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   LG Bonn, 29.09.1998 - 1 O 274/96   

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https://dejure.org/1998,24680
LG Bonn, 29.09.1998 - 1 O 274/96 (https://dejure.org/1998,24680)
LG Bonn, Entscheidung vom 29.09.1998 - 1 O 274/96 (https://dejure.org/1998,24680)
LG Bonn, Entscheidung vom 29. September 1998 - 1 O 274/96 (https://dejure.org/1998,24680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus LG Bonn, 29.09.1998 - 1 O 274/96
    Im Rahmen der durchzuführenden Beweiswürdigung kommt der Beweisvereitelung damit der Rang eines Indizes zu, das im Einzelfall gänzlich unbedeutend sein, oder aber ein solches Gewicht haben kann, daß das Fehlen des Beweismittels als Beweis für die Wahrscheinlichkeit der zu beweisenden Tatsache genügt ( vgl. dazu BGHZ 72, 132; BGH NJW 1987, 1482 ; Prütting in: Münchener Kommentar, ZPO, § 286, Rdnrn. 85 ff.; Thomas-Putzo, ZPO, 20. Auflage, § 286 Rdnr. 18; Zöller-Greger, ZPO, 19. Auflage, § 286, Rdnr. 14).
  • BGH, 24.06.1975 - VI ZR 72/74

    Arzthaftung - Tubushernie - Narkosezwischenfall - Intubationsnarkose -

    Auszug aus LG Bonn, 29.09.1998 - 1 O 274/96
    Dies bedeutet, daß sich das Verschulden nicht nur auf die Vernichtung des Gegenstandes beziehen muss, sondern vor allem auch auf die Vereitelung der Beweisfunktion (BGH VersR 1975, 952; Thomas-Putzo, ZPO, 20. Auflage, § 286, Rdnr. 17).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 56/86

    Beweiserleichterungen und Beweislastumkehr bei Unterlassen medizinisch gebotener

    Auszug aus LG Bonn, 29.09.1998 - 1 O 274/96
    Im Rahmen der durchzuführenden Beweiswürdigung kommt der Beweisvereitelung damit der Rang eines Indizes zu, das im Einzelfall gänzlich unbedeutend sein, oder aber ein solches Gewicht haben kann, daß das Fehlen des Beweismittels als Beweis für die Wahrscheinlichkeit der zu beweisenden Tatsache genügt ( vgl. dazu BGHZ 72, 132; BGH NJW 1987, 1482 ; Prütting in: Münchener Kommentar, ZPO, § 286, Rdnrn. 85 ff.; Thomas-Putzo, ZPO, 20. Auflage, § 286 Rdnr. 18; Zöller-Greger, ZPO, 19. Auflage, § 286, Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 09.02.1999 - 9 U 96/98
    Die Akten 1 0 293/96 LG Aachen, 1 0 273/96 LG Aachen, 1 0 274/96 LG Aachen und 13 0 11/96 LG Aachen waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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