bei ungenehmigtem Ausbau eines

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    b) Ein Mangel kann nicht darin gesehen werden, dass das Gesundheitsamt irrig davon ausging, im vorliegenden Fall dazu befugt zu sein, den Betrieb des Ästhetik-Fachzentrums untersagen zu dürfen.Eine Haftung des Verkäufers wegen Mängeln der Kaufsache kann sich nur auf solche öffentlich-rechtliche Verfügungen beziehen, die zu Recht ergehen (vgl. BGH NJW 1991, 2138 zu § 463 BGB a.F.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2006 - 13 A 2495/03

    Kosmetikerinnen dürfen ohne Heilpraktikererlaubnis keine Falten unterspritzen

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    bb) Es bestand keine rechtliche Möglichkeit, die Nutzung des Ästhetik-Fachzentrums durch den Kläger aus den Gründen, die die Behörden, insbesondere das Gesundheitsamt E, vorgebracht haben, zu untersagen.Als Ermächtigungsgrundlage der Ordnungsbehörden wäre § 14 OBG NRW heranzuziehen gewesen, da weder die Apothekenbetriebsordnung noch das Apothekengesetz noch die Berufsordnung der Apotheker selbst eine Ermächtigungsgrundlage für ein behördliches Einschreiten enthalten (vgl. zum Apothekengesetz: OVG Münster NVwZ 2000, 216; zum HeilPrG: VG Braunschweig GewArch 2007, 150; OVG Münster GewArch 2006, 331; OVG Lüneburg, Urteil vom 20.07.2006, Anlage B6 = Blatt ### d. A.).
  • OLG Rostock, 10.08.2006 - 7 U 32/05

    Grundstückskauf: Mangelhaftigkeit eines Gebäudes wegen bestehendem Denkmalschutz

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    Dabei sind Sachmängel nicht auf solche Fehler beschränkt, die der Sache selbst in ihrer natürlichen Beschaffenheit anhaften; vielmehr können sie auch tatsächlicher oder wirtschaftlicher Natur sein, wenn sie nach der Verkehrsanschauung für die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache bedeutsam sind und in der Beschaffenheit der Sache selbst ihren Grund haben, etwa indem sie an die Lage der Sache, also an ihre Beziehung zur Umwelt, anknüpfen (BGH NJW 2001, 65; OLG Rostock OLGR 2007, 257, 258; OLG Saarbrücken NJW-RR 1996, 692; Pahlow JuS 2006, 289, 291).Knüpft man daran, dass das Ästhetik-Fachzentrum nach Auffassung des Gesundheitsamts E in einer Apotheke betrieben werden soll, folgt der Mangel aus der räumlichen Lage der Sache, und es wäre ein Sachmangel anzunehmen.
  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    Dem folgt die Kammer.Ein Verbot der Behandlungen in erweiterter Auslegung von § 1 Abs. 1 HeilPrG wegen der Besorgnis mittelbarer Gesundheitsschädigungen kommt nicht in Betracht, weil das gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot verstieße.Nach dem oben Gesagten käme eine erweiternde Auslegung von § 1 Abs. 1 HeilPrG (nur) in Betracht, weil die Behandlung dazu geeignet ist, eine mittelbare Gesundheitsgefährdung dadurch zu verursachen, dass eine notwendige ärztliche Konsultation unterbleibt und hierdurch das frühzeitige Erkennen ernster Lagen verzögert wird (BVerfG a.a.O.; OVG Lüneburg GewArch 2007, 28; VG Braunschweig a.a.O.).
  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94

    DDR-Rechtsanwälte

    Auszug aus LG Bonn, 17.12.2009 - 14 O 1/07
    Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Eingriffe in die Freiheit der Berufswahl nur unter engen Voraussetzungen zum Schutz besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (NJW 1996, 709 f).
  • BGH, 13.10.2000 - V ZR 430/99

    Personelle Beschränkung der Nutzung einer Eigentumswohnung

  • OLG Oldenburg, 22.11.2007 - 1 U 49/07

    Verkauf geringwertiger Weihnachtsartikel in einer Apotheke als zulässiges

  • BVerwG, 18.12.1972 - I C 2.69

    Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Begriff der "Ausübung der Heilkunde" -

  • OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

  • BVerwG, 23.02.1960 - I C 240.58

    Rechtmäßigkeit eines Verbots des Schutzmittelverkaufs aus Straßenautomaten -

  • BVerfG, 20.08.1996 - 1 BvR 1743/88

    Verfassungsrechtliche Grenzen des Werbeverbots für Apotheker

  • BGH, 24.02.1978 - I ZR 79/76

    Verbot einer Gratisankündigung - Naturalrabatte zu gewerblichen Leistungen -

  • LG Dresden, 19.08.2004 - 41 O 575/01
  • VG Bremen, 23.01.2002 - 1 K 976/01
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