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   LG Dortmund, 02.07.2018 - 12 O 457/17   

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LG Dortmund, 02.07.2018 - 12 O 457/17 (https://dejure.org/2018,33339)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02.07.2018 - 12 O 457/17 (https://dejure.org/2018,33339)
LG Dortmund, Entscheidung vom 02. Juli 2018 - 12 O 457/17 (https://dejure.org/2018,33339)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 67 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Bruttopreisabrede: Umsatzsteuer in angebotenem Preis

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Auszug aus LG Dortmund, 02.07.2018 - 12 O 457/17
    Unter Verweis darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 24.09.2014 - V R 19/11) die Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulant in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung, die dort individuell für den einzelnen Patienten in einer Apotheke dieses Krankenhauses hergestellt werden, als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 16 lit. b UStG (a. F.) steuerfrei sind, begehrt er mit seiner am 18.01.2018 zugestellten Klage die sich aus den von ihm an seine Versicherten erstatteten Beträgen bei Annahme, dass diese sich inklusive 19 % Umsatzsteuer verstehen, rechnerisch ergebenden Umsatzsteueranteile heraus.
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus LG Dortmund, 02.07.2018 - 12 O 457/17
    Bei solchen Bruttopreisabreden ist die Umsatzsteuer in dem angebotenen Preis enthalten und ein bloßer Kalkulationsposten des leistenden Unternehmers (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2001 - V ZR 492/99).
  • OLG Stuttgart, 24.01.2017 - 6 U 121/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung; Frage der

    Auszug aus LG Dortmund, 02.07.2018 - 12 O 457/17
    Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist die Umsatzsteuer grundsätzlich rechtlich unselbständiger Teil des zu zahlenden Preises (LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2016 - 2 O 190/15, bestätigt durch OLG Hamm, Beschluss vom 27.03.2017 - 6 U 121/16).
  • LG Dortmund, 23.06.2016 - 2 O 190/15

    Kein Abtretungsverbot von Ansprüchen des Versicherten ohne entsprechende

    Auszug aus LG Dortmund, 02.07.2018 - 12 O 457/17
    Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, ist die Umsatzsteuer grundsätzlich rechtlich unselbständiger Teil des zu zahlenden Preises (LG Dortmund, Urteil vom 23.06.2016 - 2 O 190/15, bestätigt durch OLG Hamm, Beschluss vom 27.03.2017 - 6 U 121/16).
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