Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 3-08 O 144/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,63791
LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 3-08 O 144/17 (https://dejure.org/2018,63791)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.03.2018 - 3-08 O 144/17 (https://dejure.org/2018,63791)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. März 2018 - 3-08 O 144/17 (https://dejure.org/2018,63791)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,63791) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 199/06

    Ausbeinmesser

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und die Höhe des Grads der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 2007, 339 Tz 24 - Stufenleitern; 2007, 984 - Gartenliege; 2009, 1069 Tz 12 - Knoblauchwürste; 2009, 1073 Tz 10 - Ausbeinmesser und 2017, 1135 Tz 17 - Leuchtballon).

    Eine Herkunftstäuschung im weiteren Sinne liegt vor, wenn der Verkehr davon ausgeht, dass es sich bei dem ... um eine Zweitmarke der Klägerin handele oder zumindest lizenz- oder gesellschaftsvertragliche Beziehungen zur Klägerin bestünden (BGH GRUR 2009, 1073, Tz.15 - Ausbeinmesser).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und die Höhe des Grads der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 2007, 339 Tz 24 - Stufenleitern; 2007, 984 - Gartenliege; 2009, 1069 Tz 12 - Knoblauchwürste; 2009, 1073 Tz 10 - Ausbeinmesser und 2017, 1135 Tz 17 - Leuchtballon).

    Der Grad der wettbewerblichen Eigenart eines Erzeugnisses, der für die Beurteilung der wettbewerblichen Unlauterkeit von Nachahmungen bedeutsam ist, kann jedoch durch seine tatsächliche Bekanntheit im Verkehr verstärkt werden (BGH GRUR 2007, 984 Tz.28 - Gartenliege).

  • BGH, 04.05.2016 - I ZR 58/14

    Segmentstruktur - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Anforderungen an die

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Aber die Kammer ist an diesen Vortrag der Klägerin nicht gebunden, sondern muss diese selbständig feststellen (BGH GRUR 2017, 79 Tz.58 - Systemstruktur).
  • BGH, 19.11.2015 - I ZR 109/14

    Hot Sox - Wettbewerbsverstoß: Rückschluss auf betriebliche Herkunft bei Angebot

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Für die Bestimmung der wettbewerblichen Eigenart ist jedoch immer auf den Gesamteindruck des nachgeahmten Produkts abzustellen, wobei sich der Verkehr grundsätzlich nur an den äußeren Gestaltungsmerkmalen - nicht auch an den damit verbundenen technischen Eigenschaften - orientieren kann (BGH GRUR 2016, 720 Tz.22 - HotSox und 2016, 1135 Tz.20 - Leuchtballon).
  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Dabei kommt es auf den Gesamteindruck des betreffenden Produkts beim Betrachter an, die er typischerweise in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahrnimmt, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (BHG GRUR 2007, 795 Tz.32 - Handtaschen).
  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Dies folgt aus dem Erfahrungssatz, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und mit einander vergleicht, sondern seine Auffassung aufgrund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, indem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die Unterschiede (BGH GRUR 2010, 80 Tz.41 - Like a Bike).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und die Höhe des Grads der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 2007, 339 Tz 24 - Stufenleitern; 2007, 984 - Gartenliege; 2009, 1069 Tz 12 - Knoblauchwürste; 2009, 1073 Tz 10 - Ausbeinmesser und 2017, 1135 Tz 17 - Leuchtballon).
  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Für das Vorliegen einer wettbewerblichen Eigenart ist eine Bekanntheit des betreffenden Erzeugnisses nicht Voraussetzung (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und die Höhe des Grads der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 2007, 339 Tz 24 - Stufenleitern; 2007, 984 - Gartenliege; 2009, 1069 Tz 12 - Knoblauchwürste; 2009, 1073 Tz 10 - Ausbeinmesser und 2017, 1135 Tz 17 - Leuchtballon).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.03.2018 - 8 O 144/17
    Soweit es um die Herkunftstäuschung als den die Unlauterkeit begründenden Umstand geht, ist die Gefahr einer solchen gegeben, wenn das klägerische Gerät, ..., zum Zeitpunkt der Markteinführung des Geräts der Beklagten, ..., den maßgeblichen Verkehrskreisen - hier: den Käufern aus dem Kreis von Betreibern von Rotationsmaschinen - in hinreichendem Umfang bekannt war und zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Herkunftstäuschung unterlassen wurden (BGH GRUR 2002, 275, 277 - Noppenbahnen).
  • OLG Frankfurt, 31.10.2019 - 6 U 91/18

    Anforderungen an wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutz für technisches Gerät

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21.03.2018, Az. 3-08 0 144/17, abzuändern, soweit die Klage abgewiesen und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt wurden, und wie folgt zu erkennen:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht