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   LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20   

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LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20 (https://dejure.org/2020,74832)
LG Cottbus, Entscheidung vom 31.08.2020 - 21 Ks 1/20 (https://dejure.org/2020,74832)
LG Cottbus, Entscheidung vom 31. August 2020 - 21 Ks 1/20 (https://dejure.org/2020,74832)
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  • BGH, 23.08.2000 - 3 StR 234/00

    Mordmerkmale der "Heimtücke" und "niedrigen Beweggründe"

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Maßgebend ist insoweit der Beginn des ersten mit Tötungsvorsatz geführten Angriffs (BGH, Urteil vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00 = NStZ-RR 2001, 14).

    Das gilt ebenso für längere Zeit zurückliegende Aggressionen und Tätlichkeiten (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2000 - 3 StR 234/00).

  • BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09

    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz;

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung zumindest abfindet (vgl. BGH NStZ 2009, 629 m. w. N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NStZ-RR 2013, 169; NStZ 2012, 207; 2011, 210; 2010, 515; 2009, 629).

  • BGH, 01.04.2009 - 2 StR 571/08

    Rücktritt vom unbeendeten Tötungsversuch (vorübergehendes Innehalten); Mord

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Zwar kann die Arglosigkeit des Opfers beseitigt sein, wenn der Tat eine offene Auseinandersetzung mit von vorneherein feindseligem Verhalten des Täters vorangeht, so dass das Opfer akuten Anlass hat, mit einem tätlichen Angriff zu rechnen (BGH, Urteil vom 1. April 2019 - 2 StR 571/08 = NStZ 2009, 501).
  • BGH, 25.03.2010 - 4 StR 594/09

    Beweiswürdigung beim Vorwurf des versuchten Totschlages (zu hohe Anforderungen an

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NStZ-RR 2013, 169; NStZ 2012, 207; 2011, 210; 2010, 515; 2009, 629).
  • BGH, 16.01.2008 - 2 StR 532/07

    Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit (Widmark-Formel)

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Die Kammer hat unter Zugrundelegung der Widmark-Formel - nämlich Alkoholmenge in Gramm (Volumen in Milliliter mal 0, 81 Gramm je Milliliter) geteilt durch das mit dem Resorptionsfaktor reduzierte Körpergewicht (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 16. Januar 2008 - 2 StR 532/07) - aufgrund des Konsums von Wodka eine Blutalkoholkonzentration von 1, 86 Promille errechnet.
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NStZ-RR 2013, 169; NStZ 2012, 207; 2011, 210; 2010, 515; 2009, 629).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 364/10

    Versuchter Totschlag (Vorsatz; Beweiswürdigung; besonders gefährliche

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Angesichts der hohen Hemmschwelle bei solchen Delikten bedarf die Frage der Billigung des Todes indes einer Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, in die vor allem auch die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motive mit einzubeziehen sind (vgl. BGH Beschluss vom 25. November 2010 = NStZ 2011, 338 m. w. N.).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Hiervon ist zunächst das Resorptionsdefizit von 10 Prozent (vgl. BGH, Urteil vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89) abzuziehen, so dass sich eine Alkoholmenge von 102, 6 Gramm (= 113, 4 Gramm minus (113,4 Gramm mal 10 Prozent)) ergibt.
  • BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10

    Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH NStZ-RR 2013, 169; NStZ 2012, 207; 2011, 210; 2010, 515; 2009, 629).
  • BGH, 26.02.1991 - 1 StR 604/90

    Unterbinden der Wiederholung von auf die Sachkunde des Sachverständigen zielender

    Auszug aus LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
    Hierbei war eine besonders sorgfältige Abwägung aller Umstände geboten, auch soweit sie für den Angeklagten sprechen, da von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe abhängt (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 8 und § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 21; NStZ 2004, 620).
  • BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04

    Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz);

  • BGH, 07.02.2018 - 2 StR 171/17

    Nachbarschaftsstreit: Urteil wegen versuchten Mordes rechtskräftig

  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

  • BGH, 09.01.2013 - 5 StR 395/12

    Abgrenzung von Tötungseventualvorsatz und Körperverletzungsvorsatz (Indizwirkung

  • BGH, 15.09.2005 - 4 StR 216/05

    Strafbefreiender Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; Freiwilligkeit; mögliche

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