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   LG Dortmund, 30.08.2007 - 2 S 18/07   

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https://dejure.org/2007,37098
LG Dortmund, 30.08.2007 - 2 S 18/07 (https://dejure.org/2007,37098)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30.08.2007 - 2 S 18/07 (https://dejure.org/2007,37098)
LG Dortmund, Entscheidung vom 30. August 2007 - 2 S 18/07 (https://dejure.org/2007,37098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsansprüche entstehen im Zeitpunkt der Vermögensverschiebung; Zeitpunkt der Entstehung von bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 77/89

    Rechtliches Interesse einer Schadensersatzfeststellungsklage; Anforderungen an

    Auszug aus LG Dortmund, 30.08.2007 - 2 S 18/07
    Denn ein solches Feststellungsinteresse ist bereits gegeben, wenn die nicht ihr fernliegende Möglichkeit künftiger Verwirklichung der Ersatzpflicht besteht (BGH NJW 1991, 2707).
  • BGH, 06.05.1993 - III ZR 2/92

    Drittschutz bei Erteilung positiver Bauvorbescheide - Verjährung des

    Auszug aus LG Dortmund, 30.08.2007 - 2 S 18/07
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage - zumindest eine Feststellungsklage - erheben kann (BGHZ 102, 246; 122, 317; Palandt-Heinrichs, § 199 Rn. 27).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Auszug aus LG Dortmund, 30.08.2007 - 2 S 18/07
    Es genügt, dass der Gläubiger aufgrund der ihm bekannten oder erkennbaren Tatsachen eine hinreichend aussichtsreiche, wenn auch nicht risikolose Klage - zumindest eine Feststellungsklage - erheben kann (BGHZ 102, 246; 122, 317; Palandt-Heinrichs, § 199 Rn. 27).
  • AG Hamm, 19.03.2007 - 28 C 553/06

    Verjährungsbeginn, Überhöhte Wahlleistungszuschlge, Rückforderung durch den

    Siehe auch LG Dortmund Urteil vom 30.08.2007 2 S 18/07.
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