Rechtsprechung
LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsätze zur Abrechnung bei Auflösung einer Ehegatteninnengesellschaft nach Verschmelzung der landwirtschaftlichen Betriebe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09
- LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 169/09
- OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
- BGH, 03.02.2016 - XII ZR 29/13
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80
Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09
Die Obergrenze stellt hierfür die ortsübliche Miete dar (BGH NJW 94, 1721) unter Übernahme und gegebenenfalls Anrechnung der Kosten und Lasten des Gegenstandes durch den Teilhaber, der ihn alleine nutzt (BGH NJW 82, 1753; 87, 265). - BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93
Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden …
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09
Die Obergrenze stellt hierfür die ortsübliche Miete dar (BGH NJW 94, 1721) unter Übernahme und gegebenenfalls Anrechnung der Kosten und Lasten des Gegenstandes durch den Teilhaber, der ihn alleine nutzt (BGH NJW 82, 1753; 87, 265). - OLG Düsseldorf, 20.02.1997 - 7 U 220/96
Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 08.02.2012 - 14 O 106/09
Für die Regelung kommt es hingegen nicht darauf an, wer das Objekt finanziert hat (Düss. NJW-RR 98, 146) oder die Trennung zu verantworten hat.
- OLG Brandenburg, 25.01.2013 - 13 U 1/12
BGB-Gesellschaft: Konkludente Vereinbarung einer Innengesellschaft in Bezug auf …
die Beklagte unter Abänderung des Tenors zu Ziffer 1 des am 15.02.2012 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt (Oder), 14 O 106/09, zur Zahlung von weiteren 92.596,17 EUR nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.06.2009 zu verurteilen.