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LG Dortmund, 20.09.2010 - 21 O 255/10 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Arbeitgeber ist nicht zum Ersatz des Personenschadens bei einem Verkehrsunfall des Arbeitnehmers mit einem Firmenfahrzeug auf dem Heimweg von der Montage verpflichtet; Haftungsprivilegierung des Unternehmens bzw. des Arbeitskollegen entfällt nur bei vorsätzlicher ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitgeber ist nicht zum Ersatz des Personenschadens bei einem Verkehrsunfall des Arbeitnehmers mit einem Firmenfahrzeug auf dem Heimweg von der Montage verpflichtet; Haftungsprivilegierung des Unternehmens bzw. des Arbeitskollegen entfällt nur bei vorsätzlicher ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02
Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle
Auszug aus LG Dortmund, 20.09.2010 - 21 O 255/10
Der hier vorliegende Fall ist von sehr ähnlichen Umständen geprägt wie derjenige, der der Entscheidung des BGH vom 02.12.2003 zugrunde lag (VI ZR 349/02, NZV 2004, 193 f. = Recht und Schaden 2004, 123 f.).