Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 15.08.2008 - 2-24 587/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Kanzlei Prof. Schweizer
Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen muss dem Reiseveranstalter zugehen, nicht nur dem Reiseleiter am Urlaubsort
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99
Anmeldung von Ersatzansprüchen gegen den Reiseveranstalter durch einen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.08.2008 - 24 587/07
Wenn auch die Anmeldung keine Willenserklärung ist, sondern eine geschäftsähnliche Handlung (vgl. BGHZ 145, 343), ist nach dem Gesetzeswortlaut aber auch ein Zugang notwendig. - BGH, 22.10.1987 - VII ZR 5/87
Einhaltung der Frist für die Geltendmachung von reisevertraglichen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.08.2008 - 24 587/07
Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1988, 488, 489) kann die Anspruchsanmeldung grundsätzlich auch vor Ablauf der Reise erfolgen, weil in der Regelung des § 651g Abs. 1 BGB nicht der Beginn, sondern nur das Ende der Frist festgelegt werden soll. - BGH, 22.03.1984 - VII ZR 189/83
Anmeldung von Gewährleistungsansprüchen nach Reisevertragsrecht
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 15.08.2008 - 24 587/07
Dieser Zweck der Vorschrift erfordert zwangsläufig, dass der Reiseveranstalter über die einzelnen Mängel hinreichend unterrichtet wird (zum Ganzen: BGHZ 90, 363).