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   LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14   

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https://dejure.org/2015,51038
LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14 (https://dejure.org/2015,51038)
LG Essen, Entscheidung vom 29.01.2015 - 6 O 357/14 (https://dejure.org/2015,51038)
LG Essen, Entscheidung vom 29. Januar 2015 - 6 O 357/14 (https://dejure.org/2015,51038)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Er ist deshalb eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az. XI ZR 349/10; OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2012, Az. 31 U 97/12).

    Ein Unternehmer kann sich aber auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO nur berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az.: XI ZR 349/10, Rn. 37; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2012, Az. 31 U 97/12).

    Dies gilt umso mehr, als der Bundesgerichtshof bereits wiederholt festgestellt hat, dass selbst die vom Gesetzgeber entworfene Musterbelehrung fehlerhaft ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az. XI ZR 349/10, m.w.N.).

  • OLG Hamm, 19.11.2012 - 31 U 97/12

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Er ist deshalb eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist zu informieren (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az. XI ZR 349/10; OLG Hamm, Urt. v. 19.11.2012, Az. 31 U 97/12).

    Ein Unternehmer kann sich aber auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO nur berufen, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht (BGH, Urteil vom 28.06.2011, Az.: XI ZR 349/10, Rn. 37; OLG Hamm, Urteil vom 19.11.2012, Az. 31 U 97/12).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Die Kammer verkennt nicht, dass in der Rechtsprechung die wirksame Ausübung eines Widerrufsrechts auch nach Abwicklung des zu Grunde liegenden Vertrages für möglich gehalten wird: So entschied der BGH in einem Urteil vom 07.05.2014 (Az. IV ZR 76/11, zitiert nach juris, dort Rn. 35 ff.), die vom dortigen Kläger ausgesprochene Kündigung des Vertrages stehe dem späteren Widerspruch nicht entgegen.
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Anders als bei einseitigem Ausüben eines Wahlrechtes zwischen zwei einseitigen Gestaltungsrechten - wie der Kündigung und dem Widerruf (dazu BGH, Urteil vom 16.10.2013, IV ZR 52/12, zitiert nach juris, dort Rn. 24 mit weiteren, auch abweichenden Nachweisen) - hat die Klägerin hier eine einvernehmliche zweiseitige Regelung mit der Beklagten zur Beendigung der Darlehensverträge getroffen und damit einen Vertrauenstatbestand bei der Beklagten geschaffen.
  • OLG Köln, 25.01.2012 - 13 U 30/11

    Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Begebung einer

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Im Ergebnis übereinstimmend entschied das OLG Köln (Urteil vom 25.01.2012, 13 U 30/11, BKR 2012, 162), das ebenfalls von einer Verwirkung des Widerrufsrechts ausging.
  • OLG Hamm, 11.12.2013 - 31 U 127/13

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung hinsichtlich eines Darlehensvertrages mit

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Ähnlich führt das OLG Hamm (Urteil vom 11.12.2013, 31 U 127/13, zitiert nach juris, dort Rn. 26) aus, dem Widerruf des Vertrags stehe nicht entgegen, dass dieser Vertrag durch einen weiteren Vertrag abgelöst worden sei.
  • LG Mönchengladbach, 24.04.2014 - 10 O 272/13
    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Ebenso entschied das Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 24. April 2014, 10 O 272/13 (Blatt 133 ff. d.A.).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Der Verbraucher wird im Unklaren gelassen, welche weiteren Umstände dies sind (BGH, Urteil vom 01.03.2012, Az.: III ZR 83/11, Rn. 15).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGHZ 97, 212 ff., Palandt/Grüneberg, 74. Aufl. 2014, § 242 Rn. 87).
  • OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11

    Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?

    Auszug aus LG Essen, 29.01.2015 - 6 O 357/14
    Es ist ohnehin zweifelhaft, ob nach Ausübung von Gestaltungsrechten wie der Kündigung eines Vertrages oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages überhaupt noch die Möglichkeit des Widerrufs besteht: So führte das OLG Hamm im Beschluss vom 31.08.2011 (20 U 81/11, zitiert nach juris, dort Rn. 15f.) aus, ein Widerruf sei nach vollständiger Vertragsbeendigung und -abwicklung nicht mehr möglich.
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im

  • OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 9 U 177/98

    Ausschluß des Verbaucherkreditgesetzes im Sinne des § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB durch

  • OLG Hamm, 04.11.2015 - 31 U 64/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

    Das am 29.01.2015 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Aktenzeichen 6 O 357/14) wird auf die Berufung der Klägerin wie folgt abgeändert:.
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