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   LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 3-05 O 241/08, 3-5 O 241/08   

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LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 3-05 O 241/08, 3-5 O 241/08 (https://dejure.org/2008,18317)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.12.2008 - 3-05 O 241/08, 3-5 O 241/08 (https://dejure.org/2008,18317)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 3-05 O 241/08, 3-5 O 241/08 (https://dejure.org/2008,18317)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 1066 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2009 - 5 O 115/08

    Leo Kirch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    dass die Erhebung der beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 115/08 anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Antragsgegner gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 29. Mai 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung).

    Nach Verbindung mit Klagen anderer Kläger gegen Beschlüsse dieser Hauptversammlung - die sich allerdings nicht gegen die Beschlussfassungen zu TOP 10 und 11 wenden - wird die Hauptsache nun zum führenden Aktenzeichen 3-05 O 115/08 geführt.

    gemäß § 246a Abs. 1 AktG festzustellen, dass die Erhebung der beim Landgericht Frankfurt am Main unter dem führenden Aktenzeichen 3-05 O 115/08 anhängigen Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen der Antragsgegner gegen die Beschlüsse der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 29. Mai 2008 zu Tagesordnungspunkt 10 über die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (mit der Möglichkeit der Sachkapitalerhöhung) und zu Tagesordnungspunkt 11 über die Ermächtigung zur Ausgabe von Options- bzw. Wandelgenusscheinen, Optionsschuldverschreibungen und Wandelschuldverschreibungen, Schaffung eines bedingten Kapitals sowie die entsprechenden Änderungen der Satzung der Antragstellerin der Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister der Antragstellerin nicht entgegenstehen und Mängel der Hauptversammlungsbeschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 10 und 11 die Wirkung der Eintragung unberührt lassen.

    Die Akte LG Frankfurt am Main 3-5 O 115/08 war beigezogen.

    Wegen der notwendigen Streitgenossenschaft der Antragsgegner im verbundenen Hauptsacheverfahren 3-05 O 115/08 genügt es in dem gegen die Kläger des Hauptsacheverfahrens gerichteten Freigabeverfahren, wenn nur eine Klage der Antragsgegner zum Erfolg führen kann.

  • OLG München, 03.09.2008 - 7 W 1432/08

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Squeeze-Out Beschlusses wegen fehlerhafter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    Selbst wenn diese Ansicht in der obergerichtlichen Rechtssprechung umstritten ist (ablehnend OLG München, Beschl. v. 3.9.2008 - 7 W 1432/08 -), kann bei einem Verstoß jedenfalls nicht von einer offensichtlichen Unbegründetheit der Nichtigkeitsklage gesprochen werden.

    Die Gegenauffassung des OLG München (Beschl. v. 3.9.2008 - 7 W 1432/08 - NZG 2008, 795 = BeckRS 2008 20287) dass die fehlende Differenzierung des Vollmachtsnachweises bezüglich der Form der Vollmachtserteilung für Kreditinstitute/Aktionärsvereinigungen in der Bekanntmachung weder zur Anfechtbarkeit noch zur Nichtigkeit führen, überzeugt nicht.

  • OLG Frankfurt, 16.02.2007 - 5 W 43/06

    Aktiengesellschaft: Eintragung eines Übertragungsbeschlusses im Handelsregister

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    Die Interessenabwägung darf deshalb nicht dazu führen, dass die formellen und materiellen Aktionärsrechte im Ergebnis leer laufen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357; OLG Jena, Beschluss v. 12.10.2006 - 6 W 452/06, AG 2007, 31).

    Wäre dies zudem ausschlaggebend, wäre die Verletzung des Teilnahmerechts der Aktionäre im Ergebnis ohne Bedeutung (vgl. OLG Frankfurt am Mai, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357).

  • OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    Das mitgliedschaftliche Bestandsinteresse der Kleinaktionäre, das von begrenzter Bedeutung ist, weil bei ihm letztlich die Vermögenskomponente im Vordergrund steht, hindert die Annahme vorrangiger, auch ökonomisch begründeter Interessen des Hauptaktionärs nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 16.1.2004, AG 2004, 207).
  • OLG Jena, 12.10.2006 - 6 W 452/06

    Freigabeverfahren nach AktG

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    Die Interessenabwägung darf deshalb nicht dazu führen, dass die formellen und materiellen Aktionärsrechte im Ergebnis leer laufen (OLG Frankfurt am Main, Beschluss v. 16.2.2007 - 5 W 43/06, AG 2007, 357; OLG Jena, Beschluss v. 12.10.2006 - 6 W 452/06, AG 2007, 31).
  • OLG Frankfurt, 15.07.2008 - 5 W 15/08

    "Leica" - Hauptversammlungsbeschluss der Aktiengesellschaft: Folgen des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    38 Trotz der im Schrifttum vielfach geäußerten Kritik (z. B. Stohlmeier/Mock BB 2008, 2143; Wilburger DStR 2008, 1889; Verse in F.A.Z. v. 3.9.2008 S. 23) hält die Kammer an ihrer Ansicht (vgl. Urteil v. 26.8.2008 - 3-05 O 339/08 - ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.7.2008 - 5 W 15/08 -) fest, dass die Einberufung neben anderen Angaben die Bedingungen angeben muss, von denen die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts abhängen und dies auch den Fall der Vertretung durch einen Bevollmächtigten bei der Stimmrechtsausübung betreffen kann.
  • OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 27/07

    Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    Damit sind die Bestimmungen der Satzung über Hinterlegung oder Anmeldung angesprochen, bezweckt ist die bessere Unterrichtung der Aktionäre (vgl. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.06.2008 - 5 U 27/07 - BeckRS 2008 17165- ).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2007 - 5 W 46/06

    Übertragungsbeschluss: Eintragung im Handelsregister bei erhobenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    Zwar können danach schon allein wirtschaftliche Nachteile und ggf. steuerliche Nachteile, die bei Nichteintragung anfallen, grundsätzlich den Vorrang der Eintragungsinteressen rechtfertigen, wenn das Interesse an der Vermeidung der Nachteile die Vermögensinteressen der Antragsgegner, wegen deren sehr geringer Beteiligung, weitaus überwiegt (vgl. Oberlandesgericht Frankfurt, Beschluss v. 2.2.2007 - 5 W 46/06 -).
  • LG Frankfurt/Main, 28.10.2008 - 5 O 113/08

    Aktiengesellschaft: Angaben zur Stimmrechtsausübung bei der Einberufung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    Das ausnahmslose Verlagen einer schriftlichen Vollmacht ohne die mögliche satzungsmäßige Abbedingung (vgl. Kammerurteil v. 28.10.2008 3-05 O 113/08 m.w.Nachw.) verstößt aber gegen die gesetzliche Regelung des § 135 AktG und die Satzung der Antragstellerin.
  • LG Münster, 27.06.2006 - 21 O 57/06

    Rechtsmissbräuchliche Weigerung der Entgegennahme der dem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2008 - 5 O 241/08
    Steht das Eilverfahren des § 246a AktG ohnehin unter dem Postulat der Beschleunigung, so verdichtet sich dieser Konzentrationsgrundsatz zur Dringlichkeit im Sinne des § 246a Abs. 3 S. 1 AktG, wenn aufgrund von Terminierungsproblemen eine Entscheidung nicht binnen dreier Monat ergehen kann (vgl. auch LG Münster NZG 2006, 833).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 6 U 59/91
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online

  • BGH, 29.05.2006 - II ZB 5/06

    Keine Rechtsbeschwerde im Freigabeverfahren der Verschmelzung von Deutsche

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05

    Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft

  • OLG Karlsruhe, 07.12.2006 - 7 W 78/06

    Freigabeverfahren nach Klageerhebung gegen Hauptversammlungsbeschluss: Vertretung

  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05

    Zum Freigabeverfahren bei Aufhebung der Registersperre eines angefochtenen

  • OLG Düsseldorf, 29.06.2005 - 15 W 38/05

    Keine Beteiligung der Nebenintervenienten der Anfechtungsklage als

  • OLG Frankfurt, 13.03.2008 - 5 W 4/08

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener

  • OLG Saarbrücken, 19.02.2008 - 5 W 21/08

    Streitwertberechnung bei Zuschlagsbeschwerde des Meistbietenden wegen Versagung

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2011 - 4 U 187/09

    Kapitalanlage: Haftung wegen bedingt vorsätzlicher Schädigung durch den Aufbau

    das Versäumnisurteil des Senats vom 25.11.2010 aufzuheben und das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 21.09.2009 - Az. 5 O 241/08 - dahingehend abzuändern, dass die Klage abgewiesen wird.
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