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   LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15   

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https://dejure.org/2016,51557
LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15 (https://dejure.org/2016,51557)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18.07.2016 - 72 O 10/15 (https://dejure.org/2016,51557)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 72 O 10/15 (https://dejure.org/2016,51557)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    LG Frankfurt (Oder) zeigt der Allianz Versicherung AG deutlich auf, wie unsinnig eine vorgerichtliche Schadensregulierungsverzögerung ist und dadurch hohe Nutzungsausfallentschädigungen entstehen, mit Urteil vom 18.7.2016 - 72 O 10/15 -.

Kurzfassungen/Presse

  • unfallzeitung.de (Kurzinformation)

    LG Frankfurt an der Oder urteilt zu der Nutzungsausfallentschädigung nach Unfall

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 30.06.2010 - 7 U 313/10

    Lange Ausfallzeit und Vorschussleistung gegen Sicherungsübereignung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15
    Es wäre nunmehr Sache der Beklagten gewesen, von der Klägerin etwaige Nachweise für die fehlende Leistungsfähigkeit zu verlangen (vgl. auch OLG Dresden, Urt. v. 30.06.2010 - 7 U 313/10), was diese jedoch unterließ.

    Die Entscheidung des OLG Dresden vom 30.06.2010 - 7 U 313/10 - betraf ersichtlich einen Ausnahmefall, indem eine Ausfallzeit von 642 Tagen geltend gemacht worden war, und ist daher auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 62/07

    Länger Nutzungsausfall bei einem bereits vor dem Unfall bestellten Fahrzeug

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15
    Im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs kann der Geschädigte eine Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er - wie hier - keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten oder eine Ersatzbeschaffung, getätigt hat (BGH NJW 2008, 915).
  • BGH, 25.01.2005 - VI ZR 112/04

    Höhe der Nutzungsausfallentschädigung bei einem älteren Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15
    Auch längere Ausfallzeiten geben grundsätzlich keinen Anlass, die Nut-zungsausfallsätze auf die Vorhaltekosten zu kürzen (vgl. BGH, Urt. v. 25.01.2005 - VI ZR 112/04).
  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 120/04

    Rechtsnatur einer Kapitalmangel-Klausel in der

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15
    Eine solche Pflicht kann im Rahmen des § 254 BGB allenfalls dann und auch nur ausnahmsweise bejaht werden, wenn der Geschädigte sich den Kredit ohne Schwierigkeiten beschaffen kann und er durch die Rückzahlung nicht über seine wirtschaftlichen Verhältnisse hinaus beiastet Wird (BGH, Urt. v. 16.11.2005 - IV ZR 120/04, Rn. 37 - zitiert nach juris).
  • KG, 09.04.2009 - 12 U 23/08

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Nutzungsausfallentschädigung für 3 Monate

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15
    a) Kann ein Geschädigter nicht aus eigenen Mitteln sein Kraftfahrzeug finanzieren und droht daher bei nicht umgehender Regulierung des Schadens ein besonders hoher Nutzungsausfallschaden, ist der Geschädigte nach den Grundsätzen der Schadensminderungspflicht gehalten, den Schädiger darauf hinzuweisen, dass er zur Beschaffung eines Ersatzwagens oder zur Zahlung der Reparatur nicht in der Lage ist und deshalb einen Vorschuss benötigt (vgl. KG, Urt. v. 09.04.2009, 12 U 23/08).
  • LG München I, 20.12.1990 - 19 S 11 609/90
    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 18.07.2016 - 72 O 10/15
    Eine Ausnahme könnte allenfalls dann angenommen werden, wenn konkrete Einwände gegen die Richtigkeit des Gutachtens vorgebracht werden oder gar der Verdacht auf betrügerische Geltendmachung eines Unfallschadens bestehe (vgl. LG München, ZfS 1991, 123; Dötsch, in ZfS 2013, 63).
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