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   LG Dortmund, 21.02.2014 - 3 S 7/13   

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https://dejure.org/2014,4581
LG Dortmund, 21.02.2014 - 3 S 7/13 (https://dejure.org/2014,4581)
LG Dortmund, Entscheidung vom 21.02.2014 - 3 S 7/13 (https://dejure.org/2014,4581)
LG Dortmund, Entscheidung vom 21. Februar 2014 - 3 S 7/13 (https://dejure.org/2014,4581)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Erhebung von Bearbeitungsentgelt für die Gewährung eines Verbraucherkredits auf Grund von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • rabüro.de

    Zur Zulässigkeit einer Klausel über Bearbeitungsentgelt für die Gewährung eines Verbraucherkredits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 19.05.2005 - III ZR 437/04

    Begriff des Aushandelns von Vertragsbedingungen

    Auszug aus LG Dortmund, 21.02.2014 - 3 S 7/13
    Allein der Umstand aber, dass die Beklagte die Berechnung des Bearbeitungsentgeltes nicht offenlegt, sondern diese lediglich im Kopf des Verwenders gespeichert ist, führt nicht dazu, dass es sich nicht um eine vorformulierte Klausel handelt (vgl. BGH, Urt. v. 30.09.1987 - IVa ZR 6/86 - NJW 1988, 410; Urt. v. 10.03.1999 - VIII ZR 204/98 - NJW 1999, 2180, 2181; Urt. v. 19.05.2005 - III ZR 437/04 - NJW 2005, 2543, 2544; OLG Hamm, Urt. v. 09.06.1986 - 18 U 239/85 - NJW-RR 1987, 243, 244; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Auflage 2013, § 305 Rn. 8).
  • BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98

    Begriff der AGB im Verbandsverfahren; Formularmäßige Vereinbarung vor Restzahlung

    Auszug aus LG Dortmund, 21.02.2014 - 3 S 7/13
    Allein der Umstand aber, dass die Beklagte die Berechnung des Bearbeitungsentgeltes nicht offenlegt, sondern diese lediglich im Kopf des Verwenders gespeichert ist, führt nicht dazu, dass es sich nicht um eine vorformulierte Klausel handelt (vgl. BGH, Urt. v. 30.09.1987 - IVa ZR 6/86 - NJW 1988, 410; Urt. v. 10.03.1999 - VIII ZR 204/98 - NJW 1999, 2180, 2181; Urt. v. 19.05.2005 - III ZR 437/04 - NJW 2005, 2543, 2544; OLG Hamm, Urt. v. 09.06.1986 - 18 U 239/85 - NJW-RR 1987, 243, 244; Palandt-Grüneberg, BGB, 72. Auflage 2013, § 305 Rn. 8).
  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus LG Dortmund, 21.02.2014 - 3 S 7/13
    Mittlerweile hat auch das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 19.12.2013 - 1 BvR 859/13 - BeckRS 2014, 46308) in einem Urteilsverfassungsbeschwerdeverfahren die vorgenannte OLG-Rechtsprechung zu Bearbeitungsentgelten in Verbraucherkreditverträgen als "einhellig" bezeichnet.
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