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LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Justiz Rheinland-Pfalz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
- OLG Zweibrücken, 28.03.2019 - 4 U 124/18
- BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 97/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 09.12.2015 - VIII ZR 349/14
Formularmäßiger Gasbelieferungsvertrag: Inhaltskontrolle für eine fingierte …
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Der BGH habe dies im Urteil vom 09.12.2015, Az. VIII ZR 349/14, für eine inhaltlich - wenn auch nicht wortgleiche - Klausel festgestellt.Indes wäre es der Beklagten vorliegend unschwer möglich gewesen, die Klausel konkreter zu fassen, indem sie die Regelung gegebenenfalls durch Nennung einiger Beispiele, wenigstens abstrakt erläutert hätte (vgl. BGHZ 164, 11 = NJW-RR 2005, 1496), um den Kunden so die Möglichkeit zu eröffnen, eine Begriffsvorstellung zu entwickeln (vgl. BGH NJW 2016, 2101, beck-online).
Insoweit unterscheidet sich die streitgegenständliche Klausel von der Klausel, über die der BGH mit Urteil vom 09.12.2015, Az. VIII ZR 349/14, NJW 2016, 2101 zu entscheiden hatte.
- BGH, 25.11.2015 - VIII ZR 360/14
Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen sowie wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (stRspr; vgl. BGH, NJW 2016, 936 [unter II 2 a];… BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269 Rn. 37;… BGHZ 201, 271 = BeckRS 2014, 17301 Rn. 27, jeweils m.w.N).Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2016, 936; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269; NJW 2014, 2940, jeweils m.w.N).
- BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12
AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung …
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen sowie wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (stRspr; vgl. BGH, NJW 2016, 936 [unter II 2 a]; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269 Rn. 37;… BGHZ 201, 271 = BeckRS 2014, 17301 Rn. 27, jeweils m.w.N).Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2016, 936; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269; NJW 2014, 2940, jeweils m.w.N).
- BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 179/13
Zur Wirksamkeit einer Restwertgarantie in Verbraucher-Leasingverträgen
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Der Verwender allgemeiner Geschäftsbedingungen ist nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet, Rechte und Pflichten seiner Vertragspartner möglichst klar und durchschaubar darzustellen sowie wirtschaftliche Nachteile und Belastungen so weit erkennen lassen, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (stRspr; vgl. BGH, NJW 2016, 936 [unter II 2 a];… BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269 Rn. 37; BGHZ 201, 271 = BeckRS 2014, 17301 Rn. 27, jeweils m.w.N).Dabei sind Allgemeine Geschäftsbedingungen nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 2016, 936; BGHZ 200, 362 = NJW 2014, 2269; NJW 2014, 2940, jeweils m.w.N).
- EuGH, 21.03.2013 - C-92/11
Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer …
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Außerdem könne aufgrund des Urteils des EuGH vom 21.03.2013, Az. C-92/11, die Inhaltskontrolle nicht mit Hinweis auf eine etwaige Leitbildfunktion beschränkt werden.Auch der EuGH, Urteil vom 21.03.2013 - C-92/11, NJW 2013, 2253, Tz. 34 sieht keine Bedenken gegen diese Regelung und geht von deren Wirksamkeit ausdrücklich aus.
- BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04
Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Indes wäre es der Beklagten vorliegend unschwer möglich gewesen, die Klausel konkreter zu fassen, indem sie die Regelung gegebenenfalls durch Nennung einiger Beispiele, wenigstens abstrakt erläutert hätte (vgl. BGHZ 164, 11 = NJW-RR 2005, 1496), um den Kunden so die Möglichkeit zu eröffnen, eine Begriffsvorstellung zu entwickeln (vgl. BGH NJW 2016, 2101, beck-online). - BGH, 09.06.2011 - III ZR 157/10
Mobilfunkvertrag: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für …
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Es ist zwar anerkannt, dass das Transparenzgebot den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen nicht überfordern darf und die Verpflichtung, den Klauselinhalt klar und verständlich zu formulieren, nur im Rahmen des nach den Umständen Möglichen besteht (stRspr; vgl. nur BGH, NJW-RR 2011, 1618 = WM 2011, 1678 Rn. 27 mwN). - BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97
Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Nur unter diesen Voraussetzungen der Vertragslücke und der Störung des Äquivalenzverhältnisses ist eine nachträgliche Anpassung des Vertragsinhalts gerechtfertigt, die durch eine Anpassungsklausel geregelt werden kann (BGH NJW 1999, 1865, beck-online). - BGH, 28.09.2006 - III ZR 33/06
Klage eines Verbraucherschutzverbandes auf Unterlassung der Verwendung einzelner …
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
Den Wert setzt der BGH in ständiger Rechtsprechung mit 2.500 ? je angegriffener Teilklausel an (BGH Beschl. v. 29.7.2015 - IV ZR 45/15, BeckRS 2015, 14782, beck-online; BGH…, Beschluss vom 6. März 2013 - IV ZR 211/11, juris Rn. 3; ferner BGH, Beschluss vom 28. September 2006 - III ZR 33/06, NJW-RR 2007, 497 Rn. 2 f.). - OLG Hamburg, 25.06.2008 - 5 U 13/07
Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende Werbung eines …
Auszug aus LG Frankenthal, 02.08.2018 - 3 O 33/18
7 % Umsatzsteuer geschätzt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 25.06.2008, Az. 5 U 13/07, Tz. 48). - BGH, 29.07.2015 - IV ZR 45/15
Streitwertbemessung: Verbandsklage auf Unterlassung der Verwendung einzelner …
- BGH, 06.03.2013 - IV ZR 211/11
Streitwert in Verfahren nach dem Unterlassungsklagengesetz ( UKlaG ) im …
- BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 337/11
Zur Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Stromlieferungsverträgen
- BGH, 09.12.2009 - XII ZR 109/08
Zulässigkeit der Festlegung einer Umlage von "Kosten der kaufmännischen und …
- BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06
Formularmäßige Vereinbarung der vorzeitigen Lieferung und Fälligkeit des …
- LG Stuttgart, 26.04.2019 - 22 O 205/16
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund des …
Denn in vergleichbaren PKW-Rückabwicklungs-Verfahren gegen die Beklagte (LG Stuttgart - 22 O 97/18 und LG Stuttgart - 3 O 33/18) habe er am 08.02.2019 einen - für die V. AG nachteiligen - Hinweis zur Frage einer abzuziehenden Nutzungsentschädigung im Falle einer Rückabwicklung der jeweiligen Kaufverträge erteilt und die Parteien im Verfahren 3 O 33/18 zeitgleich um Zustimmung zum schriftlichen Verfahren gebeten. - LG Stuttgart, 26.04.2019 - 22 O 44/17
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit eines Richters aufgrund des …
Denn in vergleichbaren PKW-Rückabwicklungs-Verfahren gegen die Beklagte (LG Stuttgart - 22 O 97/18 und LG Stuttgart - 3 O 33/18) habe er am 08.02.2019 einen - für die V. AG nachteiligen - Hinweis zur Frage einer abzuziehenden Nutzungsentschädigung im Falle einer Rückabwicklung der jeweiligen Kaufverträge erteilt und die Parteien im Verfahren 3 O 33/18 zeitgleich um Zustimmung zum schriftlichen Verfahren gebeten.