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   LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14   

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https://dejure.org/2015,24321
LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14 (https://dejure.org/2015,24321)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29.05.2015 - 21 O 97/14 (https://dejure.org/2015,24321)
LG Dortmund, Entscheidung vom 29. Mai 2015 - 21 O 97/14 (https://dejure.org/2015,24321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • RA Kotz

    Fahrzeugschaden bei Mäharbeiten auf Grünstreifen durch hochgeschleuderten Stein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht bei Mäharbeiten

  • Jurion (Kurzinformation)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Mäharbeiten auf Grünstreifen einer Straße

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.2005 - III ZR 176/04

    Verkehrssicherungspflicht bei einem unbefestigten Bankett

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14
    Zum abzusichernden Bereich zählen auch die zum Straßenkörper gehörenden Seitenstreifen, Bankette und Straßenränder (vgl. BGH VersR 05, 660).
  • BGH, 10.07.1980 - III ZR 58/79

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Straße; Sichtbehinderung durch eine Hecke auf

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14
    In Ihren inhaltlichen Anforderungen unterscheiden sich die öffentliche und die private Verkehrssicherungspflicht nicht (BGH NJW 80, 2194/95).
  • OLG Brandenburg, 17.07.2012 - 2 U 56/11

    Amtshaftungsanspruch gegen das Land Brandenburg: Kraftfahrzeugbeschädigung durch

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14
    (vgl. OLG Brandbenburg Urt. v. 17.72012 -2 U 56/11, BeckRS 2012, 15693).
  • OLG Celle, 20.07.2006 - 8 U 23/06

    Verkehrssicherungspflicht bei der Durchführung von Mäharbeiten an öffentlichen

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14
    Verlangt werden können nur solche Sicherungsmaßnahmen, die mit vertretbarem technischen und wirtschaftlichen Aufwand erreichbar sind und nachweislich zu einem besseren Schutz führen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Juli 2006, - 8 U 23/06 -, VersR 2007, ; BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, VersR 2005, 0LG Rostock, Urteil vom 9. Mai 2008, - 5 U 112/08 -, MDR 2008).Zu beachten ist bei der Bewertung des zumutbaren Aufwands auch, dass es sich bei den Mäharbeiten nicht um wirtschaftlich günstige, sondern gemeinnützige Arbeiten handelt, die mit Kosten verbunden sind (vgl. dazu auch OLG Celle Urteil v. 20.07.2006 -8 U 23/06, BeckRS 2006, 08751).
  • OLG Rostock, 09.05.2008 - 5 U 112/08

    Haftung des Straßenbaulastträgers wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14
    Verlangt werden können nur solche Sicherungsmaßnahmen, die mit vertretbarem technischen und wirtschaftlichen Aufwand erreichbar sind und nachweislich zu einem besseren Schutz führen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 20. Juli 2006, - 8 U 23/06 -, VersR 2007, ; BGH, Urteil vom 18. Januar 2005, VersR 2005, 0LG Rostock, Urteil vom 9. Mai 2008, - 5 U 112/08 -, MDR 2008).Zu beachten ist bei der Bewertung des zumutbaren Aufwands auch, dass es sich bei den Mäharbeiten nicht um wirtschaftlich günstige, sondern gemeinnützige Arbeiten handelt, die mit Kosten verbunden sind (vgl. dazu auch OLG Celle Urteil v. 20.07.2006 -8 U 23/06, BeckRS 2006, 08751).
  • OLG Stuttgart, 11.09.2002 - 4 U 108/02

    Amtshaftung: Umfang der Verkehrssicherungspflicht beim Mähen von zum

    Auszug aus LG Dortmund, 29.05.2015 - 21 O 97/14
    Der Verkehrssicherungspflichtige ist nicht verpflichtet, diese Restrisiken umfassend zu unterbinden (vgl. ähnlich OLG Stuttgart VersR 2002, 1572 ("allgemeines Lebensrisiko"); LG München I, DAR 1999, 552).
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