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LG Dortmund, 05.09.2013 - 18 O 504/03 AktE |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren Eingliederung Thyssen Industrie AG: Erhöhung abgelehnt
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 05.09.2013 - 18 O 504/03 AktE
- OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 26 W 14/13 [AktE] Amtlicher Leitsatz: 1
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 07.05.2008 - 26 W 16/06
Bemessung der Barabfindung bei Ausschluss der Minderheitsaktionäre
Auszug aus LG Dortmund, 05.09.2013 - 18 O 504/03
Hiernach sind im Rahmen des Standard-CAPM Marktrisikoprämien zwischen 4% und 6% als Renditedifferenz zwischen Aktien und Bundesanleihen nicht zu beanstanden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.5.2008, I-26 W 16/06 AktE, zitiert nach juris RdNr. 19). - OLG Düsseldorf, 27.05.2009 - 26 W 5/07
CAPM wichtigstes Modell zur Feststellung risikogerechter Kapitalkosten
Auszug aus LG Dortmund, 05.09.2013 - 18 O 504/03
Entscheidend ist, ob und in welcher Weise das Unternehmen aufgrund der Unternehmensplanung und der Inflationserwartung in der Lage sein wird, nachhaltige Wachstumserwartungen zu erfüllen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.5.2009, I - 26 W 5/07, zitiert nach juris, RdNr. 126). - BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06
Keine Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch die gesetzliche Regelung zur Bemessung …
Auszug aus LG Dortmund, 05.09.2013 - 18 O 504/03
Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist es, eine zum Zeitpunkt der Unternehmensbewertung anerkannte Berechnungsmethode anzuwenden (BVerfG, AG 2007, 697). - OLG Düsseldorf, 10.06.2009 - 26 W 1/07
Maßstäbe für die Aufteilung des Unternehmenswerts auf Vorzugs- und Stammaktien
Auszug aus LG Dortmund, 05.09.2013 - 18 O 504/03
Die Liquidationswerte spielen keine Rolle, da nicht die Absicht bestand, die Unternehmen zu liquidieren (OLG Düsseldorf, AG 2009, 907, 909).
- OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 26 W 14/13
Bewertung der Relation in einem Zusammenschluss beteiligter Unternehmen
Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerden der Antragsteller zu 5) und 12) vom 25.09.2013, der Antragstellerin zu 19) vom 27.09.2013 sowie der Antragstellerin zu 4) vom 02.10.2013 und der weitergehenden sofortigen Beschwerde der Antragstellerin zu 6) vom 26.09.2013 wird der Beschluss der IV. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund vom 05.09.2013 - 18 O 504/03 [AktE] - dahingehend abgeändert, dass auch der Antrag der Antragstellerin zu 6) als unbegründet zurückgewiesen wird.