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   LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05   

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https://dejure.org/2005,39300
LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05 (https://dejure.org/2005,39300)
LG Coburg, Entscheidung vom 28.09.2005 - 12 O 179/05 (https://dejure.org/2005,39300)
LG Coburg, Entscheidung vom 28. September 2005 - 12 O 179/05 (https://dejure.org/2005,39300)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einbruchsindizien reichen in der Regel

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zu den Anforderungen, einen Diebstahl aus einem Fahrzeug gegenüber der Versicherung nachzuweisen - Keine Beweiserleichterung bei möglicher Vortäuschung des Diebstahls

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

    Auszug aus LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05
    Gelingt dem Versicherer jedenfalls der Nachweis, dass eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten des Versicherungsnehmers besteht, so muss der Versicherungsnehmer die behauptete Entwendung voll beweisen (vgl. BGH in VersR 1985, 78, 71 [BGH 31.10.1984 - IVa ZR 33/83] ).
  • BGH, 14.06.1995 - IV ZR 116/94

    Anforderungen an äußeres Bild eines Einbruchsdiebstahls

    Auszug aus LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05
    Der Versicherungsnehmer muss nur das äußere Bild einer bedingungsgemäßen Entwendung beweisen, also ein Mindestmaß von Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf einen versicherten Diebstahl zulassen (vgl. BGH in VersR 1995, 956 [BGH 14.06.1995 - IV ZR 116/94] ).
  • OLG Düsseldorf, 21.09.1999 - 4 U 154/98

    Vortäuschung eines Einbruchsdiebstahls aus einem Wohnwagen

    Auszug aus LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05
    Auch dies spricht für die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung des behaupteten Einbruchdiebstahls (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.9.1999, AZ: 4 U 154/98 ).
  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05
    Auch für diesen Gegenbeweis des Versicherers ist kein Vollbeweis sondern lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen erforderlich, welche die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (vgl. BGH in VersR 1995, 909 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ).
  • BGH, 17.05.1989 - IVa ZR 130/88

    Beweis des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer

    Auszug aus LG Coburg, 28.09.2005 - 12 O 179/05
    Diesem Nachweis kann jedoch im Rahmen der Beweisführung nach § 61 VVG eine nicht unerhebliche indizielle Bedeutung zukommen, die der Tatrichter zu Gunsten des Versicherers bei seiner Überzeugungsbildung gegebenenfalls zu beachten hat (vgl. BGH in VersR 1989, 841 [BGH 17.05.1989 - IVa ZR 130/88] ).
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