Rechtsprechung
LG Darmstadt, 04.02.2014 - 12 O 401/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 04.02.2014 - 12 O 401/13
- OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 6 U 32/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
Unlauterer Wettbewerb: Einkaufsgutschein "Kunden werben Kunden!", Barrabatt, …
Auszug aus LG Darmstadt, 04.02.2014 - 12 O 401/13
Der Anwendungsberelch des § 1 HWG Ist nicht eröffnet, In den Geltungsbereich des HWG einbezogen Ist allein de produklbezogene Werbung { Produkt- und Absalzwerbung }, nicht dagegen die allgemeine Firmenwerbung { Unternehmens- oder Imagjewerbung ), die ohne Bezugnahme auf bestimmte Produkte für das Ansehen und die Leistungsfählgkelt einos Unternehmens allgemeln wirbt, Elne Produkt- oder Absatzwerbung ist nur dann anzunehmen, wenn nach dem Gesamterschelnungsbild der Werbung die Anprelsung bestimmter oder zumindest Indlviduailslerbarer Produkte Im Vordergrund steht (vgl, zum "Belsplel OLG Bamberg, Urtell vom 9, Oktober 2073 -- 3 U 48/13, m.w.N, }. - BGH, 09.09.2010 - I ZR 98/08
Bonuspunkte
Auszug aus LG Darmstadt, 04.02.2014 - 12 O 401/13
HWG vor allem darum geht, "dass Verbraüicher bei der Entscheidung, ob und welche Heilmittel sie In, Anspruch =: fehmen, Hichtdeirch die Aussicht auf Zugaben, und Werbegaben unsachllch beeinflusst wer- "u den söllen, besteht ler Zweck der Prolsbindungsvorsehrfion Insbesondere darln zu gewährtoisten, dass die Im öffentlichen Interesse gebotene flächendeckende und gleichmäßige Varsorgung der Bevölkerung mil Arzneimitteln sichergestellt Ist ( siehe BGH, Urtell vom 9, Sep- tomiber 2010 = I ZR 98/08 - Bonuspunkte ), Unter Berückslchtig dieser lslzigenannten .