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   LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06   

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LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06 (https://dejure.org/2007,18976)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.06.2007 - 4 S 163/06 (https://dejure.org/2007,18976)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 4 S 163/06 (https://dejure.org/2007,18976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unfallersatztarif

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    StVG 97
    Unfallersatztarif

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall; Ersatzfähigkeit von gegenüber dem Normaltarif erhöhten Mietwagenkosten; Ersatz eines Unfallersatztarifs statt eines günstigeren Tarifs wegen besonderer Umstände des Unfalls; Schätzung von Mietwagenkosten durch das Gericht

  • urteile-network.de PDF

    Schwacke-Mietpreisspiegel, UE-Tarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Unfall: Mietwagen nur zu günstigem Tarif

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.04.2005 - VI ZR 37/04

    Umfang der Mietwagenkosten; Erstattungsfähigkeit eines Unfallersatztarifs

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06
    Ein Unfallersatztarif ist nur insoweit ein erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung gem. § 249 Abs. 2 BGB, als die Besonderheiten dieses Tarifs einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis aus betriebswirtschaftlicher Sicht rechtfertigen, weil sie auf Leistungen des Vermieters beruhen, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind (vgl. BGH NJW 2005, 1933).

    Einen ungerechtfertigt überhöhten Unfallersatztarif kann der Geschädigte nur ersetzt verlangen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten sowie den gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer Tarif zugänglich war (vgl. BGH NJW 2005, 1933 f.).

    (vgl. BGH NJW 2005, S. 1933 f.).

    Der Kläger hat weder behauptet, keine Kreditkarte zu besitzen noch hat er vorgetragen, zur Stellung einer Kaution oder Vorauszahlung nicht in der Lage gewesen zu sein (vgl BGHZ 163, 19,26).

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 19 U 181/06

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - pauschaler Aufschlag auf Normaltarif -

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06
    Die Kammer weiß aus zahlreichen Verfahren, in denen die Mietwagenunternehmen ihre Tarife und ihren Aufwand allgemein dargelegt haben, dass die Kosten eines sog. Unfallersatztarifs in der Regel höher sind als die Leistungen in einem sog. Normaltarif (vgl. BGH NJW 2005, 51, 53; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007, 19 U 181/06).

    Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 02.03.2007 (a.a.O.) weiter ausgeführt, dass ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen wegen vermehrter Beratungs- und Serviceleistungen, erhöhten Verwaltungsaufwands und Zinsverlusten aufgrund von längeren Zahlungsfristen selbst aus Sicht der Versicherungswirtschaft gerechtfertigt und geboten ist.

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06
    Insoweit besteht Einigkeit in der Rechtsprechung und Literatur, dass es sich bei dem Normaltarif, also einem Tarif für Selbstzahler, der unter marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten gebildet wird (vgl. BGH, NJW 2005, 1041, 1042), um den Mindestbetrag der zu ersetzenden Mietwagenkosten handelt.

    Unabhängig davon, ob das bei dem Verkehrsunfall beschädigte Fahrzeug ebenfalls voll- oder teilkaskoversichert war, besteht jedenfalls grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse der Kunden, für die Kosten einer eventuellen Beschädigung des Mietfahrzeugs nicht selbst aufkommen zu müssen, zumal Mietwagen in der Regel neuer und damit höherwertiger sind als die beschädigten Fahrzeuge (vgl. BGH NJW 2005, 1041).

  • OLG Hamm, 20.03.2000 - 13 U 181/99

    Anscheinsbeweis; Auffahren; Vorangegangener Fahrspurwechsel; Mietwagenkosten;

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06
    Da der Kläger nach seinem unbestrittenen Vortrag - auch wenn die Rechnung auf etwas anderes hindeutet - einen Mietwagen eine Gruppe niedriger angemietet hat, war eine Eigenersparnis, die die Kammer in anderen Fällen mit 10% bewertet (vgl. Palandt Heinrichs, BGB, 66. Auflage, § 249 Rn. 32 mit Hinweis auf OLG Hamm, VersR 2001, 206), hier nicht zu berücksichtigen.
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06
    Die Kammer weiß aus zahlreichen Verfahren, in denen die Mietwagenunternehmen ihre Tarife und ihren Aufwand allgemein dargelegt haben, dass die Kosten eines sog. Unfallersatztarifs in der Regel höher sind als die Leistungen in einem sog. Normaltarif (vgl. BGH NJW 2005, 51, 53; OLG Köln, Urteil vom 02.03.2007, 19 U 181/06).
  • BGH, 04.07.2006 - VI ZR 237/05

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06
    Zur Ermittlung dieser Kosten stellt der sog. gewichtete Normaltarif nach dem Schwacke - Automietpreisspiegel 2003 für das jeweilige Postleitzahlengebiet des Geschädigten einen geeigneten Anknüpfungspunkt dar (vgl. BGH NJW 2006, 2693 ff.; OLG Köln, a.a.O.).
  • BGH, 30.01.2007 - VI ZR 99/06

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten; Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs"

    Auszug aus LG Dortmund, 14.06.2007 - 4 S 163/06
    Der Bundesgerichtshof hat zuletzt in seinem Urteil vom 30.01.2007 (BGH NJW 2007, 1124 m.w.N.) nochmals entschieden, dass es nicht erforderlich ist, dass der bei der Schadensabrechnung nach § 287 ZPO besonders freigestellte Tatrichter für die Prüfung der betriebswirtschaftlichen Rechtfertigung eines "Unfallersatztarifs" die Kalkulation des konkreten Unternehmens in jedem Fall nachvollzieht.
  • LG Dortmund, 12.06.2008 - 4 S 26/08

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Wegen der Frage der grundsätzlichen Ersatzfähigkeit des Unfallersatztarifes wird auf die Grundsatzentscheidungen der Kammer vom 14.6.2007 zur Vermeidung von Wiederholungen voll umfänglich Bezug genommen (Urteile des Landgerichts Dortmund vom 14.6.2007, Aktenzeichen 5 S 165/06, 4 S 163/06 und 4 S 129/06, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank unter www.justiz.nrw.de).
  • LG Dortmund, 12.06.2008 - 6 S 28/08
    Wegen der Frage der grundsätzlichen Ersatzfähigkeit des Unfallersatztarifes wird auf die Grundsatzentscheidungen der Kammer vom 14.6.2007 zur Vermeidung von Wiederholungen voll umfänglich Bezug genommen (Urteile des Landgerichts Dortmund vom 14.6.2007, Aktenzeichen 5 S 165/06, 4 S 163/06 und 4 S 129/06, veröffentlicht in der Rechtsprechungsdatenbank unter http://www.justiz.nrw.de/ ).
  • AG Dortmund, 18.11.2009 - 420 C 7961/09
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtsprechung des Landgerichts Dortmund (Urteil vom 14.06.2007, Aktenzeichen: 4 S 163/06, 4 S 165/06, 4 S 129/06).
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