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   LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06 (95)   

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LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06 (95) (https://dejure.org/2006,37165)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14.06.2006 - 9 O 582/06 (95) (https://dejure.org/2006,37165)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Juni 2006 - 9 O 582/06 (95) (https://dejure.org/2006,37165)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05

    combit/kompit.de

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Diese Bezeichnungen bleiben bei der Ähnlichkeitsprüfung außer Betracht, da es sich um allgemeine und notwendige Bestandteile einer Internetdomain handelt (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15, Rdnr. 97 ff.; OLG Hamburg MMR 2006, 226-229).

    Die Verwechslungsgefahr realisiert sich in diesen Fällen regelmäßig bereits für den jeweils angesprochenen Verkehr bei der Wahrnehmung der Werbung und nicht erst wenn der Kunde im Rahmen der Internetnutzung die Adresse eingibt ( OLG Hamburg MMR 2006, 226 [OLG Hamburg 14.12.2005 - 5 U 36/05] -229).

  • BGH, 11.09.2003 - IX ZB 37/03

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei Versagung der Restschuldbefreiung;

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Eine Behauptung ist bereits dann glaubhaft gemacht, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass sie zutrifft (Thomas-Putzo, ZPO -Kommentar, 26. Aufl., § 294, Rdnr. 2; BGH NJW 2003, 3558).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr. des BGH vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 [BGH 30.10.2003 - I ZR 236/97] -Davidoff II; BGH WRP 2004, 357, 359 [BGH 13.11.2003 - I ZR 103/01] - GeDios; BGH WRP 2004, 353 [BGH 27.11.2003 - I ZR 148/01] -Donline).
  • BGH, 30.10.2003 - I ZR 236/97

    "Davidoff II"; Rechtsstellung des Inhabers einer Marke bei Verwendung eines

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr. des BGH vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 [BGH 30.10.2003 - I ZR 236/97] -Davidoff II; BGH WRP 2004, 357, 359 [BGH 13.11.2003 - I ZR 103/01] - GeDios; BGH WRP 2004, 353 [BGH 27.11.2003 - I ZR 148/01] -Donline).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZB 1/00

    "Bar jeder Vernunft"; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken dann eintragbar, wenn kein für die relevanten Waren-/Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, sei es auch nur in einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird ( BGH GRUR 2002, 1070, 1071 [BGH 13.06.2002 - I ZB 1/00] - Bar jeder Vernunft - BGH GRUR 2002, 816, 817 [BGH 28.02.2002 - I ZB 10/99] - Bonus II - BGH GRUR 1999, 1093, 1094 [BGH 15.07.1999 - I ZB 47/96] - For you - Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 8, Rdnr. 132).
  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 148/01

    Donline / T-Online

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr. des BGH vgl. BGH GRUR 2004, 235, 237 [BGH 30.10.2003 - I ZR 236/97] -Davidoff II; BGH WRP 2004, 357, 359 [BGH 13.11.2003 - I ZR 103/01] - GeDios; BGH WRP 2004, 353 [BGH 27.11.2003 - I ZR 148/01] -Donline).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 47/96

    FOR YOU; Freihaltungsbedürfnis

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken dann eintragbar, wenn kein für die relevanten Waren-/Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, sei es auch nur in einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird ( BGH GRUR 2002, 1070, 1071 [BGH 13.06.2002 - I ZB 1/00] - Bar jeder Vernunft - BGH GRUR 2002, 816, 817 [BGH 28.02.2002 - I ZB 10/99] - Bonus II - BGH GRUR 1999, 1093, 1094 [BGH 15.07.1999 - I ZB 47/96] - For you - Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 8, Rdnr. 132).
  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Vor diesem Hintergrund und dem Grundsatz der Rechtsprechung, dass die Verletzungsgerichte an die Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamtes gebunden sind ( BGH GRUR 2000, 608, 610 [BGH 20.10.1999 - I ZR 110/97] - ARD-1 - BGH GRUR 2000, 888, 889 [BGH 03.11.1999 - I ZR 136/97] - MAG-lite; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 8 Rdnr. 23) ist die Wortmarke Steuerfuchs" schutzfähig.
  • BGH, 28.02.2002 - I ZB 10/99

    "BONUS II"; Unterscheidungskraft eines Wortes

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Nach der Rechtsprechung des BGH sind Wortmarken dann eintragbar, wenn kein für die relevanten Waren-/Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden kann und es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache handelt, das vom Verkehr, sei es auch nur in einer entsprechenden Verwendung in der Werbung, stets als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird ( BGH GRUR 2002, 1070, 1071 [BGH 13.06.2002 - I ZB 1/00] - Bar jeder Vernunft - BGH GRUR 2002, 816, 817 [BGH 28.02.2002 - I ZB 10/99] - Bonus II - BGH GRUR 1999, 1093, 1094 [BGH 15.07.1999 - I ZB 47/96] - For you - Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 8, Rdnr. 132).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2005 - 6 U 252/04

    Markenrecht: eBay-Angebote von Schmuckstücken unter Bezugnahme auf "Cartier"

    Auszug aus LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06
    Dabei wird der Begriff des kennzeichenmäßigen Gebrauchs im Interesse eines umfassenden Kennzeichenschutzes weitgefasst und es genügt, die objektive, nicht völlig fernliegende Möglichkeit, dass der Verkehr einen Herkunftshinweis annimmt (OLG Frankfurt Cartier" MMR 2006, 38).
  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97

    MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke

  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten

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