Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,89622
LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18 (https://dejure.org/2018,89622)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 02.08.2018 - 3 O 33/18 (https://dejure.org/2018,89622)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 02. August 2018 - 3 O 33/18 (https://dejure.org/2018,89622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,89622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.12.2015 - VIII ZR 349/14

    Formularmäßiger Gasbelieferungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine fingierte

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Der BGH habe dies im Urteil vom 09.12.2015, Az. VIII ZR 349/14, für eine inhaltlich - wenn auch nicht wortgleiche - Klausel festgestellt.

    Indes wäre es der Beklagten vorliegend unschwer möglich gewesen, die Klausel konkreter zu fassen, indem sie die Regelung gegebenenfalls durch Nennung einiger Beispiele, wenigstens abstrakt erläutert hätte (vgl. BGHZ 164, 11 = NJW-RR 2005, 1496), um den Kunden so die Möglichkeit zu eröffnen, eine Begriffsvorstellung zu entwickeln (vgl. BGH NJW 2016, 2101, beck-online).

    Insoweit unterscheidet sich die streitgegenständliche Klausel von der Klausel, über die der BGH mit Urteil vom 09.12.2015, Az. VIII ZR 349/14, NJW 2016, 2101 zu entscheiden hatte.

  • BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14

    Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen sowie wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (stRspr; vgl. BGH, NJW 2016, 936 [unter II 2 a]; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269 Rn. 37; BGHZ 201, 271 = BeckRS 2014, 17301 Rn. 27, jeweils m.w.N).

    Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2016, 936; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269; NJW 2014, 2940, jeweils m.w.N).

  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen sowie wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (stRspr; vgl. BGH, NJW 2016, 936 [unter II 2 a]; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269 Rn. 37; BGHZ 201, 271 = BeckRS 2014, 17301 Rn. 27, jeweils m.w.N).

    Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2016, 936; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269; NJW 2014, 2940, jeweils m.w.N).

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 179/13

    Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen sowie wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (stRspr; vgl. BGH, NJW 2016, 936 [unter II 2 a]; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269 Rn. 37; BGHZ 201, 271 = BeckRS 2014, 17301 Rn. 27, jeweils m.w.N).

    Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2016, 936; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269; NJW 2014, 2940, jeweils m.w.N).

  • EuGH, 21.03.2013 - C-92/11

    Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Außerdem könne aufgrund des Urteils des EuGH vom 21.03.2013, Az. C-92/11, die Inhaltskontrolle nicht mit Hinweis auf eine etwaige Leitbildfunktion beschränkt werden.

    Auch der EuGH, Urteil vom 21.03.2013 - C-92/11, NJW 2013, 2253, Tz. 34 sieht keine Bedenken gegen diese Regelung und geht von deren Wirksamkeit ausdrücklich aus.

  • BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Indes wäre es der Beklagten vorliegend unschwer möglich gewesen, die Klausel konkreter zu fassen, indem sie die Regelung gegebenenfalls durch Nennung einiger Beispiele, wenigstens abstrakt erläutert hätte (vgl. BGHZ 164, 11 = NJW-RR 2005, 1496), um den Kunden so die Möglichkeit zu eröffnen, eine Begriffsvorstellung zu entwickeln (vgl. BGH NJW 2016, 2101, beck-online).
  • BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10

    Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Es ist zwar anerkannt, dass das Transparenzgebot den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht überfordern darf und die Verpflichtung, den Klauselinhalt klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des nach den Umständen Möglichen besteht (stRspr; vgl. nur BGH, NJW-RR 2011, 1618 = WM 2011, 1678 Rn. 27 mwN).
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97

    Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Nur unter diesen Voraussetzungen der Vertragslücke und der Störung des Äquivalenzverhältnisses ist eine nachträgliche Anpassung des Vertragsinhalts gerechtfertigt, die durch eine Anpassungsklausel geregelt werden kann (BGH NJW 1999, 1865, beck-online).
  • BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06

    Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    Den Wert setzt der BGH in ständiger Rechtsprechung mit 2.500 ? je angegriffener Teilklausel an (BGH Beschl. v. 29.7.2015 - IV ZR 45/15, BeckRS 2015, 14782, beck-online; BGH, Beschluss vom 6. März 2013 - IV ZR 211/11, juris Rn. 3; ferner BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZR 33/06, NJW-RR 2007, 497 Rn. 2 f.).
  • OLG Hamburg, 25.06.2008 - 5 U 13/07

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende Werbung eines

    Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
    7 % Umsatzsteuer geschätzt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.06.2008, Az. 5 U 13/07, Tz. 48).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 45/15

    Streitwertbemessung: Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung einzelner

  • BGH, 06.03.2013 - IV ZR 211/11

    Streitwert in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz ( UKlaG ) im

  • BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11

    Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08

    Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und

  • BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

    Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des

  • LG Stuttgart, 26.04.2019 - 22 O 205/16

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund des

    Denn in vergleichbaren PKW-Rückabwicklungs-Verfahren gegen die Beklagte (LG Stuttgart - 22 O 97/18 und LG Stuttgart - 3 O 33/18) habe er am 08.02.2019 einen - für die V. AG nachteiligen - Hinweis zur Frage einer abzuziehenden Nutzungsentschädigung im Falle einer Rückabwicklung der jeweiligen Kaufverträge erteilt und die Parteien im Verfahren 3 O 33/18 zeitgleich um Zustimmung zum schriftlichen Verfahren gebeten.
  • LG Stuttgart, 26.04.2019 - 22 O 44/17

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund des

    Denn in vergleichbaren PKW-Rückabwicklungs-Verfahren gegen die Beklagte (LG Stuttgart - 22 O 97/18 und LG Stuttgart - 3 O 33/18) habe er am 08.02.2019 einen - für die V. AG nachteiligen - Hinweis zur Frage einer abzuziehenden Nutzungsentschädigung im Falle einer Rückabwicklung der jeweiligen Kaufverträge erteilt und die Parteien im Verfahren 3 O 33/18 zeitgleich um Zustimmung zum schriftlichen Verfahren gebeten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht