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LG Dortmund, 27.11.2008 - 2 O 273/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer beabsichtigten Liposuktion an den Gliedmaßen und dem Gesäß im Fall einer sog. Fettverteilungsstörung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus LG Dortmund, 27.11.2008 - 2 O 273/06
Die Beklagte hat zur Einbeziehung der MB/KK 94 nicht ausreichend vorgetragen, so dass es für die Frage der medizinischen Notwendigkeit der beabsichtigten Maßnahme im Hinblick auf die Unwirksamkeit der sogenannten Wissenschaftsklausel in den MB/KK 76 (vgl. BGH, VersR 1993, S. 957) nicht darauf ankommt, ob die Maßnahme im Sinne von § 4 Abs. 6 MB/KK 94 von der Schulmedizin überwiegend anerkannt ist oder sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt hat. - BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05
Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten …
Auszug aus LG Dortmund, 27.11.2008 - 2 O 273/06
Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 08.02.2006 - IV ZR 131/05 (VersR 2006, S. 535 = NJW-RR 2006, S. 678) seine bisherige Auffassung zur Zulässigkeit von Klagen auf Feststellung der Eintrittspflicht des Versicherers für Kosten einer Behandlung für den Fall bestätigt, dass das Begehren nicht nur auf eine künftige, mögliche, sondern auch auf bereits aktualisierte, ärztlich für notwendig erachtete, bevorstehende Behandlungen gerichtet ist, sofern durch das Feststellungsurteil eine sachgemäße und erschöpfende Lösung des Streits über die Erstattungspflichten zu erwarten ist.