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LG Dortmund, 23.03.2018 - 6 O 25/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Haftung für Bergschäden - Berggefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 23.03.2018 - 6 O 25/18
- OLG Hamm, 31.01.2019 - 17 U 83/18
- BGH, 27.02.2020 - III ZR 41/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 25.06.2009 - 17 U 47/08
Umfang des Schadensersatzes für bergbaubedingte Schäden; Beginn der Verjährung …
Auszug aus LG Dortmund, 23.03.2018 - 6 O 25/18
Die Schaden stiftende Einwirkung eines Bergwerksbetriebes auf Grundstücke kann sich dabei entweder in einer körperlichen Einwirkung vollziehen oder als Gefahr einer solchen Einwirkung darstellen, die bereits im Voraus, d. h. vor der Verwirklichung der drohenden Einwirkung, eine Wertminderung des Grundstücks eintreten lässt; auf ein Verschulden des Bergwerksbesitzers kommt es dabei nicht an, sondern es handelt sich um einen Fall der Gefährdungshaftung (OLG Hamm, Urteil vom 25.06.2009, Az. 17 U 47/08 m.w.N.).
- OLG Hamm, 31.01.2019 - 17 U 83/18
Ansprüche wegen einer Bergschadensgefahr
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dortmund vom 23.03.2018 ( - Aktenzeichen 6 O 25/18 - ) die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 2.083.740,10 EUR nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.361.493,29 EUR seit dem 11.01.2017 bis Rechtshängigkeit und aus 2.083.740,10 EURE ab Rechtshängigkeit zu zahlen, sowie.