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   LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12   

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https://dejure.org/2013,18785
LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12 (https://dejure.org/2013,18785)
LG Detmold, Entscheidung vom 18.06.2013 - 1 O 230/12 (https://dejure.org/2013,18785)
LG Detmold, Entscheidung vom 18. Juni 2013 - 1 O 230/12 (https://dejure.org/2013,18785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Honorarforderung aus zahnärztlichem Behandlungsvertrag, Paradontalbehandlung, Kürzung der Rechnung wegen fehlender Abrechenbarkeit nach HOÄ und HOZ

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Honorarforderung aus zahnärztlichem Behandlungsvertrag, Paradontalbehandlung, Kürzung der Rechnung wegen fehlender Abrechenbarkeit nach HOÄ und HOZ

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honorarforderung für eine Parodontalbehandlung und Abrechenbarkeit nach HOÄ/HOZ

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Aufklärungspflicht des Zahnarztes über Zusatzkosten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
    Denn bei unbedeutenden Eingriffen entfällt der Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn das Wohlbefinden des Verletzten nur kurzfristig und unerheblich beeinträchtigt wurde (BGH NJW 1992, 1043).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.1999 - 8 U 181/98

    Aufklärungspflichten eines Zahnarztes über die Behandlungskosten

    Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
    Der Zahnarzt genügt seinen nebenvertraglichen Aufklärungspflichten hinsichtlich zusätzlicher, vom Patienten selbst zu tragender Kosten grundsätzlich bereits durch Fertigung eines Heil- und Kostenplans, den der Patient vor Aufnahme der Behandlung abwarten und an dem er sich wegen der Kosten orientieren kann (OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 906).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2004 - 5 U 2383/03

    Zur ärztliche Aufklärung vor dem Einsetzen einer Hüftkopfendoprothese und zum

    Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
    Der Nachweis einer besonders groben, in der Regel vorsätzlichen und strafbaren Pflichtverletzung aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag - nur bei einer solchen kommt der Verlust des Honoraranspruchs unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) in Betracht (vgl. OLG O NJW-RR 2004, 1543) -, ist dem Beklagten nicht gelungen.
  • BGH, 20.05.1992 - VIII ZR 240/91

    Stillschweigende Einwilligung des Patienten in Weitergabe von

    Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
    Der Betroffene muss daher die Bedeutung und Tragweite seiner Entscheidung überblicken und muss eine im wesentlichen zutreffende Vorstellung davon haben, worin er einwilligt (BGH NJW 1992, 2348).
  • OLG Braunschweig, 13.09.2012 - 1 U 31/11

    Zur rechtssicheren Gestaltung von Forderungsabtretung bei Arztpraxis

    Auszug aus LG Detmold, 18.06.2013 - 1 O 230/12
    So unterscheidet sich etwa der Wortlaut der Erklärung, der dem Urteil des OLG B vom 13.09.2012 (1 U 31/11) zugrundelag, vom hier in Rede stehenden Wortlaut der PVS-Erklärung ganz erheblich.
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