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   LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19   

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https://dejure.org/2020,49289
LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19 (https://dejure.org/2020,49289)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19 (https://dejure.org/2020,49289)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 10. Februar 2020 - 5320 Js 8919/19 (https://dejure.org/2020,49289)
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  • BGH, 14.12.2006 - 4 StR 419/06

    Totschlag (Schütteln eines Kleinkindes; Vorsatz); Mord (Prüfung niedriger

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Ein solches Ensemble verschiedener Beweggründe kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur dann als niedrig im Sinne von § 211 Abs. 2 StGB eingestuft werden, wenn der leitende, die Tat prägende Handlungsantrieb, das bewusstseinsdominante Motiv, welches der Tat ihr Gepräge gibt, für sich betrachtet niedrig ist (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 14.12.2006 - 4 StR 419/06).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    So wäre gemäß BGHSt 39, 349 seine Aussage dann unverwertbar, wenn er die Belehrung über seine Aussagefreiheit wegen seines geistigseelischen Zustandes' nicht verstanden hätte, was nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter sorgfältiger Würdigung der Angaben der hierzu vernommenen Polizeibeamten KHK ..., PK ..., PK ..., PK ..., PK'in ... und POK ... sowie des blutentnehmenden Arztes Dr. ... jedoch gerade nicht der Fall war.
  • BGH, 22.01.2004 - 4 StR 319/03

    Mord (Heimtücke: Arglosigkeit, Wehrlosigkeit, entscheidender Zeitpunkt, kein

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Darüber hinaus ist bei der Bewertung von Tötungen eines aus der Ehe strebenden Gatten eine Betrachtung des Zustands der Beziehung maßgeblich; hierbei ist zu beachten, dass eine solche Tötung jedenfalls dann nicht als Mord aus niedrigem Beweggrund zu bewerten ist, wenn diese auf der Verzweiflung des Täters über das für ihn überraschende und unfassbar erscheinende Scheitern der Beziehung basiert (vgl. u. a. BGH vom 22.01.2004 - 4 StR 319/03); insoweit kann auch ambivalentes Opferverhalten nach erklärter Trennungsabsicht den Täter dergestalt entlasten, dass Verzweiflung und Enttäuschung über den endgültigen Abbruch der Beziehung die Niedrigkeit der Tatmotivation ausschließt (so in BGH NStZ-RR 2007, 14).
  • BGH, 15.05.2003 - 3 StR 149/03

    Mord (niedrige Beweggründe: Ärger; Hass; Rache; Gemütslage; subjektive

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Die Kammer verweist insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.05.2003, 3 StR 149/03, in welchem der Täter - wie auch hier - suizidale Tendenzen zeigte: "Sind für die Tötung des Ehepartners Gefühle der Verzweiflung und der inneren Ausweglosigkeit tatauslösend und tatbestimmend, so kann dies eine Bewertung als 'niedrig' im Sinne der Mordmerkmale namentlich dann als fraglich erscheinen lassen, wenn die Trennung von dem Tatopfer ausgegangen ist und der Täter durch die Tat sich dessen beraubt, was er eigentlich nicht verlieren will." Eine Verurteilung wegen eines Mordes aus niedrigen Beweggründen hatte nach alldem vorliegend zu unterbleiben.
  • BGH, 29.04.2009 - 2 StR 470/08

    Mord (Voraussetzungen der Heimtücke: Feststellung und Ablehnung des

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Schließlich wäre noch eine dritte Voraussetzung heimtückischer Begehungsweisen zu erfüllen: Der Mörder müsste die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzen (vgl. u. a. BGH NStZ 2014, 507), wofür es genügt, wenn der Täter im Augenblick der Tat die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers wahrgenommen (BGHSt 2, 60 f.) und sie - nur im Sinne einer wertenden Betrachtung (BGH BeckRS 2009, 13320) - zur Tatbegehung instrumentalisiert hat (BGH NStZ 2006, 167).
  • BGH, 16.08.2005 - 4 StR 168/05

    Mord (mit gemeingefährlichen Mitteln: Einsatz eines KFZ als Tatwerkzeug, konkrete

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Schließlich wäre noch eine dritte Voraussetzung heimtückischer Begehungsweisen zu erfüllen: Der Mörder müsste die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzen (vgl. u. a. BGH NStZ 2014, 507), wofür es genügt, wenn der Täter im Augenblick der Tat die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers wahrgenommen (BGHSt 2, 60 f.) und sie - nur im Sinne einer wertenden Betrachtung (BGH BeckRS 2009, 13320) - zur Tatbegehung instrumentalisiert hat (BGH NStZ 2006, 167).
  • BGH, 24.05.2012 - 4 StR 62/12

    Mord aus niedrigen Beweggründen und Verdeckungsabsicht nach schwerem sexuellen

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Ist die Ursache vor allem dem Täter zuzurechnen und handelt dieser aus krasser Eigensucht, so verdient sein Motiv dabei eher die Bewertung als niedriger Beweggrund (vgl. beispielsweise BGH, Urteil vom 24.05.2012, 4 StR 62/12); hat das Opfer hingegen eigenverantwortlich zur Verursachung des Konflikts, aus dem heraus die Tötung begangen wurde, beigetragen oder kommen auch altruistische Elemente im Handlungsmotiv des Täters vor, entfällt die Qualifikation der Tat zum Mord aus niedrigen Beweggründen.
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51
    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Schließlich wäre noch eine dritte Voraussetzung heimtückischer Begehungsweisen zu erfüllen: Der Mörder müsste die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzen (vgl. u. a. BGH NStZ 2014, 507), wofür es genügt, wenn der Täter im Augenblick der Tat die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers wahrgenommen (BGHSt 2, 60 f.) und sie - nur im Sinne einer wertenden Betrachtung (BGH BeckRS 2009, 13320) - zur Tatbegehung instrumentalisiert hat (BGH NStZ 2006, 167).
  • BGH, 12.06.2014 - 3 StR 154/14

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung hinsichtlich der subjektiven

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Schließlich wäre noch eine dritte Voraussetzung heimtückischer Begehungsweisen zu erfüllen: Der Mörder müsste die von ihm erkannte Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers bewusst zur Tatbegehung ausnutzen (vgl. u. a. BGH NStZ 2014, 507), wofür es genügt, wenn der Täter im Augenblick der Tat die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers wahrgenommen (BGHSt 2, 60 f.) und sie - nur im Sinne einer wertenden Betrachtung (BGH BeckRS 2009, 13320) - zur Tatbegehung instrumentalisiert hat (BGH NStZ 2006, 167).
  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus LG Frankenthal, 10.02.2020 - 5320 Js 8919/19
    Heimtückisch tötet derjenige, der die Arglosigkeit und die infolge der Arglosigkeit bestehende Wehrlosigkeit des Angegriffenen bewusst zur Begehung der Tat ausnutzt (vgl. BGHSt 30, 105); Arglos ist, wer sich zur Zeit des Beginns der Tötungshandlung keines Angriffs von Seiten des Täters versieht (BGH NStZ 2006, 205).
  • BGH, 19.06.2008 - 1 StR 217/08

    Heimtückemord (Arglosigkeit und Wehrlosigkeit bei sich wandelndem Tatgeschehen

  • BGH, 14.12.2000 - 4 StR 375/00

    Mord aus niedrigen Beweggründen ("Sippenhaft", Tötung des Intimpartners);

  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 340/06

    Bedingter Tötungsvorsatz (Darlegung; Urteilsgründe; Beweiswürdigung;

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 266/06

    Niedriger Beweggrund bei Verhinderung der Trennung durch die Partnerin

  • BGH, 30.09.1952 - 1 StR 243/52

    Eifersucht - § 211 StGB, 'grausam', 'niedriger Beweggrund'

  • BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07

    Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher

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