Rechtsprechung
LG Chemnitz, 19.03.2008 - 6 S 380/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- AG Hainichen, 28.09.2007 - 2 C 406/07
- LG Chemnitz, 19.03.2008 - 6 S 380/07
Papierfundstellen
- NZV 2008, 458
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.04.2006 - VI ZR 338/04
Zulässigkeit der Beitreibung abgetretener Forderungen durch ein …
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2008 - 6 S 380/07
Eine Überprüfung der betriebswirtschaftlichen Kalkulation des konkreten Anbieters ist dabei nicht geboten, es kommt vielmehr darauf an, ob Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung an Unfallgeschädigte generell geeignet sind, einen höheren Tarif zu rechtfertigen (VI ZR 338/04).Für den Kläger bestand somit ausreichend Zeit, sich hinsichtlich der Marktgerechtigkeit des ihm von der ... angebotenen Preises zu erkundigen (so auch BGH VI ZR 338/04).
- BGH, 12.06.2007 - VI ZR 161/06
Erstattungsfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2008 - 6 S 380/07
Die Rechtfertigung für den höheren Preis muss sich aus Leistungen des Vermieters ergeben, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst sind (so wiederholt und vertiefend BGH VI ZR 161/06)."vielmehr kann sich die Prüfung darauf beschränken, ob spezifische Leistungen bei der Vermietung an Unfallgeschädigte allgemein einen Aufschlag rechtfertigen,..." ( BGH VI ZR 161/06).
- OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06
Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif - …
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2008 - 6 S 380/07
Insoweit von anderen Gerichten verschiedentlich davon ausgegangen wird, dass auf den Tagesmietpreis abzustellen sei (so etwa OLG Dresden, 7 O 1385/06) oder aber der für die Schadensbehebung erforderliche Aufwand aus einem Mittelwert der 3 Tarife Wochen, 3-Tages und Tagestarife bilden soll (so etwa OLG Köln, 19 U 181/06), vermag das Berufungsgericht dem nicht zu folgen.
- BGH, 09.05.2006 - VI ZR 117/05
Umfang der Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2008 - 6 S 380/07
Für die Ermittlung dieses der weiteren Berechnung zu Grunde zu legenden Tarifes kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auf den sog. Schwacke-Mietpreisspiegel für das Postleitzahlgebiet des Sachverständigen abgestellt werden (so ständige Rechtsprechung des BGH seit VI ZR 117/05). - BGH, 14.02.2006 - VI ZR 126/05
Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem "Unfallersatztarif"
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2008 - 6 S 380/07
c) Der Geschädigte ist dabei für die Berechtigung eines Aufschlages wegen unfallbedingter Mehrleistungen darlegungs- und beweisbelastet (ständige Rechtsprechung des BGH, so etwa VI ZR 126/05). - BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03
Unfallersatztarife auf dem Prüfstand
Auszug aus LG Chemnitz, 19.03.2008 - 6 S 380/07
Das Berufungsgericht legt seinen Entscheidungen in Mietwagenprozessen regelmäßig die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Grunde, wie sie sich seit Oktober 2004 darstellt und vom BGH in ständiger Anwendung vertieft wird (VI ZR 300/03 ff).