Rechtsprechung
LG Dortmund, 26.06.2003 - 7 O 42/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,18946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einbeziehung der VOB/B durch vertragliche Vereinbarung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beginn der Verjährungsfrist für die Werklohnforderung beim BGB-Bauvertrag? (IBR 2004, 1038)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 26.06.2003 - 7 O 42/03
- OLG Hamm, 18.12.2003 - 17 U 80/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 723 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87
Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B
Auszug aus LG Dortmund, 26.06.2003 - 7 O 42/03
Bei einem solchen Unternehmen kann davon ausgegangen werden, dass es den Inhalt der VOB/B kennt (BGH Baurecht 1989, 87). - OLG München, 28.04.1995 - 23 U 6537/94
Voraussetzungen für die Entlassung eines Komplementärs aus der Haftung nach §§ …
Auszug aus LG Dortmund, 26.06.2003 - 7 O 42/03
Der Kläger kann auch nicht darauf verwiesen werden, den Schaden im Wege der eigenen Schätzung zu beziffern oder eine unbezifferte Leistungsklage zu erheben (Hamm OLG-Report 1995, 201). - OLG Hamm, 16.12.1986 - 21 U 41/86
Totalunternehmer: Vereinbarkeit der VOB/B auch für Planungsleistungen?
Auszug aus LG Dortmund, 26.06.2003 - 7 O 42/03
Die Vereinbarung der VOB/B für den Bauvertrag ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn ein Generalunternehmer wie hier neben Bauleistungen auch Planungsleistungen schuldet (Hamm MDR 1987, 407).