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   LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 2-07 O 32/17   

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LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 2-07 O 32/17 (https://dejure.org/2017,55105)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14.06.2017 - 2-07 O 32/17 (https://dejure.org/2017,55105)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 2-07 O 32/17 (https://dejure.org/2017,55105)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die von der Beklagten zu zahlende Nutzungsentschädigung mit 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzusetzen ist, da das Darlehen durch die Bestellung von Grundpfandrechten gesichert war (BGH,Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, Rn. 19, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.5.2016 - 17 U 61/15 = NJW-RR 2017, 42 [BGH 15.09.2016 - IX ZB 67/15] , beck-online).

    Ein Anspruch gemäß §§ 280 Abs. 2, 286 BGB scheitert jedenfalls daran, dass die Kläger der Beklagten ihre Leistung nicht nach § 294 BGB so angeboten haben, wie sie zu bewirken war (BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017, XI ZR 467/15, Rn. 28).

    Entgegen der Ansicht der Kläger war ein wörtliches Angebot auch nicht ausnahmsweise entbehrlich, weil etwa offenkundig gewesen wäre, die Beklagte würde auf ihrer Weigerung, den Widerruf als wirksam anzuerkennen, beharren (BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017, XI ZR 467/15, Rn. 30).

    Daran fehlt es hier, da Sinn und Zweck einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung nicht ist, die Kläger vor den Folgen einer Rückabwicklung des Darlehensvertrages zu schützen (BGH, Versäumnisurteil vom 21.02.2017 - XI ZR 467/15, Rn. 35, juris).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Jedoch kann auch die Ausübung eines "ewigen Widerrufsrechts" den Grundsätzen von Treu und Glauben aus § 242 BGB zuwiderlaufen und damit unzulässig sein (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 = BKR 2016, 463, 466 Rn. 32, beck-online und Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 39, juris).

    Eine Rechtsausübung kann unzulässig sein, wenn sich objektiv das Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens ergibt, weil das frühere Verhalten mit dem späteren sachlich unvereinbar ist und die Interessen der Gegenpartei im Hinblick hierauf vorrangig schutzwürdig erscheinen (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 20, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs folgt aus dieser Entscheidung des Gesetzgebers, den Widerruf von jedem Begründungserfordernis freizuhalten, dass ein Rechtsmissbrauch nicht daraus hergeleitet werden kann, der vom Gesetzgeber mit der Einräumung des Widerrufsrechts intendierte Schutzzweck - Schutz vor übereilten Entscheidungen - sei für die Ausübung des Widerrufsrechts nicht leitend gewesen (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 23, juris).

    Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde sein Recht nicht mehr geltend machen (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 40, juris).

    Eine Nachbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB war für die Beklagte seit der Beendigung der Verträge nicht mehr sinnvoll möglich, weil die Willenserklärung des Verbrauchers, deren fortbestehende Widerruflichkeit in das Bewusstsein des Verbrauchers zu rücken, Ziel der Nachbelehrung ist, für den Verbraucher keine in die Zukunft gerichteten wiederkehrenden belasteten Rechtsfolgen mehr zeitigt (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 501/15, juris Rn. 41).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Dieser Belehrungsfehler kann, entgegen der Ansicht der Beklagten, auch nicht durch die konkreten, aber nicht in Textform dokumentierten Umstände der Erteilung der Widerrufsbelehrung ausgeräumt werden (BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 381/16, Rn. 16, juris).

    Doch auch wenn die Vertrags- und Belehrungsunterzeichnung vor Ort mit anschließender Übergabe der Dokumente stattfand, erfüllt die Belehrung nicht die Anforderungen des § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. (BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 381/16, Rn. 17, juris).

    Auf die Kausalität des Belehrungsfehlers kann es indes nicht ankommen (BGH, Urteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 381/16, Rn. 18, juris).

    Entsprechend kann der Begriff "Vertragsurkunde" objektiv auch nicht anders ausgelegt werden (BGH, Urteil vom 21.02.2017 - XI ZR 381/16, Rn. 14, juris).

  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Bezüglich der Höhe des Wertersatzanspruchs für die Kapitalnutzungsmöglichkeit ist gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BGBdie vertraglich vereinbarte Gegenleistung, also der für die Kapitalnutzung nach dem Darlehensvertrag geschuldete Zins, zugrunde zu legen, soweit nicht der Darlehensnehmer nachweisen kann, dass der Gebrauchsvorteil für ihn einen geringeren Wert - in Höhe des jeweiligen Marktzinses - hatte, § 346 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BGB (BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, Rn. 7, juris).

    Der Darlehensgeber schuldet dem Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz auf Basis eines Zinssatzes von 2, 5 % wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15, Rn. 7, juris).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Mangels gesetzeskonformer Belehrung stand den Klägern daher grundsätzlich ein sog. "ewiges Widerrufsrecht" zu (BGH, Urt. v. 12.07.2016 - XI ZR 564/15 = BKR 2016, 463, 465 f. [BGH 12.07.2016 - XI ZR 564/15] Rn. 27).

    Jedoch kann auch die Ausübung eines "ewigen Widerrufsrechts" den Grundsätzen von Treu und Glauben aus § 242 BGB zuwiderlaufen und damit unzulässig sein (BGH, Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 564/15 = BKR 2016, 463, 466 Rn. 32, beck-online und Urteil vom 12.07.2016 - XI ZR 501/15, Rn. 39, juris).

  • OLG Frankfurt, 13.07.2016 - 17 U 144/15

    Nutzungsersatz nach Widerruf des Darlehensvertrages bei unwirksamer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Eine wie auch immer geartete "Gesinnungsprüfung" findet nicht statt; es wäre ohne Weiteres legitim, das Widerrufsrecht aus wirtschaftlichen Erwägungen geltend zu machen (OLG Frankfurt, Urteil vom 13.07.2016 - 17 U 144/15, Rn. 33, juris).
  • OLG Frankfurt, 18.05.2016 - 17 U 61/15

    Widerrufsbelehrung - Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot - Vertrauensschutz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die von der Beklagten zu zahlende Nutzungsentschädigung mit 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzusetzen ist, da das Darlehen durch die Bestellung von Grundpfandrechten gesichert war (BGH,Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, Rn. 19, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.5.2016 - 17 U 61/15 = NJW-RR 2017, 42 [BGH 15.09.2016 - IX ZB 67/15] , beck-online).
  • BGH, 15.09.2016 - IX ZB 67/15

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Hinweispflicht des Gerichts auf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die von der Beklagten zu zahlende Nutzungsentschädigung mit 2, 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz anzusetzen ist, da das Darlehen durch die Bestellung von Grundpfandrechten gesichert war (BGH,Versäumnisurteil vom 21. Februar 2017 - XI ZR 467/15, Rn. 19, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 18.5.2016 - 17 U 61/15 = NJW-RR 2017, 42 [BGH 15.09.2016 - IX ZB 67/15] , beck-online).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 23 U 46/16

    Keine Verwirkung bei Widerruf erst fünf Jahre nach Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 14.06.2017 - 7 O 32/17
    Nach dem Wortlaut der Belehrung der Beklagten würde indes eine Belehrung zeitlich nach Vertragsschluss, aber am gleichen Tag des Vertragsschlusses, die Monatsfrist nicht in Gang setzten (OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.08.2016 - 23 U 46/16, Rn. 2 und 12, juris).
  • LG Köln, 23.08.2018 - 22 O 77/18
    Auch das vom Kläger angeführte Urteil des LG Frankfurt a.M. (2-07 O 32/17 - juris) führt zu keinem anderem Ergebnis.
  • LG Köln, 16.08.2018 - 22 O 150/18
    Das vom Kläger angeführte Urteil des LG Frankfurt (Urteil vom 14. Juni 2017 - 2-07 O 32/17 -, Rn. 34, juris) betrifft eine andere, deutlich enger gefasste Belehrung, die.
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