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   LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07   

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https://dejure.org/2008,32696
LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,32696)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23.09.2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,32696)
LG Duisburg, Entscheidung vom 23. September 2008 - 5 S 114/07 (https://dejure.org/2008,32696)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Verjährung des Befreiungsanspruchs eines Treuhänders einer Publikums-KG gegenüber dem Treugeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2008, 905
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.01.1980 - II ZR 250/78

    Treuhand-Kommanditist

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage ( BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

    Auch bei der Publikums-KG hat der Treuhänder, der nach außen die Pflichten des Kommanditisten innehat, im Verhältnis zum Treugeber aufgrund der getroffenen Treuhandvereinbarung in Verbindung mit den §§ 675, 670 BGB einen Befreiungsanspruch und nach Leistung an die Gläubiger einen entsprechenden Erstattungsanspruch ( BGHZ 76, 127 [131] ).

  • OLG Celle, 28.11.1984 - 9 U 286/83

    Zugriff auf privates Vermögen der Kommanditisten außerhalb des

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage ( BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

    Eine Mithaftung des Treugebers folgt auch nicht aus der vom Kläger für sich in Anspruch genommenen Entscheidung des OLG Celle ( ZIP 1985, 100 [OLG Celle 28.11.1984 - 9 U 286/83] ), das sich gerade nicht mit der Haftung des Treugebers, sondern mit der Haftung des Treuhänders zu befassen hatte.

  • OLG Dresden, 06.03.2008 - 1 U 1477/07
    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Soweit der Kläger demgegenüber meint, mit ihm gehe auch das Oberlandesgericht Dresden in seinem Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07 - davon aus, dass in einer solchen Konstellation kein (verdeckter) Hilfsantrag gestellt werde, trifft diese Auffassung nicht zu.

    Hieran ändert entgegen der Auffassung des Oberlandesgericht Dresden ( Urteil vom 6.3.2008 - 1 U 1477/07 ) nichts, dass die Ausschüttungen noch vor der Ermittlung des jeweiligen Geschäftsergebnisses erfolgten und nach § 12 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags auch für den Fall vorgesehen waren, dass sich das Kapitalkonto durch die Ausschüttungen verringerte, mithin mit Rechtsgrund erfolgten.

  • VGH Bayern, 07.04.2007 - 4 ZB 06.2252
    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Der Ausschüttung stand nach alledem nur insoweit eine Gegenleistung gegenüber, als sie nach dem Gewinn der Insolvenzschuldnerin gerechtfertigt war, weil nur insoweit der Ausschüttung die Einlage als Gegenwert gegenüberstand (vgl. auch BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252 ).

    Dass bei einer Publikums-Kommanditgesellschaft der als Treuhänder für die wirtschaftlich Beteiligten agierende Kommanditist auch als solcher gegenüber den Gläubigern der KG haftet, steht außer Frage ( BGHZ 76, 127 [130]; BayVGH, Beschluss vom 7.4.2007 - 4 ZB 06.2252; OLG Celle ZIP 1985, 100).

  • BGH, 03.03.2005 - IX ZR 441/00

    Anfechtbarkeit von Leistungen des späteren Insolvenzschuldners auf eine nicht

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Abzustellen ist allein darauf, ob der spätere Insolvenzschuldner für seine Leistung eine (gleichwertige) Gegenleistung erhalten hat ( BGH NJW 2005, 1867 [BGH 03.03.2005 - IX ZR 441/00] ).
  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    In der Literatur wurde teilweise vertreten, dass §§ 257 Satz 2, 738 Abs. 1 Satz 3 und 775 Abs. 2 BGB Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens sind und deshalb Freistellungsansprüche sofort fällig werden (vgl. die Nachweise bei BGH, BGHZ 91, 73 = NJW 1984, 2151).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn der Erwerb des Empfängers in seiner Endgültigkeit vereinbarungsgemäß nicht von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt ( BGH NJW-RR 1993, 1379 [BGH 24.06.1993 - IX ZR 96/92] [1381]; BFHE 125, 500[506 f.] ).
  • OLG Nürnberg, 17.01.2008 - 2 U 782/07

    Haftung des Treugeber-Kommanditisten als Kapitalanleger einer

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Das Oberlandesgericht Nürnberg meint demgegenüber, die Verjährung des Freistellungsanspruchs könne nicht vor Verjährung des Hauptanspruchs eintreten, der wiederum gemäß §§ 159f. HGB solange bestehe, wie die Gesellschaft ihren Gläubigern unverjährt hafte ( Urteil vom 17.01.2008 - 2 U 782/07 ; zitiert nach juris, Rn. 82 und 83).
  • OLG Rostock, 19.12.2007 - 6 U 132/07

    Insolvenzverwaltung: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückzahlung von

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Das Oberlandesgericht Rostock geht ohne weitere Begründung davon aus, dass der Freistellungsanspruch analog § 159 Abs. 1 HGB in 5 Jahren ab Auflösung der Gesellschaft verjähre ( Urteil vom 19.12.2007 - 6 U 132/07 ; zitiert nach juris, Rn. 60).
  • BFH, 08.08.1978 - VII R 125/74

    Anfechtungserklärung - Leistungsgebot - Vollstreckung - Erbfolge - Minderjähriges

    Auszug aus LG Duisburg, 23.09.2008 - 5 S 114/07
    Eine Leistung ist unentgeltlich, wenn der Erwerb des Empfängers in seiner Endgültigkeit vereinbarungsgemäß nicht von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt ( BGH NJW-RR 1993, 1379 [BGH 24.06.1993 - IX ZR 96/92] [1381]; BFHE 125, 500[506 f.] ).
  • LG Landshut, 26.04.2007 - 23 O 3220/06

    Zu der Haftung eines mittelbar über einen Beteiligungstreuhänder an einer

  • OLG Karlsruhe, 30.06.2009 - 17 U 401/08

    Freistellungsanspruch des Treuhänders: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist

    Die Rechtsprechung vermeidet die vorzeitige Verjährung des Freistellungsanspruchs, indem sie dessen Fälligkeit im Wege der Vertragsauslegung bis zur Fälligkeit der Verbindlichkeit hinausschiebt (so etwa OLG Koblenz WM 2009, 939, 941 f.; OLG Köln, Beschl. v. 21. August 2008, 18 U 63/08, BeckRS 2009 09117; vgl. auch OLG Celle, WM 2009, 936, 937; a. A. LG Duisburg NZG 2008, 905, 907) oder § 159 Abs. 1 HGB entsprechend anwendet (OLG Jena WM 2009, 937, 939; OLG Rostock a.a.O., Tz. 60; LG Landshut WM 2007, 1656, 1661 f.; vgl. auch OLG Nürnberg a.a.O., 946 f.; dagegen wiederum LG Duisburg a.a.O.).
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