Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 2-20 O 273/07, 20 O 273/07 |
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Gravierender Mangel = Organisationsverschulden?
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Besprechungen u.ä.
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Gravierender Mangel führt nicht automatisch zu Organisationsverschulden! (IBR 2011, 224)
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1060
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 27.11.2008 - VII ZR 206/06
Zurechenbarkeit eines Verschuldens des vom Bauherrn eingesetzten Planers i.R.d. …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 20 O 273/07
Unterlässt er dies und wäre ein Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bestellers in gleicher Weise wie in dem Fall, in dem der Unternehmer den offenbarungspflichtigen Mangel bei der Abnahme arglistig verschweigt (BGH vom 22.7.2010 VII ZR. 77/08, JURIS; vom 27.11.2008 VII ZR 206/06, JURIS Rz. 15).Gleiches gilt wenn er zwar eine entsprechendes Wissen nicht hat, er aber die Augen vor dieser Erkenntnis verschließt, Der Unternehmer muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das fertig gestellte Werk bei Ablieferung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und keine Fehler aufweist (BGH vom 22.7.2010 VII ZR. 77/08, JURIS; vom 27.11.2008 VII ZR 206/06, JURIS Rz. 15).
Für diese Fragen trägt grundsätzlich der Besteller die Darlegungs- und Beweislast (BGH vom 27.11.2008 VII ZR 206/06, JURIS Rz. 16).
Der Fehler muss vielmehr ein solches Gewicht haben, dass es gerechtfertigt ist, den Unternehmer demjenigen Unternehmer gleichzustellen, der einen Mangel arglistig verschweigt (BGH vom 27.11.2008, VII ZR 206/06, JURIS Rz. 16).
- BGH, 11.09.2002 - XII ZR 187/00
Abschluß eines Mietvertrages mit einer Erbengemeinschaft
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 20 O 273/07
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein Vertrag nicht mit einer Erbengemeinschaft zustande, sondern mit allen Miterben, da die Erbengemeinschaft keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt und auch sonst nicht rechtsfähig ist (BGH NJW 2002, S. 3389, 3390). - BGH, 22.07.2010 - VII ZR 77/08
Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Verjährung bei arglistigem …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 20 O 273/07
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 22.7.2010 (VII ZR 77/08, JURIS Rz. 15) ausgeführt, dass die Indizwirkung selbst bei einem schwerwiegenden Fehler jedenfalls dann nicht entsteht, wenn der sich hieraus ergebende Bauüberwachungsfehler seiner Art nach auch einem sorgfältig ausgewählten und eingesetzten Bauleiter unterlaufen kann. - BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91
Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 20 O 273/07
Die seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.3.1992 (VII ZR 5/91, JURIS) verfolgte Gleichsetzung des Organisationsverschuldens mit dem des arglistigen Verschweigens eines Mangels hat der Bundesgerichtshof fortgeführt und sieht eine derartige Gleichsetzung nunmehr nur dann gerechtfertigt, wenn den Unternehmer der Vorwurf trifft, dass er mit seiner Organisation die Arglisthaftung hat vermeiden wollen. - BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 218/06
Rechtsfolgen der Unterbrechung der Verjährung vor dem Inkrafttreten des …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 20 O 273/07
Allerdings beginnt die Frist nur dann am 1.1.2002 zu laufen, wenn die subjektiven Voraussetzung des Verjährungsbeginns - die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen - am 1.1.2002 vorgelegen haben (BGH NJW 2007, S. 2034).