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   LG Bonn, 26.07.2016 - 8 S 43/16   

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https://dejure.org/2016,30931
LG Bonn, 26.07.2016 - 8 S 43/16 (https://dejure.org/2016,30931)
LG Bonn, Entscheidung vom 26.07.2016 - 8 S 43/16 (https://dejure.org/2016,30931)
LG Bonn, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 8 S 43/16 (https://dejure.org/2016,30931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten für die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges als Kosten der Schadensbehebung nach einem Verkehrsunfall; Frist für die Wiederbeschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Ersatzfahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Anspruch auf Mietwagen trotz wirtschaftlichen Totalschadens?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Bonn, 10.07.2009 - 5 S 266/08

    Mietdauer bei unfallbedingtem Ersatz der Mietwagenkosten bei Totalschaden - keine

    Auszug aus LG Bonn, 26.07.2016 - 8 S 43/16
    Zwischen den Parteien ist erstinstanzlich unstreitig gewesen, dass ein "eindeutiger Totalschaden" vorlag mit der Folge, dass der Geschädigte sich sofort um ein Ersatzfahrzeug hätte bemühen müssen und nicht erst die Fertigstellung des schriftlichen Schadensgutachtens hätte abwarten dürfen (vgl. (LG Bonn, Urteil vom 10. Juli 2009 - 5 S 266/08 -, Rn. 29, juris).

    Entgegen der mit Schriftsatz vom 18.05.2016 geäußerten Auffassung der Klägerin musste der Geschädigte angesichts des Baujahrs, der Laufleistung und der Beschädigung des Fahrzeugs weder den genauen Wiederbeschaffungswert noch den konkreten Restwert kennen, um zu erkennen, dass eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll war und ein Totalschaden vorlag (vgl. LG Bonn, Urteil vom 10. Juli 2009 - 5 S 266/08 -, Rn. 29, juris).

  • LG Saarbrücken, 15.05.2015 - 13 S 12/15

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähiger Nutzungsausfallschaden bei

    Auszug aus LG Bonn, 26.07.2016 - 8 S 43/16
    Diese normale Wiederbeschaffungsfrist setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer - kurzen - Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges (OLG Celle, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 14 U 85/07 -, Rn. 9, juris; LG Duisburg, Urteil vom 06. März 2015 - 2 O 205/12 -, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 15. Mai 2015 - 13 S 12/15 -, Rn. 24, juris; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVO Rn. 37 m.w.N.).
  • OLG Celle, 24.10.2007 - 14 U 85/07

    Voraussetzungen einer Schadensminderungspflicht des Geschädigten bei der

    Auszug aus LG Bonn, 26.07.2016 - 8 S 43/16
    Diese normale Wiederbeschaffungsfrist setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer - kurzen - Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges (OLG Celle, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 14 U 85/07 -, Rn. 9, juris; LG Duisburg, Urteil vom 06. März 2015 - 2 O 205/12 -, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 15. Mai 2015 - 13 S 12/15 -, Rn. 24, juris; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVO Rn. 37 m.w.N.).
  • LG Duisburg, 06.03.2015 - 2 O 205/12

    Ermittlung des Restwerts eines Taxis im Rahmen der Geltendmachung von

    Auszug aus LG Bonn, 26.07.2016 - 8 S 43/16
    Diese normale Wiederbeschaffungsfrist setzt sich zusammen aus dem Zeitraum bis zur Klärung, ob ein Totalschaden vorliegt, einer - kurzen - Überlegungsfrist sowie der angemessenen Zeit zur Beschaffung eines entsprechenden Fahrzeuges (OLG Celle, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 14 U 85/07 -, Rn. 9, juris; LG Duisburg, Urteil vom 06. März 2015 - 2 O 205/12 -, juris; LG Saarbrücken, Urteil vom 15. Mai 2015 - 13 S 12/15 -, Rn. 24, juris; König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 12 StVO Rn. 37 m.w.N.).
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