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   LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07   

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LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07 (https://dejure.org/2009,27481)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12.02.2009 - 2 O 285/07 (https://dejure.org/2009,27481)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - 2 O 285/07 (https://dejure.org/2009,27481)
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  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Denn § 1 Abs. 2 S. 1 MB/KT erfordert für das Entstehen des Leistungsanspruchs eine vollständige oder 100 %ige Arbeitsunfähigkeit, so dass der Leistungsanspruch nicht entsteht, wenn aufsichtsführende und kaufmännische Tätigkeiten - wie beim Kläger - noch ausgeübt werden können, ohne dass es auf Art oder Umfang der ausübbaren Bereiche der Berufstätigkeit ankommt (BGH VersR 2007, 1260).
  • OLG Karlsruhe, 06.07.2006 - 12 U 89/06

    Krankentagegeldversicherung: Krankentagegeld bei Rentenbezug aus einer

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass der Bezug von Rente nicht ohne Weiteres zur Beendigung der Leistungspflicht der Beklagten führt, sondern nur dann, wenn die Bedingungen eine entsprechende Beendigungsfolge vorsehen (BGH, VersR 1997, 481; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51, OLG Hamm, VersR 1997, 1087).
  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

    Rechtsnatur einer Klage auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und Abnahme des

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Eine Leistungsklage auf zukünftige Leistungen erlaubt indessen nicht, die Verfolgung eines erst in Zukunft entstehenden Anspruchs, setzt dessen Bestand vielmehr voraus und ermöglicht dann dessen gerichtliche Geltendmachung, obwohl etwa mangels Ablauf einer Frist oder Eintritt einer Bedingung noch keine Fälligkeit eingetreten ist (BGH, NJW-RR 2006, 1485 unter II 1 b).
  • BGH, 17.11.2006 - V ZR 71/06

    Verurteilung zur Zahlung von zukünftigem Erbbauzins bei Vereinbarung einer

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Da aus Gründen des Schuldnerschutzes eine Verurteilung zur Leistung nur erfolgen darf, wenn mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, dass sie tatsächlich geschuldet wird, verbietet sich die Verurteilung zur Zahlung von Krankentagegeld für einen Zeitraum, für den die Grundlage der Leistungspflicht schon dem Grunde nach nicht feststeht (BGH, NJW 2007, 294; OLG Koblenz, VersR 2009, 104 mit Anmerkung Rogler in jurisPR-VersR 2/2009, Anmerkung 3; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. 2009, § 45 Rn. 107).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.2006 - 12 W 18/06

    Feststellungsklage: Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Zahlung von

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Das Gericht hat den Antrag des Klägers auf Zahlung zukünftiger Tagegeldleistungen mit dem Wert des 6 monatigen Bezugs von Krankentagegeld bewertet (OLG Karlsruhe, VersR 2007, 416; Beckmann/Matusche Beckmann, a.a.O.).
  • BGH, 05.02.1997 - IV ZR 67/96

    Ausschluß des Bezuges von Krankentagegeld wegen Bezug einer

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass der Bezug von Rente nicht ohne Weiteres zur Beendigung der Leistungspflicht der Beklagten führt, sondern nur dann, wenn die Bedingungen eine entsprechende Beendigungsfolge vorsehen (BGH, VersR 1997, 481; OLG Karlsruhe, VersR 2007, 51, OLG Hamm, VersR 1997, 1087).
  • OLG Koblenz, 07.03.2008 - 10 U 618/07

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Da aus Gründen des Schuldnerschutzes eine Verurteilung zur Leistung nur erfolgen darf, wenn mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, dass sie tatsächlich geschuldet wird, verbietet sich die Verurteilung zur Zahlung von Krankentagegeld für einen Zeitraum, für den die Grundlage der Leistungspflicht schon dem Grunde nach nicht feststeht (BGH, NJW 2007, 294; OLG Koblenz, VersR 2009, 104 mit Anmerkung Rogler in jurisPR-VersR 2/2009, Anmerkung 3; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. 2009, § 45 Rn. 107).
  • OLG Köln, 22.12.2003 - 5 U 114/03

    Auslegung einer Vertragsklausel zur Beendigung der Tagegeldversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Aus der Tatsache, dass die Beklagte dem Kläger für den Fall des Bezugs einer Rente und der damit verbundenen Beendigung der Versicherungsfähigkeit bedingungsgemäß einen Anspruch auf eine Anwartschaftsversicherung einräumt, liegt noch keine (konkludente) Regelung über das Erlöschen der Leistungspflicht bei Rentenbezug vor (OLG Köln, VersR 2005, 822).
  • OLG Stuttgart, 05.06.2008 - 7 U 28/08

    Arbeitsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei psychischer

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Da aus Gründen des Schuldnerschutzes eine Verurteilung zur Leistung nur erfolgen darf, wenn mit hinreichender Sicherheit angenommen werden kann, dass sie tatsächlich geschuldet wird, verbietet sich die Verurteilung zur Zahlung von Krankentagegeld für einen Zeitraum, für den die Grundlage der Leistungspflicht schon dem Grunde nach nicht feststeht (BGH, NJW 2007, 294; OLG Koblenz, VersR 2009, 104 mit Anmerkung Rogler in jurisPR-VersR 2/2009, Anmerkung 3; OLG Stuttgart, VersR 2008, 1343; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. 2009, § 45 Rn. 107).
  • OLG Köln, 22.08.2007 - 5 W 38/07

    Streitwertbestimmung bei einer Klage auf künftige Ansprüche aus einer

    Auszug aus LG Dortmund, 12.02.2009 - 2 O 285/07
    Die Zugrundelegung eines Streitwertes, der in Anlehnung an § 9 ZPO den 3, 5fachen Jahresbetrag der Versicherungsleistungen entspricht (so OLG Köln MDR 2008, 25) erscheint dem Gericht deutlich zu hoch, da eine prognostisch über einen Zeitraum von 3 Jahren bestehende Arbeitsunfähigkeit bereits in eine die Leistungspflicht des Versicherers beendende Berufsunfähigkeit umschlägt (OLG Hamm, r+s 1998, 76; OLG Köln, VersR 1995, 284 (285); OLG Koblenz, r+s 1993, 473; LG Berlin, NVersZ 2001, 415).
  • OLG Köln, 16.06.1994 - 5 U 196/93

    Eintritt der Berufsunfähigkeit bei Möglichkeit einer kausalen Therapie

  • OLG Hamm, 11.12.1996 - 20 U 134/96

    Versicherungsrecht: Anspruch auf Krankentagegeld bei gleichzeitigem Bezug einer

  • OLG Koblenz, 17.09.1993 - 10 U 1355/92
  • LG Berlin, 30.05.2000 - 7 O 522/99
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