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   LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13 (AktE)   

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https://dejure.org/2015,34935
LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13 (AktE) (https://dejure.org/2015,34935)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04.11.2015 - 18 O 52/13 (AktE) (https://dejure.org/2015,34935)
LG Dortmund, Entscheidung vom 04. November 2015 - 18 O 52/13 (AktE) (https://dejure.org/2015,34935)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Squeeze-out bei der itelligence AG: hebt Barabfindung auf EUR 15,83 angehoben (+ 46,6%)

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Squeeze-out bei der itelligence AG: Antragsgegnerin legt Beschwerde ein

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Squeeze-out bei der itelligence AG: Spruchverfahren geht weiter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.2010 - II ZB 18/09

    Stollwerck

    Auszug aus LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13
    Dieser Börsenwert bildet die Wertuntergrenze für die Abfindung (BGH, Beschluss vom 19.7.2010, II ZB 18/09).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2013 - 20 W 6/10

    Spruchverfahren: Schätzung des Verkehrswertes des Aktieneigentums

    Auszug aus LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13
    Diese Annahmen zur Ausschüttungsquote sind auch vor dem Hintergrund nicht zu beanstanden, dass am Kapitalmarkt Ausschüttungsquoten von 40% - 60% beobachtet werden (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 5.6.2013, 20 W 6/10, juris RdNr. 179).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07

    CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten

    Auszug aus LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13
    Entscheidend ist, ob und in welcher Weise das Unternehmen aufgrund der Unternehmensplanung und der Inflationserwartung in der Lage sein wird, nachhaltige Wachstumserwartungen zu erfüllen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.5.2009, I - 26 W 5/07, zitiert nach juris, RdNr. 126).
  • OLG Stuttgart, 19.01.2011 - 20 W 3/09

    Aktienrechtliches Spruchverfahren: Gerichtliche Bestimmung der Barabfindung

    Auszug aus LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13
    Jedenfalls bis zu einem Zeitraum von 6 Monaten ist von einem üblichen Zeitraum auszugehen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 19.1.2011, 20 W 3/09, zitiert nach juris RdNr. 91).
  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2014 - 5 O 43/13

    Unter besonderen Umständen kann sich die Schätzung des Gerichts im

    Auszug aus LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13
    Dennoch liefert die Stehle-Studie im Ergebnis rechnerisch nachprüfbare Resultate, da das der Untersuchung zugrunde liegende Datenmaterial verfügbar ist und wurde überwiegend von den Gerichten in der Vergangenheit auch zur Schätzung der Marktrisikoprämie für heranziehbar gehalten (LG Frankfurt, Urteil vom 25.11.2014, 3-05 O 43/13, zitiert nach juris RdNr. 71).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - 26 W 1/07

    Maßstäbe für die Aufteilung des Unternehmenswerts auf Vorzugs- und Stammaktien

    Auszug aus LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13
    Über die Verzinsung als Teil des konkreten Zahlungsanspruchs hat daher im Streitfall erst das nach § 16 SpruchG für die Leistungsklage zuständige Gericht zu entscheiden (OLG Düsseldorf, AG 2009, 907, 912).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2008 - 26 W 8/07

    Titel

    Auszug aus LG Dortmund, 04.11.2015 - 18 O 52/13
    Dies ist nicht zu beanstanden; fehlen Planungsrechnungen, sind sachgerechte Prognosen zu treffen (Großfeld, Recht der Unternehmensbewertung, 7. Auflage 2012, RdNr. 403; OLG Düsseldorf, AG 2008, 498ff, zitiert nach juris - dort RdNr. 26).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2018 - 26 W 4/16

    Spruchverfahren zum Squeeze-out abgeschlossen

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin vom 18.12.2015 und unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerden des Antragstellers zu 35) vom 12.08.2016 und des Antragstellers zu 68) vom 8.11.2016 wird der Beschluss der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 4.11.2015 - 18 O 52/13 (AktE) - in Verbindung mit dem Nichtabhilfebeschluss vom 8.03.2016 teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:.
  • OLG München, 20.03.2019 - 31 Wx 185/17

    Realtime Technology AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung

    Soweit beschwerdeseits in diesem Zusammenhang einzelne erstinstanzliche Entscheidungen des LG Berlin vom 24.02.2015 - 102 O 84713 (nicht veröffentlicht) und eine Entscheidung des LG Dortmund vom 04.11.2015 - 18 O 52/13 zitiert werden, in denen jeweils von einer Marktrisikoprämie von 4, 5% ausgegangen wurde, ist zu berücksichtigen, dass das LG Dortmund seine Entscheidung im Wesentlichen mit der Studie von Prof. ... begründet und im Übrigen ausdrücklich darauf hinweist, dass es durchaus auch Analysen gebe, die die aktuelle Empfehlung des FAUB stützen würden.
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2020 - 26 W 5/16
    Dieser wird durch die von den beschwerdeführenden Antragstellern - gestützt auf verschiedene landgerichtliche Entscheidungen (vgl. LG Frankfurt, Beschluss v. 8.06.2015 - 3-05 O 198/13, LG Dortmund, Beschluss v. 4.11.2015 - 18 O 52/13 (AktE); LG München I, Beschluss v. 31.07.2015 - 5 HK O 16371/13 sowie LG Berlin v. 24.02.2015 - 102 O 84/13 und 9.02.2016 - 102 O 88/13 SpruchG) - vorgetragenen Bedenken nicht in Zweifel gezogen.

    Diese hatte sich gegen die - von den hier beschwerdeführenden Antragstellern zu 50) und 51) als Anlage BF 3 vorgelegte - Entscheidung des Landgerichts Dortmund vom 4.11.2015 (18 O 52/13 (AktE)) gewandt, mit der dieses - anstelle der in der Ausgangsbewertung mit dem Mittelwert angesetzten Marktrisikoprämie - einen den Antragstellern günstigen Ansatz von 4, 5 % (unterhalb der vom FAUB empfohlenen Bandbreite) gewählt hatte.

  • LG München I, 25.04.2016 - 5 HK 9122/14

    Festsetzung einer angemessenen Barabfindung nach verschmelzungsrechtlichem

    Diese Schwankungen zwischen Euro- und Dollar-Raum sind indes nicht so gravierend, als dass deshalb die Regression gegen den MSCI World Index unzulässig wäre (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 4.11.2015, Az. 18 O 52/13 [AktE], BeckRS 2015 20235; LG München I, Beschluss vom 28.5.2014, Az. 5HK O 22657/12; im Grundsatz auch Franken/Schulte/Dörschell, Kapitalkosten für die Unternehmensbewertung, 3. Aufl., S. 50).
  • LG Stuttgart, 07.10.2019 - 31 O 36/16

    Gruschwitz Textilwerke AG: Spruchverfahren wegen Squeeze-out ohne Erhöhung der

    Auch das LG Dortmund ist der Empfehlung des FAUB vom 19. September 2012 in einer Entscheidung, die den Bewertungsstichtag 23. Mai 2013 betrifft, nicht gefolgt und hat im entschiedenen Fall eine Marktrisikoprämie von 4, 5% angesetzt (LG Dortmund, Beschluss vom 04. November 2015 - 18 O 52/13 (AktE) -, Rn. 63, juris).
  • LG München I, 31.05.2016 - 5 HKO 14376/13

    Bemessung der Barabfindung nach Squeeze-Out

    Diese Schwankungen zwischen Euro- und Dollar-Raum sind indes nicht so gravierend, als dass deshalb die Regression gegen den MSCI World Index unzulässig wäre (vgl. LG Dortmund, Beschluss vom 4.11.2015, Az. 18 O 52/13 [AktE], BeckRS 2015 20235; LG München I, Beschluss vom 28.5.2014, Az. 5HK O 22657/12; Beschluss vom 28.4.2016, Az. 5HK O 9122/14; im Grundsatz auch Franken/Schulte/Dörschell, Kapitalkosten für die Unternehmensbewertung, 3. Aufl., S. 50).
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